76/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 14.12.2006
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anita Fleckl, Kaipl, Krainer, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend Jährlicher Bericht zur Lage der KonsumentInnen in Österreich
„Berichte zur Lage der
KonsumentInnen" wurden vom zuständigen Bundesministerium für
Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz seit 2003 dem Parlament
nicht mehr
vorgelegt. Für die Jahre 2000 und 2001 wurden zwar im Jahr 2002 die
einzelnen Berichte vom
damals zuständigen Bundesministerium für Justiz vorgelegt und dem
Justizausschuss
zugewiesen, dort aber nie enderledigt, da die XXI.
Legislaturperiode vorzeitig beendet
wurde.
Erstellt wurden diese Berichte in der Vergangenheit jeweils vom VKI. Dieser
Bericht enthielt
neben Zahlen über Beschwerdefälle
auch konkrete Problembeschreibungen und Analysen, die für
die Diskussion und Weiterentwicklung der österreichischen
Konsumentenpolitik immer von
maßgeblicher Bedeutung waren. Seit 2003 wurden allerdings vom
zuständigen
Konsumentenschutzministerium keine Berichte zur Lage der KonsumentInnen mehr in
Auftrag
gegeben.
Ähnlich die
Situation auch auf EU-Ebene. Bislang fehlen dafür vergleichbare Daten
„zur Lage
des Konsums und des Verbraucherschutzes". Anzustreben wäre daher auch
ein „Europäischer
Verbraucherschutzbericht" unter
Einbeziehung von BEUC sowie der nationalen
Konsumentenorganisationen und deren Erfahrungen.
Aufgrund dieser Entwicklung konnten
die in den letzten fünf Jahren aufgetretenen Probleme
sowie die wirtschaftliche Lage der
österreichischen KonsumentInnen im zuständigen Ausschuss
nicht mehr diskutiert und daraus auch keine parlamentarischen
Schlussfolgerungen gezogen
werden. Notwendig für eine effektive Konsumentenpolitik ist daher ein
jährlicher Bericht zur
Lage der KonsumentInnen dem Missstände und Probleme zu entnehmen sind sowie
die
Erfahrungen der Konsumentenberatungsstellen miteinfließen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz wird
aufgefordert
1. einen Bericht zur Lage der KonsumentInnen jährlich -
beginnend mit dem Jahr 2006 - in
Auftrag zu geben, in dem auch die
Entwicklung der aktuellen Konsumentenprobleme und die
wirtschaftliche Lage der KonsumentInnen nachvollziehbar seit dem Jahr
2000 dargestellt
wird und
2. diesen nach Fertigstellung sofort dem Parlament vorzulegen sowie
3.
auf
europäischer Ebene Initiativen für eine harmonisierte Datenerhebung
zur wirtschaftlichen
Lage der KonsumentInnen und des
Konsumentenschutzes in den Mitgliedsstaaten zu
unterstützen.
Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz