780/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Großruck, Füller

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit

 

 

Mit dem Vertrag von Lissabon wird auch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union verbindlich. Die Union wird der Europäischen Menschenrechts-Konvention beitreten. Menschenrechte sind unteilbar und müssen das sein, ihnen kommt universelle Geltung zu. Die EU soll daher ihre Politiken zur weltweiten Sicherung der Menschenrechte über die vielfältigen bereits bestehenden völkerrechtlichen Grundlagen hinaus auch verstärkt an den Grundsätzen und Garantien, wie sie in der Grundrechte-Charta niedergelegt sind, ausrichten. Ein spezielles und in der öffentlichen Wahrnehmung zu wenig beachtetes Problem in diesem Zusammenhang ist die Sicherung der Religions(ausübungs)freiheit, die im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ein fundamentales Menschenrecht ist.

 

Österreich kann innerhalb der EU und weltweit den Anspruch erheben, in Bezug auf die Religionsfreiheit vorbildhaft zu sein. Seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 ist die gemeinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert. Wichtige Bestimmungen dazu finden sich auch im Staatsvertrag von St. Germain und in der Menschenrechtskonvention. Besonders positiv wird international die Tatsache gesehen, dass beispielsweise der Islam in Österreich seit 1912 eine anerkannte Religionsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ist.

 

Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorbildrolle Österreichs im innerstaatlichen Bereich hat Österreich besonders das Recht und auch die Pflicht, sich weltweit gegen Verletzungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit und für die Durchsetzung der Religionsfreiheit insbesondere für Christen einzusetzen. Auch heute müssen in Österreich alle Versuche, die Religionsfreiheit von Menschen einzuschränken, insbesondere wenn diese einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, deutlich und entschieden zurückgewiesen werden.

 

 

In zahlreichen Ländern dieser Welt ist es um die Religionsfreiheit schlecht bestellt und es werden Christen auf Grund ihres Glaubens unterdrückt, diskriminiert und verfolgt.

 

So hat etwa die Anzahl der Christen im Irak seit dem Beginn des Irakkrieges im Jahr 2003 durch Vertreibung, Einschüchterung und Unterdrückung um etwa die Hälfte abgenommen und sich die Situation der Christen im Irak dramatisch verschlechtert.

 

Vor kurzem erschütterten die Berichte über die Ermordung des chaldäischen Erzbischofs von Mossul, Faraj Rahho, die Weltöffentlichkeit.

 

Aktuelle Berichte über staatliche, staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen liegen aus über 30 Ländern vor, insbesondere aus Nordkorea, Saudi-Arabien, Iran, Malediven, Indonesien, Kuba und Ägypten. Allein in den letzten Monaten meldete „Christian Solidarity International“ zahlreiche Vorfälle,  z. B. in der Türkei, in der Volksrepublik China, in Vietnam, in Pakistan, in Algerien und in Indien. Auch in mehrheitlich von Christen bewohnten Ländern kommt es immer wieder zu Übergriffen, so z.B. in den Philippinen gegen Priester und Ordensleute, oder in Brasilien, von wo unter anderem wiederholte Todesdrohungen gegen Bischof Erwin Kräutler berichtet werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler, die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten und die anderen Mitglieder der Bundesregierung werden aus Anlass der mit dem Vertrag von Lissabon nunmehr verbindlichen Grundrechte-Charta und angesichts der zunehmenden Berichte aus vielen Ländern über Diskriminierung, Repression und Verfolgung von Christen ersucht,

 

Ø       auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Rechte und Garantien, wie sie in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind, auch verstärkt zu Leitlinien der Politiken der EU im Rahmen der internationalen Beziehungen und des weltweiten Eintretens für die Sicherung der Menschenrechte gemacht werden;

Ø       die Einhaltung und Durchsetzung auch des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit im Rahmen der internationalen Menschenrechtsarbeit, auf europäischer Ebene und in den bilateralen Beziehungen verstärkt in die Diskussion einzubeziehen;

 

Ø       sich für Opfer von Verletzungen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit einzusetzen.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte