747/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 08.05.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann Kollegin und Kollegen
betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder
Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!
Bereits im letzten Jahr hat das BZÖ in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt. Wiens Kin-deranwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden.
Gewalt an Kindern, hat in Österreich in den letzten Jahren in der Tat unfassbare Ausmaße angenommen: Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilung von Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Kindern wird in Österreich Gewalt angetan, sie werden misshandelt und sogar getötet und die Behörden schauen zu beziehungsweise weg! Das muss ein Ende haben!
Dazu ist es nötig, eine bundesweite Vernetzung und Koordinierung der Landesjugendwohlfahrtstellen zu schaffen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen der Gefährdung von Kindern durch Gewalt aufzuerlegen und eine einheitliche Vorgangsweise bei Meldungen an das Jugendamt diese Problematik betreffend sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern einzuführen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Schaffung einer bundesweiten Vernetzung und Koordinierung der Jugendwohlfahrtsbehörden der Länder vorsehen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen der Gefährdung von Kindern durch Gewalt auferlegen sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern vorsehen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.