781/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr

Kolleginnen und Kollegen

betreffend rasche und umfassende Reaktion auf den Klimawandel

Klimaschutz ist eine internationale Aufgabe, Österreich und die Europäische Union
haben einen wichtigen Beitrag zu leisten. Es müssen alle Maßnahmen zum
Klimaschutz nachhaltig, möglichst rasch wirksam und effizient sein, die
Aufwendungen müssen sozial gerecht verteilt sein und es gilt, Lebensqualität und
vernünftiges Wachstum mit den Zielen des Klimaschutzes zu vereinbaren. Irrwege in
der Klimapolitik müssen aufgezeigt, neue Erkenntnisse diskutiert und nötigenfalls
politische Beschlüsse neu gefasst werden. Klimaschutz ist Aufgabe der Politik
ebenso wie der Wirtschaft und der KonsumentInnen. Beratung für ein
klimabewusstes Wirtschaften und Leben muss auf allen Ebenen ausgebaut werden.
Wir müssen die Art und Weise, wie wir produzieren, transportieren, konsumieren,
wohnen, leben und uns bewegen grundlegend überdenken und Konsequenzen
daraus ziehen. Die Politik hat den dazugehörigen Rahmen zu gestalten. Wenn wir
das Ziel erreichen wollen, die globale Erwärmung aufzuhalten, müssen wir jetzt
handeln. Alles, was wir jetzt verabsäumen, wird bei später notwendigen Korrekturen
noch viel teurer werden oder nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Es sind Ziele und Maßnahmen Österreichs zu beraten, die wir der Klimaerwärmung
entgegensetzen wollen. Politik, Wirtschaft und KonsumentInnen werden diese
Schritte gemeinsam tun müssen - und so sind alle aufgerufen, sich an der
Diskussion über dieses Thema, das zu einem der relevantesten der Zukunft zählt,
aktiv zu beteiligen und einen gemeinsamen Kraftakt zu vollbringen, das Ruder in der
Klimapolitik herumzureißen. Ebenso sind Ideen und Handlungsanleitungen gefragt,
wie wir unser Leben am besten an die Klimaerwärmung anpassen können. Denn
auch mit den radikalsten Maßnahmen ist ein so träges System wie das Weltklima
nicht von einem Tag auf den anderen wieder ins Lot zu bringen. Es wird keine
einfache Aufgabe sein, die Klimaerwärmung in diesem Jahrhundert auf weniger als
zwei Grad zu begrenzen UND unser Leben den sich daraus ergebenden
Änderungen anzupassen.

Maßnahmen zur Reduktion der Emission von Treibhausgasen - wie auch zur
Anpassung an den bereits stattfindenden Klimawandel - dürfen nicht nur als Bürde
gesehen werden, sondern können bei geeigneter Mittelverwendung auch schon
mittelfristig positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben. Oft gehen
sie Hand in Hand mit der Verbesserung der Luftqualität, sie erhöhen die
Versorgungssicherheit mit Energie durch eine Diversifizierung der Energiequellen
und die auch zur Stabilisierung des Energiepreisniveaus beitragen und haben viele
positive Effekte auf den Arbeitsmarkt. Klimapolitik hat auch einen Gender-Aspekt:
Frauen sind - da vor allem sie sich, global gesehen, hauptsächlich um die
Produktion von Nahrungsmitteln kümmern - am stärksten vom Klimawandel
betroffen, sie spielen zugleich auch eine Schlüsselrolle in einer nachhaltigen


gesellschaftlichen Entwicklung. Ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind fundamental
für eine erfolgreiche Minderung des Klimawandels und der notwendigen Anpassung
an ein verändertes Weltklima. Das heißt, dass ihre Expertise und Sichtweise auf
internationaler Ebene, ebenso wie bei lokalen Anpassungsprogrammen in die
Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sich auf
nationaler, internationaler, europäischer sowie auf Landesebene für die Umsetzung
der angeschlossenen Inhalte einzusetzen:

1.             Klimaschutz ist in anderen Politikbereichen zu verankern. Klimaschutz ist
nicht Aufgabe der Umweltpolitik allein. Viele Maßnahmen in anderen
Politikbereichen, zum Beispiel der Entwicklungspolitik, Finanzpolitik,
Landnutzungs-, Wirtschafts- und Industriepolitik, Land- und Forstwirtschaftspolitik,
Regionalpolitik, Energiepolitik oder Verkehrspolitik haben teilweise großen
Einfluss auf den Klimaschutz. Dort muss daher Klimaschutz als Ziel wesentlich
stärker integriert werden. Auch die Länder und Kommunen können - trotz
knapper Budgets - unter anderem im Bereich der Raumplanung sowie als
Moderator und Initiator von Investitionen zum Klimaschutz beitragen.

2.      Zur raschen und umfassenden Umsetzung der Österreichischen
Klimastrategie von März 2007, ihrem Monitoring und ihren künftigen
Fortschreibungen sind die notwendigen konkreten Schritte von den
verantwortlichen Stellen in den jeweiligen klimarelevanten Sektoren auf allen
Ebenen entsprechend den Zuständigkeiten zu konkretisieren und über die
Umsetzung ist in transparenter Weise zu berichten. Ein standardisiertes
Monitoring
von klaren Emissionsreduktions- und Zeitvorgaben und die
Konkretisierung der Maßnahmenbündel helfen dabei, Verantwortlichkeiten auf
allen Ebenen einfordern zu können.

3.             Zur Überprüfung der Umsetzung der Österreichischen Klimastrategie soll, wie
in der Klimastrategie vorgesehen, im Rahmen des jährlichen Klimagipfels eine
Berichterstattung über die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
gegeben werden und wenn nötig sollen Anpassungen der Maßnahmen durch
den Bund, die Länder und Gemeinden vorgenommen werden. Weiters soll in der


Klimastrategie ein operationaler Fahrplan für die Ausarbeitung wirksamer
Maßnahmen enthalten sein.

4.            Es müssen flächendeckend und so oft als möglich Maßnahmen gesetzt werden,
um die Bevölkerung - die durchaus dazu bereit ist! - dafür zu sensibilisieren,
selbst aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Dazu ist es notwendig, das breite
Spektrum an möglichen Handlungsoptionen aufzuzeigen, insbesondere welche
Energiesysteme bereits vorhanden sind, und den Menschen vor Augen zu führen,
dass eine klimaschonende Umstellung ihres Lebensstils durchaus zu einem
Gewinn an Lebensqualität führen kann.

5.            Die Gebietskörperschaften haben bei eigenen Vorhaben die klimarelevanten
Auswirkungen
entsprechend den von der UNFCCC genehmigten Methoden
einzuschätzen und bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

6.            Abgesehen von angewandter Klimaforschung und der Unterstützung bei der
Markteinführung von klimarelevanten neuen Technologien, wie das der durch den
neu geschaffenen, Klima- und Energiefonds zu gewährleisten hat, muss es eine
ausreichende Dotierung der Grundlagenforschung über den Klimawandel an
den Universitäten, aber auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
geben. Die Ergebnisse müssen transparent zu sein, es soll einen strukturierten

Austausch geben und auf den Erkenntnissen muss politisch aufgebaut
werden können.

7.            Energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen sollen in der öffentlichen
Beschaffung
(einschließlich der ausgegliederten Gesellschaften) eine noch
größere Rolle spielen. Der Bund reduziert seinen Energieverbrauch, entlastet
seinen Haushalt und wirkt als Vorbild für die Beschaffung von
Effizienztechnologien und die Integration des Klimaschutzes. Die
Bundesregierung fordert bereits alle Länder und Kommunen auf, in ihrem Bereich
ebenfalls Leitlinien zur umweltfreundlichen, insbesondere energieeffizienten
Beschaffung einzuführen und die Einhaltung der Leitlinien in einem Monitoring zu
überprüfen.

8.            Neben wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien in der öffentlichen Beschaffung
sind auch soziale und ethische Kriterien festzulegen, sodass auch Kriterien wie
fairer Handel bei Produkten berücksichtigt werden können. Ebenso ist eine
angemessene Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei den
AuftragnehmerInnen der öffentlichen Hand einzufordern.

9.            Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Ziel der sozial verträglichen
Ökologisierung des Steuersystems soll beginnen, die Grundlagen für diese zu
erarbeiten. Bei Betrachtung der Energiesteuer pro Tonne des verursachten CO2,
ist Gas höher besteuert als Kohle oder Öl. Dies ist ein falsches Signal. Eine
Überarbeitung der Mineralölsteuer, der Elektrizitätsabgabe, der Erdgasabgabe
und der Energieabgabenrückvergütung ist im Sinne einer einheitlichen CO2-
Abgabe notwendig - wobei die Aspekte der sozialen Gerechtigkeit und des
Arbeitsmarktes gleichwertig zu berücksichtigen sind. Ebenfalls ist die
Rückvergütung der Energieabgabe bei energieintensiven Unternehmungen zu
überdenken.


10.  Zur Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger und zur Förderung des
Einsatzes erneuerbarer Energieträger müssen verstärkt Schritte - unter
Beachtung ihrer Umweltauswirkungen - gesetzt werden.

11.  Dem Klimaschutz muss auch im UVP-Verfahren ein entsprechender Stellenwert
eingeräumt und als entscheidungsrelevantes Kriterium eingeführt werden, ohne
dass es dabei zu einer Verzögerung des Verfahrens kommen soll. Damit kann in
den konkreten Verfahren auf eine entsprechende Berücksichtigung des
Schutzgutes Klima hingewirkt werden.

12.  Aufbauend auf den internationalen und EU-weiten Vereinbarungen für den
Zeitraum nach der ersten Verpflichtungsperiode sollen - ausgehend von den im
Regierungsprogramm 2007 getroffenen Festlegungen - konsistente nationale
Klimaschutzziele und Umsetzungsstrategien für 2020 entwickelt und
Handlungsoptionen für den Zeitraum bis 2050 und 2080 entworfen werden. Die
Festlegung von konkreten Zielen für diese Zeiträume fördert langfristiges Denken
und ermöglicht ein "Backwards Planning", welches beim Ende der Zielperiode
beginnt und bis in die Gegenwart reicht und auf diese Weise besser sichtbar
macht, welche Maßnahmen bereits heute gesetzt werden müssen, um künftige
Ziele auch zu erreichen.

13.  Sektorale Strategien (Energie-, Verkehrs-, Raumordnungsstrategie) auf den
Ebenen des Bundes, der Länder und Gemeinden müssen koordiniert und
harmonisiert werden, um das Erreichen der Klimaschutzziele zu unterstützen und
um Synergien zu schaffen.

14.  Zur Verringerung des Verkehrsaufkommens sollen Verkehrs- und
umweltpolitische Zielsetzungen in die Raumplanung integriert werden; geeignete
Instrumente zur rechtlich verbindlichen Berücksichtigung der Pläne und
Programme sollen geschaffen werden.

15.  Die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase, die ein bis zu
20.000faches Treibhausgaspotential im Vergleich zu CO2 haben und vor allem
als Kälte- und Treibmittel eingesetzt werden, ist zu forcieren.
Umsetzungsmöglichkeiten finden sich in den Anforderungen an die Dichtheit von
stationären Kälteanlagen, bei einem vorzeitigen Wechsel von F-Gas-
Klimaanlagen in PKW und der Förderung der Entwicklung und
Markteinführung extrem energieeffizienter und klimafreundlicher
Kälteanlagen
sowie beim Ersatz teilflourierter Kühlmittel durch weniger
klimaschädliche Alternativen.

16.  Über die Novelle des Ökostromgesetzes hinaus bedarf es sozial verträglicher
Rahmenbedingungen, die nicht nur die nachhaltige Produktion von Strom
sondern auch von anderen Energieformen sicherstellt. Gerade in der
Fernwärme- bzw. -kälte, in der Geothermie, der Kraftwärmekopplungen sind
Unterstützungen zu normieren. Der allerwichtigste Gesichtspunkt dabei ist
jedenfalls die Effizienzsteigerung, dabei geht es insgesamt um Strom, Wärme
und Prozessenergie.


Strombereich:

17.  Das Ökostromgesetz soll

a.          ein spürbarer Beitrag zum Klimaschutz sein,

b.          den Schwerpunkt auf die Förderung der Erneuerbaren Energieträger
legen,

c.          sozial sensibel sein,

d.         einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten,

e.          sich nicht nur auf Strom sondern auf alle Energieträger beziehen (auch

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme,................. ) und damit zu

einem umfassenden Ökoenergiegesetz werden oder diese Bereiche in
miteinander korrespondierenden Gesetzen geregelt werden.

18.  Erneuerung des Kraftwerksparks

Die anstehende Erneuerung des Kraftwerksparks bis 2020 soll für
Effizienzinvestitionen und die Verringerung der Kohleverstromung genutzt
werden. Die - durch energiesparende Technik und besseres Management - in
Industrie, Haushalten und in öffentlichen Verwaltungen zurückgehende
Energienachfrage erspart Investitions- und Treibstoffkosten. Bei den darüber
hinaus notwendigen Kapazitäten ist Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien sowie modernen Erdgaskraftwerken mit wärmegeführter
Kraft-Wärme-Kopplung sowie Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien Vorrang gegenüber Kohlekraftwerken zu geben. Kohle
verursacht pro Energieeinheit etwa doppelt so hohe CO
2-Emissionen wie Erdgas.
Wirtschaftlich vertretbare Techniken zum sicheren Abscheiden und Speichern
des Kohlendioxids (CO2-Sequestrierung) dürften zumindest in den nächsten 20
Jahren nicht im gewünschten Umfang zur Verfügung stehen, sie sind mit einer
Verringerung des Gesamtwirkungsgrades verbunden und tragen nicht zu einem
breiten Energieträger-Umstieg bei.

19.     Oberstes Gebot ist die Senkung des Stromverbrauches und damit
Energieeffizienzmaßnahmen, da nur so der Anteil an Erneuerbaren
Energieträgern gesteigert werden kann. Für echten Klimaschutz ist es
unumgänglich, den Energieverbrauch zu senken, in einem ersten Schritt zu
stabilisieren. Es ist ein Effizienzpaket vorzulegen mit ehrgeizigen Zielen zur
Energieeinsparung in den Sektoren Primärenergie, Strom, Wärme/Kälte und
Kraftstoffe. Konkrete Maßnahmen und regelmäßiges Monitoring der
Treibhausgasemissionen sind erforderlich. Strom und Wärme dürfen nicht
getrennt betrachtet werden, es geht um die Steigerung der gesamten
Energieeffizienz.

20. Die Verbrauchskennzeichnung von Endgeräten ist zu optimieren und auf
andere Geräte und Fahrzeuge auszuweiten. Dazu trägt die Forcierung der EU-
Richtlinie Ökodesign
mit europaweiten Mindeststandards, Verbot von
ineffizienten Stand-by-Schaltungen bei.

21.   Eine Bildungsoffensive im Bereich erneuerbare Energie und Energiespar-
Technologien und klimaverantwortliches Bauen (Dotierung von Lehrstühlen, neue

Curricula und Berufsbilder) ist durchzuführen. Weiters ist eine Aufnahme von
Klimawandel und Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere dem
verantwortungsbewussten Umgang mit Energieressourcen, als fixer Bestandteile
in die Lehrpläne österreichischer Schulen notwendig.

22. Die Bildung von Monokulturen in der Produktion von Energiepflanzen ist zu
verhindern. Dazu notwendig ist eine Nachhaltigkeitsgesetzgebung, die sowohl
Kriterien für die Förderung von heimischen Energiepflanzen als auch solche für
den Import von agrarischen Treibstoffen regelt. Diese Kriterien haben die
Energie- und Treibhausgasbilanz sowie naturschutzrechtliche, soziale und
ethische Aspekte zu beinhalten.

23. Bestehende aufgelassene Bohrlöcher sind auf die Nutzung von Geothermie hin
zu untersuchen und zu nutzen, wenn sich dies als effizient erweist, besonders
hinsichtlich der Lage zu nahen potentiellen VerbraucherInnen.

24. Eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzgebung soll gewährleisten, dass die
Auskoppelung von Strom und Wärme in Summe zum bestmöglichen
Nutzungsgrad geschieht. Darüber hinaus sind die Nah- und Fern-Wärmenetze
auf- und auszubauen, wo dies energetisch vernünftig ist. In diesem
Zusammenhang sollten Gemeinden ab einer bestimmten Größe (ev. ab 20 000
Einwohnern) verbindliche Energie- und Klimaschutzkonzepte erstellen. Der Auf-
und Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze soll, vom Bund gefördert werden,
wenn dadurch eine Steigerung der energetischen Nutzungsgrade und der
exegetischen Gütegrade erreicht werden kann.

25. Intelligente Verfahren zur Messung des Stromverbrauchs sind einzuführen, die
den KonsumentInnen auch anschaulich Auskunft darüber geben, zu welcher Zeit
sie wie viel Strom zu welchen Tarifen beziehen. Transparenz gegenüber den
Kunden (Industrie und Gewerbe ebenso wie gegenüber Privaten) führt zu
bewussterem Umgang mit elektrischer Energie, in jedem Fall aber zu
Vergünstigungen für die EndverbraucherInnen. Dies ist eine der kurzfristig
wirksamsten Maßnahmen zur Senkung des Haushaltsstromverbrauchs.

26. Förderprogramme für Klimaschutz und Energieeffizienz auch außerhalb von
Gebäuden sind im Bereich Gewerbe, Haushalte, Land- und Forstwirtschaft,
Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehrssektor auf der Ebene von Ländern
und Gemeinden auszubauen. In diesen Bereichen sind Effizienzpotentiale
besonders kostengünstig zu mobilisieren. Wo noch keine Fördersysteme
bestehen, ist die Neueinrichtung von solchen nach Klimaschutzeffekten zu
kalkulieren.

27. Derzeit existieren keine anspruchsvollen Energieeffizienz-Standards für alle
gängigen stromverbrauchenden Produkte. Zudem wissen die
VerbraucherInnen beim Kauf von Geräten oft nicht, wie hoch die Stromkosten des
Gerätes sein werden und können diese daher nicht in ihre Kaufentscheidung
einbeziehen. Die breitflächige Markteinführung von energieeffizienten Produkten
und eine übersichtliche und verbraucherfreundliche Kennzeichnung aller
stromverbrauchenden Geräte
ist nötig, damit das EU-Energieeffizienzziel
(+20% Effizienzsteigerung gegenüber dem Trend) erreicht werden kann. Die


ausschließliche Beschaffung von energieeffizienten Produkten muss der
Normalfall in den öffentlichen Haushalten werden.

28. Es bedarf einer erleichternden Einspeiseregelung für Biogas in das Erdgasnetz.
Damit kann die Importabhängigkeit von Erdgas vermindert und es können
Impulse für eine klimaschonende Energieerzeugung gegeben werden. Dezentral
erzeugtes Biogas soll primär effizient und nahräumlich in Kraft-Wärme-
Kopplungen oder, wo dies ungünstig wäre, als Kraftstoff eingesetzt werden.

29.    Der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich soll abgesehen von
einem novellierten Ökostromgesetz auch von anderen gesetzlichen
Bestimmungen positiv flankiert werden. Dazu gehören Regelungen der
Raumplanung ebenso wie Anreize zum Repowering von bestehenden Anlagen
(wenn dadurch die Erzeugungseffizienz auf den aktuellen Stand der Technik
angehoben wird) und ein Fernwärme- und Kälte-Ausbau-Gesetz.

30.    Ein Energieforschungsprogramm mit den Schwerpunkten Energieeffizienz und
erneuerbare Energie, das auch auf den internationalen Markt abzielt, ist
zusätzlich zu bestehenden Programmen zu entwickeln. Dabei ist auf bestehendes
Know How auch von Klein- und mittleren Unternehmen aufzubauen. Aufgrund der
Absehbarkeit der weiteren Verknappung von fossilen Brennstoffen ist es
volkswirtschaftlich sinnvoll, heute Investitionen in die Technologieentwicklung
von übermorgen zu leisten und künftig Marktführer in einigen dieser Bereiche zu
werden. Diese Technologien sind besonders dann gut verwertbar, wenn im
eigenen Land schon Erfahrungen damit bestehen und Musteranlagen von
InteressentInnen auch besichtigt werden können.

