749/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

betreffend Strafschärfung für Sexualstraftäter und Kinderschänder

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Diese Geschehnisse haben zu Recht wegen der Abscheulichkeit der Taten sowie wegen der viel zu geringen Strafdrohung und Verurteilung starke Empörung in der Bevölkerung und den Medien ausgelöst. Neben den schlimmen Fällen in der Presse dürfen die alltäglichen Opfer von Straftaten, insbesondere die Kinder, nicht vergessen werden. Gerade bei den weniger spektakulären Tatbegehungen an Kindern im Alltag herrscht in der Bevölkerung kaum das nötige Problembewusstsein. Damit geht die regelmäßig von Kriminalisten angeführte hohe Dunkelziffer einher. Das BZÖ kämpft im Gegensatz zu wohlmeinenden Opportunisten nicht erst seit den aktuellen Vorfällen für die Rechte der Kinder und setzt sich für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit ein. Der Wert der Kinder für die Gesellschaft muss sich umfassend im Strafrecht widerspiegeln - nicht nur bei Gewalt gegenüber Kindern! Denn Kinder werden nicht nur Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten, sie werden auch Opfer ganz „alltäglicher" Delikte wie Diebstahl, Raub oder Nötigung. In jedem Fall werden sie aber - unterschiedlich stark - traumatisiert.

Gleichzeitig muss der Staat gegenüber sämtlichen Bürgern dem besonderen Schutzbedürfnis im Rahmen der sexuellen Selbstbestimmung nachkommen. Die sexuelle Selbstbestimmung muss strafrechtlich besser geschützt werden, egal ob Kinder, Unmündige, mündige Minderjährige oder Erwachsene von sexuellen Übergriffen betroffen sind. In jedem Lebensabschnitt führt der Angriff auf den Intimbereich eines Menschen zu einer Traumatisierung. Die Opfer von Sexualstraftaten werden lebenslang traumatisiert.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

1.              für die Begehung aller Arten von Straftaten an einem Kind einen besonderen, höheren
Strafrahmen festlegt,

2.              für sämtliche Sexualstraftaten eine erhebliche Anhebung des Strafrahmens vorsieht,

3.              für Sexualstraftäter die bedingte Haftentlassung ausschließt und

4.      für Sexualstraftäter und insbesondere Kinderschänder effektive und erforderlichenfalls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.