746/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 08.05.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Haubner und Kollegen betreffend regelmäßige Untersuchungen von Kindern
Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!
Besonders der schockierende Fall des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, hat verdeutlicht, dass Kindern in unserer Gesellschaft ein zu geringer Wert beigemessen wird und sie zu wenig vor Rechtsbrechern geschützt werden. Bereits vor diesem schrecklichen Vorfall hat das BZÖ im letzten Jahr in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert.
Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Um dem entgegenzuwirken, ist die Einführung eines wirksamen Kontrollinstrumentes in Österreich notwendig: in Form einer vierteljährlichen verpflichtenden ärztlichen Untersuchung von Kindern bis zum Schulein-trittsalter - ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden - die über die E-Card an ein zentrales Melderegister gelangen, um Misshandlungen durch die Eltern rechtzeitig erkennen und weitere Verletzungen verhindern zu können. Sollten zwei Termine ohne Angabe von Gründen versäumt werden, muss die Jugendwohlfahrt informiert und zum Einschreiten befugt werden. Darüber hinaus sollte der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und der Familienbeihilfe an die Durchführung dieser Untersuchungen gekoppelt werden.
In dem deutschen Bundesland Hessen, welches eine derartige Untersuchungspflicht bereits umgesetzt hat, werden durchweg positive Erfahrungen damit gemacht, so dass Bayern und Nordrhein-Westfalen gerade im Gesetzgebungsverfahren hin zu einer entsprechenden Untersuchungspflicht sind und weitere Bundesländer eine Einführung der Untersuchungspflicht eruieren.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärztlichen Untersuchung ihrer Kindern bis zum Schuleintrittsalter - ähnlich den ärztlichen Untersuchun-gen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden - verpflichtet und die Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe an die Einhaltung dieser Pflicht bindet."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.