31 .Zur Reduktion des Einsatzes von fossilen Energieträgern und zur dauerhaften
Entkoppelung von Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum
sollte, über
den Energiebericht hinausgehend, ein umfassendes Gesamtenergiekonzept für
Österreich erstellt werden. Dieses sollte ergänzend zur Versorgungssicherheit als
wesentliche Säulen die Ressourcenschonung, den Klimaschutz und die
Minimierung von Umweltbelastungen enthalten. Als wesentliche Maßnahmen zur
Zielerreichung sollten fiskalische Instrumente und Anreizsysteme zum Einsatz
kommen. Die Länderkonzepte sollen mit dem Gesamtkonzept kompatibel sein.
Eine Evaluierung und gegebenenfalls eine Anpassung ist regelmäßig
vorzunehmen.

32.     Energieszenarien, die mit allen relevanten energie- und umweltpolitischen
Zielvorgaben in Einklang stehen, sind zu entwickeln. Im Zweifelsfall wäre den
umweltpolitischen Vorgaben Priorität einzuräumen. Der Zeithorizont sollte
mindestens 2020 umfassen, mit einem Ausblick bis 2050. Verbunden mit den
angestrebten Zieleinsparungen sollen auch Etappenziele formuliert werden.

33.     Es ist ein umfassendes Maßnahmenpaket zu entwickeln, welches jene
zusätzlichen Maßnahmen enthalten sollte, die zur Erreichung der genannten Ziele
notwendig sind.

34.     Der zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie erforderliche Nationale
Aktionsplan soll - unter Einbeziehung des Stromverbrauchs von Industrieanlagen


- verbindliche Ziele und transparente Berechnungsgrundlagen enthalten. Auch
Bereiche, die von der Energieeffizienzrichtlinie ausgenommen sind (Unternehmen
im Emissionshandel) sollten einer Evaluierung unterzogen werden.
Erforderlichenfalls wären auch hier verbindliche Ziele und Maßnahmen zu setzen.

35.Zur Erhöhung der Energieeffizienz soll bei der Genehmigung (Errichtung und
Erweiterung) von Anlagen dieses Kriterium zur Beurteilung der
Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden. Diese Betrachtung soll auch
Fragen des Standorts umfassen.

36. Die Erstellung und Umsetzung von Wärmenutzungkonzepten bei der Errichtung
von Kraftwerks-, Abfallverbrennungs- und Industrieanlagen soll verpflichtend sein.
Dies gilt insbesondere für Großanlagen im Rahmen von UVP-Verfahren
(Anpassung UVP Gesetz, GewO).

37. Die Umsetzung der Ziele im Regierungsprogramm sowie der Klimastrategie 2007
für den Bereich Wohnbau und Sanierung soll durch geeignete rechtlich
verbindliche Maßnahmen erfolgen und die Gebäuderichtlinie soll zügig
umgesetzt werden.

38. Zur Steigerung der Energieeffizienz (Infrastruktur, Verkehr und Nutzung des
Potenzials von Fernwärme und industrieller Abwärme) sollen diesbezügliche
Kriterien in die Raumplanung (verdichteter Siedlungsbau) einbezogen werden.

39. Umweltfreundliche und nachhaltige Energietechnik, u. a. von erneuerbaren
Energieträgern und Abwärmenutzung, soll forciert werden.

40. Zur Steigerung der Energieeffizienz soll die Wärme bei Ökostromanlagen auch
bei Altanlagen im Rahmen des Ökostromgesetzes, soweit technisch und
ökonomisch möglich, genutzt werden.

41. Atomenergie ist keine sinnvolle Antwort auf den Klimawandel. Atomenergie ist im
gesamten Bestandszyklus nicht CO
2-neutral. Sowohl im Betrieb als auch was die
noch immer nicht annähernd befriedigend gelöste Frage der Endlagerung
radioaktiver Abfälle anbelangt ist der gesamte Prozess der Nutzung der
Atomenergie mit enormen Risken verbunden. Uran ist ein begrenzter Rohstoff,
der außerdem ein Ziel des internationalen Terrorismus ist und mit fatalen Folgen
missbraucht werden kann. Investitionen in die Kernenergie binden enorme Mittel,
welche dadurch für den Aufbau tatsächlich nachhaltiger Energiesysteme fehlen.

42. Um den Atomstromanteil transparent zu machen, soll möglichst rasch eine
Verordnung gemäß § 45 ELWOG zur Ausgestaltung der Nachweise zu den
verschiedenen Primärenergieträgern und der Stromkennzeichnung erlassen
werden.

Wärmebereich:

43. Die Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
müssen unbedingt ausgenützt werden! Entsprechende legistische



Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass die energetischen
Anforderungen an Gebäude Schritt für Schritt an den Stand der Technik und an
die Preisentwicklung bei der Energie angepasst werden. In Zukunft wird die
Wärmeversorgung möglichst weitgehend von fossilen Energieträgern unabhängig
sein müssen.

44.  Für die angesprochene Hebung der Energieeffizienz ist Information von
VerbraucherInnen ebenso wichtig. Effiziente und leicht zugängliche Beratung
von GebäudeeigentümerInnen und -nutzerInnen
betreffend Einsparpotentiale,
steuerliche Abschreibmöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen
sowie dem Einsatz erneuerbarer Energieträger (z.B. Solar- und Geothermie) usw.
sind weiter auszubauen, um hier das hohe Potential an Engagement zu nutzen.

45.  Der mit Umsetzung der EU-GebäudeRichtlinie zu schaffende
Gebäudeenergiepass für letztlich alle Gebäude soll als einheitlicher
Bedarfsausweis gestaltet werden, an dessen Kennzahlen auch Förderungen
geknüpft sind - also Information und Anspruchsberechtigung. Die öffentliche
Hand hat hier eine Vorreiterrolle zu spielen.

46.  Im Wohnbereich sind Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, ohne einen Vorwand
für Eingriffe in den Mieterschutz und den Rechtsschutz darzustellen. Transparenz
über Energiekosten und Auskunftspflichten zu aktuellen Förderungsmöglichkeiten
müssen verbessert werden. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass es zu
einer nachhaltigen energetischen Sanierung und dem Ausschöpfen weiterer
Energiesparpotentiale bei Mietwohnungen kommt.

47.  Eine Anhebung der Wohnbauförderungsmittel des Bundes ist wünschenswert und
soll einhergehen mit einer Vergabe nicht nur nach eindimensional qualitativen,
d.h. ökologischen Kriterien, sondern auch weiterhin nach einem ausgewogenen
Verhältnis quantitativer, d.h. sozial- und einkommenspolitischen Anforderungen.
Aus diesem Grund wird eine Festschreibung der Zweckwidmung und Dotierung
der Wohnbauförderung in den jeweiligen Landes-Fördergesetzen empfohlen. Um
die Energieeffizienz im Bereich der Eigenheime auch bei der Gebäudesanierung
zu heben, wird angeregt, energetische Ziele in den Bauordnungen aller Länder
zu verankern.

