771/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schalle, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

 

betreffend GVO-freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel

 

Nach wie vor fehlt in Österreich eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermittel ernährt wurden und von Produkten, die solches Fleisch enthalten, sowie Milch und Eiern. Der Konsument hat demnach keine Möglichkeit zu erkennen, ob bei Schnitzel oder Frühstücksei Gentechnik im Spiel ist.

 

Am 7. Mai 2008 hat die Europäische Kommission das bis dato gültige Einfuhrverbot von den Maissorten MON810 von Monsanto und T25 von Bayer nach Österreich aufgehoben. Der umstrittene Mais MON810 zeigt große Schwankungen im Giftgehalt. Das Gift, welches der Mais selbst produziert und Schädlinge abhalten soll, wird aktiv über die Wurzel in den Boden ausgeschieden. Auswirkungen und Langzeitfolgen sind schwer einschätzbar. Dass Genpflanzen nicht kalkulierbar sind, beweist eine Studie einer schwedischen Universität („Krone“, 6.4.2008). Diese zeigt, dass genetisch veränderte Pflanzen deutlich länger als angenommen, trotz mehrfacher chemischer Behandlung, im Erdreich überstehen. Global 2000 beruft sich auf der Homepage auf Studien, die belegen, dass Gentech- Pflanzen einen signifikanten Anstieg von  giftigen Pestiziden in der Landwirtschaft mit sich bringen. So ist der 15-fache Anstieg des  Herbizid RoundUP (Glyphosat) in den USA und der 80-prozentige Anstieg in Brasilien auf den Einsatz von Gentech- Pflanzen zurückzuführen. Unter dem Handelsnamen RoundUP vertreibt Monsanto eine Serie von Totalherbiziden. Studien liefern erste Anhaltspunkte dafür, dass RoundUP auf den Menschen reproduktionstoxische Auswirkungen hat.

 

Um den Konsumenten die qualitative Herstellung heimischer Lebensmittel zu garantieren, wurde das AMA-Gütesiegel eingeführt. Die Homepage des Lebensministeriums gibt an, dass das ARA-Gütesiegel 95 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen bekannt ist. Es beinhaltet allerdings keine Kriterien, die den Einsatz von gentechnisch verändertem Tierfutter verbietet, somit kann bei Produkten, die  mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, Futter aus gentechnisch veränderten Rohstoffen in der Mast eingesetzt worden sein. Laut Greenpeace werden jährlich über 90.000 von den knapp 600.000 importierten Tonnen gentechnisch veränderten Soja an AMA-Rinder und AMA-Schweine verfüttert.  Trotzdem sagten über 60 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen in einer Umfrage (Greenpeace) aus, dass dies bei Produkten mit dem AMA-Gütesiegel nicht der Fall sein kann. Die Mehrheit der Befragten interpretierten das Gütesiegel als Kennzeichen für Produkte aus biologischer Landwirtschaft. 

 

Um die Kette der Herstellung von Produkten, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, auf Gentechfreiheit überprüfen zu können, ist es erforderlich, Gentechfreiheit auch in der Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel vorzuschreiben.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, bis 31. Dezember 2008 eine GVO-freie Fütterung als Kriterium für die Vergabe des AMA-Gütesiegels vorzuschreiben.“

 

In formeller Hinsicht ist die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, 8. Mai 2008