738/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Drin Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend „Masterplan Wasserkraft“

 

BM Bartenstein und VEÖ-Präsident Windtner präsentierten gestern eine Potentialstudie zum Ausbau der Wasserkraft in Österreich (und verkauften diesen als „Masterplan Wasserkraft“). Erhoben hat das Wasserkraftpotenzial Pöyry Energy im Auftrag von VEÖ, Wirtschaftsressort und E-Control. Das Umweltministerium war ebenso wenig eingebunden wie externe, unabhängige ExpertInnen und NGOs. Der Plan sieht einen zügigen Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung in den kommenden Jahren vor.

 

Das theoretische Gesamtpotenzial an Wasserkraft in Österreich beträgt gem. dieser Potentialstudie  56.000 GWh, davon seien 38.000 GWh bereits ausgebaut. Von den restlichen 18.000 GWh könnten - ohne Antasten von Nationalparks oder Weltkulturerbe – 13.000 GWh wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll realisiert werden, davon 7.000 GWh bis zum Jahr 2020 mit Kosten von 8,4 Mrd. Euro.  Dies entspricht der Größenordnung von etwa siebenmal dem Kraftwerk Wien-Freudenau. Faktisch sollen rund drei Viertel auf Großkraftwerke entfallen, etwa ein Viertel auf Kleinkraftwerke. Welche neuen Kraftwerke gebaut werden sollen wurde von BM Bartenstein – abgesehen von bereits bekannten Projekten – nicht bekannt gegeben.

 

Energiesparen und Effizienzsteigerungen müssen beim Klimaschutz oberste Priorität haben. In diesem Bereich hat der Energieminister bisher versagt und keine Konzepte vorgelegt. Auch der Ausbau Erneuerbarer Energieträger nimmt im Kampf gegen den Klimawandel ohne Zweifel eine Schlüsselrolle ein. Auch hier fährt BM Bartenstein einen Anti-Klimaschutz-Kurs, aktueller Beleg: der Beschluss einer Ökostromgesetzes-Novelle im Ministerrat, die kaum Verbesserungen gegenüber der katastrophalen derzeitigen Regelung bringt.

 

Ein Ausbau der Wasserkraft darf nur unter strikter Berücksichtigung des Naturschutzes erfolgen. Die Revitalisierung und Optimierung bestehender Wasserkraftwerke muss Priorität haben, hier ist noch sehr viel heraus zu holen. Die von BM Bartenstein genannten Wunschprojekte wie die Kraftwerke an der unteren Mur oder neue Großspeicherkraftwerke in Tirol stehen in Konflikt mit dem Naturschutz. Ob und wo neue Wasserkraftwerke errichtet werden, dazu muss unter Einbindung von UmweltschützerInnen und ExpertInnen ein nationaler Plan erarbeitet werden, der Ökologie in den Vordergrund stellt und Eignungs- und Ausschließungszonen festlegt. Das ist beim von BM Bartenstein vorgelegten Master-Plan nicht der Fall.

 

Der „Masterplan Wasserkraft“ ist als Teil des "nationalen Gewässerbewirtschaftungs-plans", der aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserrechtsgesetzes im Jahre 2009 vom Umweltminister zu erlassen ist, zu sehen. Dieser soll unter anderem sicherstellen, dass  natürliche Fließgewässerstrecken erhalten bleiben und  beeinträchtigte Flussläufe saniert werden. Ein „Masterplan Wasserkraft“ ist also nur ein Detailaspekt dieses Gesamtplans, der vor seiner Erlassung einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen ist. Derzeit verkauft BM Bartenstein allerdings seine energiewirtschaftliche Potentialanalyse als „Masterplan Wasserkraft“, der Umweltminister schweigt dazu.

 

Der „Masterplan Wasserkraft“ hat die beiden Teilaspekte, ökologische Kriterien als auch die energiewirtschaftlichen Potentiale zusammen zu führen. BM Pröll hat sich bei der Erstellung des „Masterplans Wasserkraft“ an sein Wort zu halten (siehe Anfragenbeantwortung Nr. 1097/J) vom 23.08.07:


"Derzeit laufen Aktivitäten zur Entwicklung von Kriterien für ein Planungsinstrument („Masterplan Wasserkraft“), das zum Ziel hat, sowohl die ökologische Verträglichkeit, als auch das  energiewirtschaftliche Potential aller Fließgewässer Österreichs zu bewerten. Damit soll ein nationaler Handlungsrahmen für einen sinnvollen Ausbau der Wasserkraft nach ökologischen und energiewirtschaftlichen Kriterien geschaffen werden. Es soll hier im Besonderen auf die wenigen noch erhaltenen natürlichen Fließgewässerstrecken Rücksicht genommen werden."

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem Parlament einen überarbeiteten Masterplan Wasserkraft vorzulegen, der sich an folgenden Eckpunkten orientiert:

 

1.      Schutz der letzten freien Fließgewässer Österreichs (derzeit nur noch 3-5% der Fließgewässer Österreichs).

2.      Die Modernisierung und Effizienzsteigerung bestehender Kraftwerksanlagen mit einer gleichzeitigen Ökologisierung (Fischaufstiegshilfen u.a. ökologische Begleitmaßnahmen) sind Kraftwerksneubauten vorzuziehen.

3.      Alle Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete, Nationalparks etc.) sind als Tabuzonen für den Ausbau der Wasserkraft im bundesweiten „Masterplan Wasserkraft“ auszuweisen.

4.      Seriöse Abschätzung des tatsächlich vorhandenen Wasserkraft-Potentials unter Berücksichtigung der möglichen Effizienzsteigerungen und Schutzgebiete unter Einbindung von NGOs und ExpertInnen (Eignungszonen) im „Masterplan Wasserkraft“.

5.      Darüber hinaus ist gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ein energiepolitischer Maßnahmenplan vorzulegen mit dem Ziel, das Stromverbrauchswachstum einzudämmen und die großen Stromsparpotentiale zu nutzen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.