48.  Die Steigerung der Neubaurate nach Maßgabe der Haushalts- und
Bevölkerungsprognosen ist sinnvoll.

49.    Weiters sind Eigenheime, die unter Zuhilfenahme von öffentlichen Fördergeldern
thermisch saniert wurden, hinsichtlich der Vermietung

dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zu unterstellen.

50.Im Lichte der Klimaschutzziele sollte ein Studie die Kosten-Nutzen-Relation von
Passivhäusern beleuchten. Dabei sollten vor allem die Lebenszykluskosten
erhoben und jenen der Niedrigenergiehäuser gegenübergestellt werden.

51. Die bestehenden mietrechtlichen Rahmenbedingungen für Erhaltungs- und
Verbesserungsarbeiten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sollen


möglichst ausgenutzt werden; nötigenfalls sind dafür Anreizsysteme zu
entwickeln.

52. Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungen muss ausgebaut werden. Da die
bei der Stromerzeugung anfallende Wärme entweder in ein Fernwärmenetz
eingespeist oder direkt als Prozesswärme in Industrieanlagen verwendet wird, ist
hier ein hohes Energieeffizienzpotential gegeben. Auf diese Weise kann der
Gesamtwirkungsgrad jeder stromerzeugenden Anlage erhöht werden. Mit
modernen Anlagen kann eine Brennstoffausnutzung bis nahezu 90% erreicht
werden.

53. Die Wärmenutzungsketten bei wärmeintensiven Industrieprozessen bieten
großes Optimierungspotenzial. Sowohl Forschung als auch Hilfen zur Umsetzung
identifizierter, effizienzsteigender Maßnahmen bei der Wärmenutzung im
industriellen Bereich sollen durch Unterstützungsmechanismen forciert werden.

54. Wo noch keine Fördersysteme bestehen, ist die Neueinrichtung von solchen
nach Klimaschutzeffekten zu kalkulieren mit dem Ziel, den Umstieg auf CO2-
ärmere und im Betrieb billigere Heiz- (und gegebenenfalls Kühl-)systeme aber
auch Haushaltsgeräte finanziell zu unterstützen.

55. Sozial gestaffelte Unterstützung bei Anpassungsmaßnahmen an die
Klimaerwärmung z.B. Brennstoff-Umstieg oder bei Beschattungssystemen gegen
sommerliche Überhitzung muss ermöglicht werden.

56. Ein offensives CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll nach Vorbild des
Wiener Models (THEWOSAN) bundesweit realisiert werden. Es gilt, Strukturen zu
schaffen, die eine thermische Sanierung sowohl von Einfamilien- als auch
Mehrfamilienhäusern, aber auch bei allen anderen Gebäuden sowohl im
städtischen als auch im ländlichen Bereich nicht nur ermöglichen, sondern
letztlich unumgänglich zu machen. Auch und gerade wegen der Vorbildwirkung
dürfen öffentliche sowie unter Denkmalschutz stehende Gebäude davon nicht
ausgeschlossen sein - es müssen rasch möglichst bedarfsorientierte
unterschiedliche Sanierungsformen erarbeitet und optimiert werden.

Verkehrsbereich:

57.     Da ein großer Teil der CO2-Emission im Sektor Verkehr durch LKW, und hier
insbesondere durch Transitfahrten verursacht wird, sind umfassende
Maßnahmen zur Verlagerung der Transporte von der Straße auf die Schiene und
auf die Wasserstraße zu ergreifen. Eine dieser Maßnahmen muss der weitere
Einsatz für die Änderung der EU-Wegekosten-Richtlinie im Sinne der
Internalisierung der externen Kosten sein. Dies würde dann die Möglichkeit der
Erhöhung der LKW-Maut bieten.

58.     Die verbindlichen Grenzwerte der EU für die Autoindustrie müssen mit
gleichzeitiger Sicherstellung, dass es innerhalb der EU nicht zu
Wettbewerbsverzerrungen kommt, beachtet und weiter gesenkt werden.


Entscheidend ist hierbei, dass auf die effizienteste Weise die größtmögliche
Reduktion des Gesamt-CO2-Ausstoßes von PKW erreichbar ist.


 

59.    Die Umstellung der KFZ-Steuer auf den CO2-Ausstoß ist für Pkw-
Benutzerlnnen eine akzeptable Abgabe. Dafür sollte die KFZ-Steuer (die sich rein
am Besitz des Fahrzeuges orientiert) zu Gunsten von verbrauchsabhängigen
Steuern (CO2-Abgaben auf Treibstoff) zurückgedrängt werden. Der Norm-C02-
Ausstoss eines KFZ sollte bei der Besteuerung im Zusammenhang mit der
Anschaffung Berücksichtigung finden.

60. Bewusstseinsförderung ist im Bereich Klimapolitik ein wichtiger und nicht zu
unterschätzender Faktor - in diesem Sinn und zur Erhöhung des
Informationsstands der KonsumentInnen ist ein Abgaspass für neue KFZ, CO2-
Kennzeichnung und Energieeffizienzklassen einzuführen (ähnlich wie derzeit
schon für Haushaltsgeräte).

61. Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen weiterhin ausgebaut und attraktiviert
werden. Dazu gehört sowohl der Ausbau des ÖPNRV, was das Streckennetz, die
Qualität und die Zugsfrequenz (Taktfahrplan) betrifft, und Anreize, auf öffentliche
Verkehrsmittel umzusteigen - wie z.B. die Ausgabe einer „Mobilitätscard" bei
Kauf eines KFZ. Öffentliche Verkehrsmittel müssen im Vergleich zum
motorisierten Individualverkehr konkurrenzfähig, und jedenfalls auch für
Niedrigeinkommensbezieherlnnen leistbar sein. Es müssen mehr Möglichkeiten
geschaffen werden, die Menschen an die hochrangigen Verkehrsmittel
heranzuführen. Eine Mobilitätscard, die das kostengünstige Benutzen des
gesamten öffentlichen Verkehrs möglich macht, ist das langfristige Ziel.

62. PendlerInnen, die die öffentlichen Verkehrsmittel dem motorisierten
Individualverkehr vorziehen, sollen österreichweit über spezielle Mechanismen
wie z.B. eine differenzierte Pendlerpauschale in ihrer Entscheidung für das
klimafreundlichere Verkehrsmittel bestärkt werden.

