76/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anita Fleckl, Kaipl, Krainer, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Jährlicher Bericht zur Lage der KonsumentInnen in Österreich

„Berichte zur Lage der KonsumentInnen" wurden vom zuständigen Bundesministerium für
Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz seit 2003 dem Parlament nicht mehr
vorgelegt. Für die Jahre 2000 und 2001 wurden zwar im Jahr 2002 die einzelnen Berichte vom
damals zuständigen Bundesministerium für Justiz vorgelegt und dem Justizausschuss
zugewiesen, dort aber nie enderledigt, da die
XXI. Legislaturperiode vorzeitig beendet wurde.
Erstellt wurden diese Berichte in der Vergangenheit jeweils vom VKI. Dieser Bericht enthielt
neben Zahlen über Beschwerdefälle auch konkrete Problembeschreibungen und Analysen, die für
die Diskussion und Weiterentwicklung der österreichischen Konsumentenpolitik immer von
maßgeblicher Bedeutung waren. Seit 2003 wurden allerdings vom zuständigen
Konsumentenschutzministerium keine Berichte zur Lage der KonsumentInnen mehr in Auftrag
gegeben.

Ähnlich die Situation auch auf EU-Ebene. Bislang fehlen dafür vergleichbare Daten „zur Lage
des Konsums und des Verbraucherschutzes". Anzustreben wäre daher auch ein „Europäischer
Verbraucherschutzbericht" unter Einbeziehung von BEUC sowie der nationalen
Konsumentenorganisationen und deren Erfahrungen.

Aufgrund dieser Entwicklung konnten die in den letzten fünf Jahren aufgetretenen Probleme
sowie die wirtschaftliche Lage der österreichischen KonsumentInnen im zuständigen Ausschuss
nicht mehr diskutiert und daraus auch keine parlamentarischen Schlussfolgerungen gezogen
werden. Notwendig für eine effektive Konsumentenpolitik ist daher ein jährlicher Bericht zur
Lage der KonsumentInnen dem Missstände und Probleme zu entnehmen sind sowie die
Erfahrungen der Konsumentenberatungsstellen miteinfließen.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird
aufgefordert

1.  einen Bericht zur Lage der KonsumentInnen jährlich - beginnend mit dem Jahr 2006 - in
Auftrag zu geben, in dem auch die Entwicklung der aktuellen Konsumentenprobleme und die
wirtschaftliche Lage der KonsumentInnen nachvollziehbar seit dem Jahr 2000 dargestellt
wird und

2.                 diesen nach Fertigstellung sofort dem Parlament vorzulegen sowie

3.                 auf europäischer Ebene Initiativen für eine harmonisierte Datenerhebung zur wirtschaftlichen
Lage der KonsumentInnen und des Konsumentenschutzes in den Mitgliedsstaaten zu
unterstützen.

Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz