765/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Dr. Graf, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der Finanzprokuratur
Die Finanzprokuratur hat die Aufgabe, die Republik Österreich und zahlreiche ausgegliederte Rechtsträger vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten und in Rechtsangelegenheiten zu beraten.
Als vom Steuerzahler finanzierter „Anwalt" der Republik erledigt die Finanzprokuratur mit ihren etwa 90 Mitarbeitern jährlich zwischen 900 und knapp 1.100 Vertretungsfälle. Der Rechnungshof bezeichnet den Organisationsaufbau der Finanzprokuratur in seinem Bericht vom Juli 2007 jedoch als hoch verbesserungswürdig und übt in vielen und in wesentlichen Bereichen Kritik.
So heißt es in der Kurzfassung des Berichts etwa:
„Die Finanzprokuratur nutzte Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bisher nicht ausreichend.
Erforderlich wären insbesondere eine Optimierung der Aufbauorganisation, eine Straffung der
Abläufe und die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung. In mehreren Bereichen
fehlte eine zentrale Steuerung und strategische Planung. Die Öffentlichkeitsarbeit bedürfte
einer besseren Koordination.
Die Anzahl der Abteilungen und somit auch der Führungskräfte war um rund die Hälfte zu
hoch. Die Kanzleien sollten den neuen Strukturen angepasst und zusammengefasst werden.
Eine Entlastung der Prokuraturanwälte von nicht-anwaltlichen Tätigkeiten sowie eine
verstärkte fachliche Spezialisierung von Mitarbeitern wären anzustreben.
Seit dem Jahr 2002 wurde in der Finanzprokuratur die so genannte Flexibilisierungsklausel
angewandt. Dies führte zu einem verbesserten Berichtswesen und einer höheren Transparenz
der Leistungen.
Die in der Flexibilisierungsverordnung festgelegten Ziele waren überwiegend sehr allgemein
gehalten. Eine Neuausrichtung der strategischen Zielsetzungen wäre vorzunehmen. Die
Einnahmen wurden zu niedrig budgetiert.
Der im BMF eingerichtete Controlling-Beirat übte seine beratende Funktion nur
unzureichend aus.
Die Finanzprokuratur bot ihren juristischen Mitarbeitern eine fundierte Ausbildung.
Individuelle Weiterbildungspläne lagen jedoch nicht vor. Sowohl die Anzahl der an
Weiterbildungsseminaren teilnehmenden Mitarbeiter als auch der Weiterbildungstage waren
deutlich zu gering.
Zur Durchführung von Reform- und Weiterbildungsmaßnahmen sollte die Möglichkeit der
Entnahme finanzieller Mittel aus der bisher angesparten Flexibilisierungsrücklage genutzt
werden."
Einen wesentlicher Kritikpunkt im Bericht stellt die Tatsache dar, dass die obligatorischen Mandanten der Finanzprokuratur nicht über den Wert der von ihnen in Anspruch genommenen Vertretungs- und Beratungsleistungen informiert werden, obwohl dieser intern aufgezeichnet wird.
Das führt dazu, dass Behörden und verantwortliche Politiker ohne Rücksicht auf die der Republik und somit dem Steuerzahler verursachten Kosten gegen Bürger und somit wiederum Steuerzahler prozessieren können. Die Finanzprokuratur ist also eine Art Rechtsschutzversicherung der Behörden, die im Gegensatz zum österreichischen Bürger und Steuerzahler keine Rücksicht auf die Kosten eines Verfahrens nehmen müssen.
Das ist vor allem in jenen Fällen bedenklich, in denen nicht der Bürger sondern die Behörde im Unrecht ist. Denn eine Behörde muss sich im Gegensatz zu einer Privatperson oder einem Klein- oder Mittelbetrieb, der mit ihr im Rechtsstreit steht, nicht um die Finanzierung der Prozesskosten kümmern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Abschaffung der Finanzprokuratur vorsieht."
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zu zuweisen.