63. Es geht darum, ein Auto sinnvoll und effizient zu nutzen. CarSharing bietet die
Möglichkeit, die Anzahl der Kraftfahrzeuge zu reduzieren. Dies erzielt positive
Effekte auf die Verfügbarkeit im öffentlichen Raum und zusätzlich werden für
den/die intelligente Autonutzerln Kosten reduziert. Anschaffungs-, Erhaltungs-
und Versicherungskosten werden dadurch geteilt. Um CarSharing noch attraktiver
machen zu können, soll es bevorzugte Parkmöglichkeiten bei hochrangigen
Verkehrsmitteln sowie MitfahrerInnen- wie auch NutzerInnenbörsen geben, die
ein Zusammenfinden der Interessierten erleichtert und serviciert.

64.    Ein weiteres Effizienzpotential stellt die Integrierung des Energie- und des
Verkehrssektors dar. Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die in den kommenden
Jahrzehnten einen wesentlichen Anteil an der Fahrzeugflotte ausmachen werden,
können durch Kopplung an das Stromnetz (z.B. plug-in Hybridfahrzeuge)
während der Stehzeiten als Stromspeicher und zur Spitzenlastabdeckung
eingesetzt werden. Ökologisch problematische hydraulische Speicherkraftwerke
können dadurch in Zukunft vermieden und Kraftwerke kontinuierlicher und
effizienter betrieben werden.


65. Auch im Umweltbereich muss Kohärenz geschaffen werden, um strategische
Fehler zu vermeiden. In diesem Sinne ist es ein „Must", Steuerprivilegien für
umweltschädliche Verkehrsträger abzuschaffen! Dazu gehört nach aktuellem
Stand jedenfalls der Flugverkehr. Es bedarf dafür der Einführung einer
Kerosinsteuer, die Abschaffung der Mehrwertssteuer-Befreiung für Auslandsflüge
und die Einbeziehung des Schiffs- und Luftverkehrs in den Emissionshandel.

66. Sogenannter „Bio"sprit der „ersten Generation" darf nicht unüberlegt forciert
werden. Bisherige Entwicklungen und neuere Studien belegen eine unerwünschte
Bilanz im Umwelt- und Menschenrechtsbereich, so u.a., dass die Rodungen zur
Gewinnung von Monokulturflächen aufgrund des gesteigerten Bedarfs große
Treibhausgas-Emissionen verursachen und die Konkurrenz zur
Nahrungsmittelproduktion unverantwortliche Preissteigerungen bei Lebens- und
Futtermitteln bewirken. Entsprechend muss auf den Einsatz nachhaltiger
agrarischer Treibstoffe ohne Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion
geachtet und die Grundlagen dafür geschaffen werden. Die Produktion von
Agrotreibstoffen ist nur dann sinnvoll, wenn der gesamte Zyklus einen
tatsächlichen Energiegewinn und nicht einen bloßen Ersatz darstellt und eine
Einsparung an klimaschädigenden Gasen gegeben ist.
Immer sollte auch
überlegt werden, ob dieselben landwirtschaftlichen Flächen nicht durch eine
andere Nutzung, wie z.B. zur Herstellung von (biologischen) Lebens- oder
Futtermitteln, die bisher im Ausland - eventuell unter Abholzung wertvoller
Regenwälder - produziert und importiert wurden, oder zur Produktion von Holz
als Bau- oder Heizmaterial wesentlich mehr zum Klimaschutz beitragen können.
Zur Überprüfung brauchen wir klare Kennzahlen für CO2- und Energiebilanzen,
die in ein international gültiges Zertifikat münden müssen. Diese Kennzahlen und
Berechnungsmethoden müssen durch die United Nations Framework Convention
on Climate Change zertifiziert (UNFCCC) werden.

67.     Die Forschung an Agrartreibstoffen der zweiten und dritten Generation muss
auch mit öffentlichen Mitteln vorangetrieben werden, damit möglichst rasch nicht
Früchte als Grundlage zur Treibstofferzeugung verwendet werden, sondern
pflanzliche Abfälle. Diese Treibstoffe müssen eine positive CO2-Bilanz aufweisen,
einen hohen Wirkungsgrad haben und ihre Erzeugung darf nicht in Konkurrenz zu
Nahrungsmittelanbauflächen stehen.

68.Ebenfalls problematisch wird die Nutzung von Pflanzen zur Treibstoffproduktion
dann, wenn auch gentechnische Manipulation („vierte Generation") ins Spiel
kommt, um z.B. Erträge zu steigern oder Schädlingsresistenzen zu erreichen.
Das Auskreuzen von GVO in Nahrungsmittel-Pflanzen kann nicht sicher
verhindert werden. Dies schränkt die Wahlfreiheit der KonsumentInnen ein und
gefährdet das Einkommen der ehrlich produzierenden Biobauern, wenn die
erlaubten Grenzwerte für den Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) überschritten werden.

69. CO2-ärmere Antriebstechnologien mit alternativen Treibstoffen sind zu forcieren
und über sinnvolle Anreizsysteme zu fördern. Dazu zählen insbesondere Hybrid-
oder Wasserstoffantriebe. Dazu ist ein flächendeckender Ausbau des
Versorgungsnetzes notwendig, das allen modernen Antriebsarten gerecht wird.
Demgemäß ist die Bewusstseinsbildung über die Zuverlässigkeit oben genannter


Antriebstechniken ebenso zu forcieren wie die Forschung und
Weiterentwicklung in diesem Bereich.

70.     Die überwiegende Mehrheit der täglichen Fahrten mit dem PKW sind weniger als
150 km lang. Elektrofahrzeuge sind wesentlich energieeffizienter als Fahrzeuge
mit Verbrennungsmotoren. Gerade auf den typisch gefahrenen Strecken ist heute
Akkumulatorentechnologie in der Lage modernen Bedürfnissen an Mobilität mit
dem PKW gerecht zu werden. Investitionen in damit zusammenhängende
Forschung und Infrastruktur stellen einen wichtigen Schritt in Richtung
energieeffizienter individueller Mobilität dar.

71. Neben dem Pkw- und Lkw-Verkehr müssen auch bislang vernachlässigte
Bereiche bei der Emissionsreduktion
einbezogen werden - z.B.: CO2-Limits
bei Maschinen in Bau- u. Landwirtschaft. Besondere Herausforderung ist dabei
der Umstand, dass derartige Maschinen weitaus länger in Verwendung sind als
beispielsweise Pkws. Deshalb können Auflagen für Neuanschaffungen erst
langfristig positive Effekte zur Emissionsreduktion haben und müssen folgerichtig
durch Auflagen wie Filtereinbau in alte Maschinen ergänzt werden.

