773/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 08.05.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas
Kolleginnen und Kollegen
betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem
18. Lebensjahr
Die Familienbeihilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Familienförderung und stellt eine direkte Transferleistung an die Eltern als Anspruchsberechtigte dar. Damit sollen Kosten, die den Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Gewährung der Familienbeihilfe erfolgt aus systematischen Gründen an die Eltern, vorrangig an die Mutter; nur in Ausnahmefällen wird die Familienbeihilfe direkt dem Kind gewährt und zwar einerseits bei Vollwaisen und andererseits bei Kindern, deren Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.
Unabhängig von diesen Bestimmungen steht es den Eltern selbstverständlich frei, die Familienbeihilfe, die sie beziehen, an ihr z. B. volljähriges Kind, das sich in einer Berufsausbildung befindet, weiterzugeben, was in der Praxis durchaus häufig vorkommt.
Eine direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe würde für junge Menschen jedoch einen weiteren Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben darstellen, womit Jugendliche auch finanziell bestmöglich unterstützt würden.
Da eine direkte Ausbezahlung an junge Erwachsene allerdings eine wesentliche Systemumstellung im Gefüge der Familienbeihilfe bedeutet, sind vor diesem Schritt alle möglichen Auswirkungen in steuer- und verfassungsrechtlicher sowie in unterhaltsrechtlicher Hinsicht zu prüfen und abzuklären, um sicherzustellen, dass diese Systemumstellung keine negativen finanziellen Folgen zu Lasten der Jugendlichen und Familien nach sich zieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständige Bundesministerin wird ersucht, die Möglichkeit der direkten Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes besteht und die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den unterhaltspflichtigen Eltern leben, zu prüfen und eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die diesem Ansinnen der direkten automatischen Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem
18. Lebensjahr Rechnung trägt, ohne dass für die Familien finanzielle Nachteile entstehen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen.