75/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz der KonsumentInnen vor illegalen oder unerwünschten gentechnisch veränderten Lebensmitteln

 

 

 

Im Sommer 2006 ist gentechnisch veränderter Reis der Sorte LL601 der Firma Bayer in den Handel gelangt, obwohl diese Sorte weder in den USA noch in Europa zugelassen war. Die EU hat daraufhin für alle Importe von Langkornreis aus den USA strenge Kontrollen angeordnet und viele Einzelhandelsketten haben den Reis aus dem Programm genommen.

 

Die festgestellten Verunreinigungen sind offenbar auf Versuche im Freiland zurückzuführen, die in den USA bis ins Jahr 2001 mit der Sorte LL601 unternommen wurden. Der Vorfall macht zweierlei deutlich: zum einen, dass Gentechnikunternehmen ihre Produkte und deren Verbreitung nicht kontrollieren können und zum anderen, dass sie auch nicht für Schadensfälle durch Verunreinigungen aufkommen.

 

Die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, die Kontrollen an den Außengrenzen zu verschärfen, um sicherzustellen, dass nur Langkornreissendungen aus den USA eingeführt werden, denen eine ordnungsgemäße Bescheinigung beiliegt, dass sie frei von dem LL Reis 601 sind, war zwar ein richtiger Ansatz. Allerdings sollten Gentechnikfirmen grundsätzlich auch dazu verpflichtet werden, für die von ihnen verursachten Schäden zu haften und den damit befassten Behörden validierte Testmethoden für GVOs vorzulegen, um den Lebensmittelbehörden den Nachweis von gentechnischen Verunreinigungen zu ermöglichen.

 

In Österreich hat das BMGF nach Bekanntwerden des Auftretens des nicht zugelassenen GVO-Konstruktes LL601 Probenziehungen (von 267 eingelangten Proben waren 49 positiv) und im Fall positiver Probenergebnisse Beschlagnahmungen und Rückholaktionen im Lebensmitteleinzelhandel veranlasst. Die KonsumentInnen wurden jedoch - wie in zahlreichen anderen Fällen - nicht darüber informiert, um welche Produkte es sich handelte und hatten daher keine Möglichkeiten, sich zu schützen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

1.      im Lebensmittelrecht eine gesetzliche Auskunftspflicht zu verankern und die Öffentlichkeit bei festgestellten groben Beanstandungen unter Nennung von Produkt, Hersteller und Händler zu informieren

 

2.      die Kontrollen von relevanten Warengruppen (z.B. Mais, Soja, Reis) zu verschärfen, um sicherzustellen, dass keine nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder falsch gekennzeichnete Produkte in den Lebensmittelhandel gelangen

 

3.      auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass Gentechnikunternehmen dazu verpflichtet werden, für die von ihnen verursachten Schäden zu haften und den damit befassten Behörden validierte Testmethoden für GVOs vorzulegen, um den Kontrollbehörden den Nachweis von gentechnischen Verunreinigungen zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.