72. Zur Festlegung von Zielen hinsichtlich des Gesamtverkehrsaufkommens und der
Verkehrsmittelwahl solle ein neues Gesamtverkehrskonzept erstellt werden. Zur
Erreichung umweltpolitischer Zielsetzungen (Kyoto; NEC-RL - National Emissions
Ceilings - die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstgrenzen für
bestimmte Luftschadstoffe; Ziele des Regierungsprogramms) soll dieses Konzept
auch die Reduktion des Straßenverkehrsaufkommens und die Verlagerung zu
umweltfreundlichen Verkehrsmitteln beinhalten. Die Umsetzung des Konzepts soll
durch nationale Rechtsvorschriften und andere Instrumente erfolgen. Außerdem
sind in künftigen Generalverkehrsplänen Klima-und Umweltziele zu
berücksichtigen.

73. Zur Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Schaffung von
distanz- und emissionsabhängigen Kostenstrukturen im Verkehrssektor ein
wesentliches Werkzeug, um eine Kostenwahrheit und Transparenz zu erreichen.
Um eine Anlastung der verursachten Kosten an die Verkehrsträger zu
ermöglichen, soll ein System geschaffen werden, welches eine räumlich begrenzt
und/oder zeitlich variable Kostenanlastung für alle Fahrzeuggruppen im
Straßenverkehr ermöglicht.

74.     Zur Sicherstellung der Erreichung der jeweiligen Ziele sollen die
Verkehrsmaßnahmen der Österreichischen Klimastrategie und der NEC-
Strategie
zügig und umfassend umgesetzt werden. Insbesondere auch sind
Maßnahmen wie z. B. die Forcierung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben,
Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie Rad- und Fußgängerverkehrs zur
Erreichung der Zielvorgaben zu entwickeln.

75.     Zur Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sollen die
bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten für anlassbezogene
Geschwindigkeitsbeschränkungen im hochrangigen Straßennetz in
Verbindung mit verstärkter Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control)
ausgebaut werden. Zur besseren Anbindung von Individualverkehr und


Straßengüterverkehr an den öffentlichen Verkehr sollen Telematiklösungen im
Verkehrssektor ausgebaut sowie Technologieförderprogramme und
Technologieforschungsförderung für (alternative) Antriebs- und
Kraftstofftechnologien forciert werden.

76.    Zur umweltgerechteren Gestaltung der Fuhrparke der öffentlichen Hand sowie zur
Verstärkung von Nachfrage nach emissions- und verbrauchsarmen
Kraftfahrzeugen sollen Richtlinien im öffentlichen Beschaffungswesen für
derartige Fahrzeuge erlassen werden. In diesem Zusammenhang müssen -
schon in Hinblick auf Vorbildwirkung für die KonsumentInnen - sogenannte_Pool-
Lösungen erarbeitet und öffentlich gut kommuniziert praktiziert werden. Auch
staatsnahe Betriebe sollen in ihrer betrieblichen Verkehrspolitik dazu motiviert
werden, mit gutem Beispiel voran zu gehen.

77.    Zur Förderung von klimaschonendem Mobilitätsmanagement sollen Programme,
wie das Klimaaktiv-mobil-Förderprogramm (klima:aktiv spritsparend fahren,
Masterplan Radverkehr etc.), das iv2s plus und A3 plus, ausgebaut werden.

Wirtschaft

78.  Eine Beratung über die Einführung moderner Energiemanagementsysteme
vor allem im Industrie- und Gewerbebereich ist nötig, um die enormen, nicht
genutzten Energieeffizienz-Potentiale zu nutzen. Die Verwendung
energieeffizienter Antriebe, energiesparende Beleuchtungssysteme,
Wärmenutzung, Optimierung von Feuerungsanlagen und vielem mehr kann zu
einer Reduktion von Kosten und der Klimabelastung führen. In diesem
Zusammenhang sind auch öffentlichkeitswirksame Auszeichnungen von
besonders klimafreundlichen Betrieben weiter zu forcieren.

79. Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen soll die Energieeffizienz im IPPC-
und UVP-Verfahren für Neuanlagen und Anlagenerweiterungen mehr
Berücksichtigung finden. Besonders im Hinblick auf eine gute öffentliche
Anbindung und eine möglichst effiziente Abwärmenutzung soll die Standortwahl
in Bewertungen miteinbezogen werden. Außerdem ist die Abwärmenutzung bei
bestehenden Anlagen zu forcieren.

80.     Zur Erreichung der Ziele der Klimastrategie müssen die darin vorgesehenen
Maßnahmen für die Sektoren Energieaufbringung und Industrie umgehend
umgesetzt werden.

81.Zur Förderung von Entwicklung und Einsatz von Umwelttechnologien im Inland
sollen finanzielle Anreize für Investitionen in neue, noch mit Erstanwender-Risiko
behaftete Technologien, gewährt werden.

82. Es gibt Anlagen, die nennenswerte Treibhausgas-Emissionen verursachen
können, aber nicht UVP-pflichtig sind. Um auch diese künftig zu berücksichtigen
und die Treibhausgase aus diesen zu reduzieren, soll für derartige Projekte die
Möglichkeit einer Klimaverträglichkeits-Prüfung im
Anlagengenehmigungsverfahren
eingeführt werden. Außerdem ist die


Aufnahme von CO2 als relevanter Luftschadstoff ins UVP-Gesetz im
Zusammenhang mit der Reduktionsverpflichtung Österreichs anzustreben.

83. Um die notwendige Weiterentwicklung des Emissionshandels auf EU-Ebene
fortzuführen, ist eine Harmonisierung der Anlagen-Abgrenzung erforderlich,
insbesondere des Begriffes Feuerungsanlagen. Eine weitere Harmonisierung der
Zuteilung, z. B. durch EU-weite Benchmarks (im Sinne von Tonnen CO2 pro kWh
bzw. pro Masseneinheit Produkt) bzw. die Versteigerung eines erheblichen
Anteils der Zertifikate soll angestrebt werden.

Landwirtschaft

84.     Nahezu 15% der auf den Menschen zurückgehenden Treibhauseffekte gehen auf
die gegenwärtige Produktionsweise in der Landwirtschaft zurück. 53% am
Gesamtmethan und Distickstoffoxid (N2O) der EU stammen aus
landwirtschaftlichen Anbaumethoden oder aus der Tierhaltung. In der
Landwirtschaft und mit ihr in der Agrarindustrie finden sich also hohe
Einsparungspotentiale an CO2-Äquivalenten, was dazu führen muss, dass
Förderungen in diesem Bereich künftig treibhausgas-sensibel zu gestalten
sind.

