741/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen

 

Am 30. März 2007 hat Sozialminister Dr. Erwin Buchinger für Österreich die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen in New York unterzeichnet. Damit hat sich Österreich verpflichtet, das Übereinkommen zu ratifizieren und die einzelnen Rechte, die im Text der Konvention geregelt sind, in das österreichische Recht zu übertragen.

In Artikel 1 der Konvention heißt es: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“ In Artikel 3 ist als allgemeiner Grundsatz neben der Chancengleichheit die Barrierefreiheit angeführt.

In Artikel 4 geht es um „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung auf Grund der Behinderung“, konkret heißt es dort: „Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten [....] alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen.“

Im weiteren Text der Konvention geht es unter anderem um gleichberechtigten Zugang zur physischen Umgebung, Transportmitteln, Informations- und Kommunikationstechnologien und –systemen, um die freie Wahl des Wohnsitzes, die Förderung der Verwendung der Gebärdensprache, sowie Gleichberechtigung im Bildungsbereich.

Die Wirksamkeit des Übereinkommens hängt davon ab, dass mindestens 20 Länder beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde hinterlegen.

Diese Zahl wurde am 3. April 2008 erreicht. Damit wird das Übereinkommen vier Wochen später, d.h. am 3. Mai 2008, völkerrechtlich wirksam. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon rief alle Mitgliedstaaten auf, die Ratifizierung möglichst schnell abzuschließen. Eine Gruppe internationaler Experten wird die Umsetzung der Konvention überwachen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen zur Ratifizierung vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.