85. Die Viehzucht verbraucht 80% aller landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die
Rinder- und Schafzucht ist der größte, vom Mensch verursachte Methan-
Emittent. Österreich importiert derzeit jährlich 500.000 Tonnen Soja als Viehfutter,
z.B. aus Brasilien. In Südamerika wurden in den letzten drei Jahrzehnten mehr
als 25 % aller tropischen Regenwälder für die Zwecke der Viehzucht abgeholzt.
Laut World Watch Institute könnte man mit 10% des global für Futtermittel
eingesetzten Getreides 225 Millionen Menschen ernähren, wobei derzeit jährlich
30 Millionen Menschen verhungern. Aus diesen Gründen ist eine Reduktion des
Fleischkonsums sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch einer sozialen
Nachhaltigkeit in hohem Maße zu begrüßen. Gleichzeitig erhöht es die
Gesundheit, wenn die ÖsterreicherInnen ihren durchschnittlichen Fleischkonsum
um einige Prozent reduzieren würden. Durch entsprechende
Bewusstseinsbildung in den Schulen und durch Unterstützung von
Gastronomiebetrieben, die auf fleischarme (regionale) Speisenangebote setzen,
durch ein
entsprechend vom Bund beworbenes Label, kann hier einiges erreicht
werden.

86.     Die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft liegt nicht in der
Großproduktion von Energiepflanzen, die mit Monokulturen, großflächigem
Einsatz von Genpflanzen, der Verteuerung von Lebensmitteln und einer weiteren
Industrialisierung der Agrarproduktion Hand in Hand gehen würde, sondern in der
qualitätsvollen biologischen Landwirtschaft.

87.     Biologische Landwirtschaft produziert um bis zu 60% weniger Treibhausgase und
baut zusätzlich Humus auf. Der Humusanteil im Boden ist eine der
bedeutendsten CO2-Lagerstätten. Biologische Landwirtschaft ist
dementsprechend auch unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes zu fördern.


88. Es sollen Beratungs- und Umstellungsprogramme in der Landwirtschaft
entwickelt werden, die den allgemeinen Energieverbrauch (Bearbeitung,
Transport, Herstellung von Mineraldünger, Pestiziden und Futtermittel) senken,
bewirken, dass Emissionen aus Gülle von Schweine- und Rinderhaltung reduziert
werden und Lachgasemissionen aus Stickstoffdünger durch Umstellung auf
andere Produkte unterbinden helfen.

89. Es soll Weiterbildungsangebote geben, die lehren, wie man mit weniger
Mineraldünger und Pestiziden auskommt, wie der Humusaufbau der Böden zB
durch Misteinsatz und andere Bodenbearbeitung unterstützt werden kann, wie
Zwischenfruchtanbau zur Erosionsminderung und damit weniger
Kohlenstofffreisetzung genutzt werden kann, welche Maßnahmen zur
Emissionsminderung von Methan bei der Lagerung und Ausbringung von Gülle
eingesetzt werden können und wie sinnvolle Regionalvermarktung aufzubauen
ist, um Transportwege zu vermeiden.

90.     Anreize für die Umwandlung von Ackerland in Grünland auf
Niedermoorstandorten sind zu schaffen, ebenso wie die Reduktion der
Tierbestandsdichte.

91 .Nachhaltige Ökostromanlagen auf Basis von flüssiger Biomasse sind höchst
effizient in der Minderung der Methanfreisetzung aus Gülle, senken die
Geruchsbelästigung und sind dementsprechend zu fördern.

92. Auch bei den Klimaerwärmungs-Anpassungs-Strategien zeigt sich, dass
Bioanbau Schadensvorsorge gleichkommt. Besonders wirksame Maßnahmen
sind Anbau mit spezifischer Fruchtfolge, kleinflächiger Anbau, durch den
Schädlingsbefall reduziert wird. Mischfruchtanbau wirkt minimierend auf die
Auswirkungen von Dürre und Starkregen, durch die Reduktion von
Stickstoffdünger haben Pflanzen einen geringeren Wasserbedarf,
bodenschonende und möglichst pfluglose Bodenbearbeitung mindern
Erosionsschäden; durch den Aufbau einer Humusschicht wird die
Wasseraufnahme und -rückhaltung verbessert. Dem Anbau von
trockentoleranten Sorten ist der Vorzug zur Einsparung bei der Bewässerung zu
geben.

93. Ebenso wie bei importierten Nahrungsmitteln ist auch bei österreichischen
Nahrungsmittel-Exporten auf Klimarelevanz zu achten. Grundsätzlich sollen
regionale Produkte den Vorzug erhalten. Bei öffentlichen Ausschreibungen
(Spitäler, Schulküchen,...) ist - im Rahmen der europäischen
Ausschreibungsvorschriften - ebenfalls Produkten aus der Region der Vorzug zu
geben.

An den Klimawandel anpassen

94. Die Anpassung an die Folgen der Klimaerwärmung wird weltweit eine große
Herausforderung darstellen und zu gewaltigen Kosten führen. Zur Abklärung der
möglichen Folgewirkungen in Österreich muss eine Klimafolgenabschätzung
sowohl für Regionen als auch für Wirtschaftssektoren, Ökosysteme, für den


gesamten Wasserhaushalt, die öffentliche Infrastruktur sowie die Lebensmittel-
und Trinkwasserversorgung erfolgen.

95. Anpassungsforschung im Grundlagenbereich ist sowohl im universitären als
auch außeruniversitären Bereich zu forcieren und dementsprechend zu dotieren.
Es ist strukturell zu gewährleisten, dass die Ergebnisse der einzelnen
ForscherInnen zueinander fließen, sich Synergien entwickeln können und die
Forschungsergebnisse ohne Zeitverluste der Gesellschaft und der Politik zur
Verfügung stehen.

96. Zur Reduktion der Folgewirkungen des Klimawandels soll eine nationale
Strategie zur Anpassung
entwickelt und laufend an den aktuellen Stand der
Forschung angepasst werden. Dazu sind aktuelle Kostenschätzungen vorzulegen
und ein nationales Burden-Sharing zu diskutieren.

97.     Um den möglichen raumrelevanten Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken
soll die Raum- und Flächenplanung verstärkt in die Folgenabschätzung
einbezogen werden. Das kann etwa durch Prüfung größerer Infrastrukturprojekte
auf ihre Verletzlichkeit gegenüber den Klimafolgen und durch Integration
klimarelevanter Aspekte in die Planungspraxis erfolgen. Wichtige Bereiche sind
dabei unter anderem die Risikovorsorge, die Risikobewertung sowie passiver
Hochwasserschutz durch unterschiedliche sinnvolle Maßnahmen.

98.     Zur Reduktion von Folgeschäden soll die Gefahrenzonenplanung im Hinblick
auf den Klimawandel evaluiert und wenn notwendig rasch adaptiert werden,
wobei eine periodische Aktualisierung der Gefahrenzonenplanung anzustreben
ist.

99.     Die Adaptierung von Baunormen und Planungsinstrumenten ist notwendig,
um Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und -anpassung zu nutzen, z.B.
Begrünung von Städten, Beschattung von Fassaden,...

 

100.        Zur Untersuchung der Gesundheitsauswirkungen sollen Abschätzungen zur
Identifizierungen von Risikogebieten erfolgen. Eine hohe räumliche Auflösung ist
erforderlich, um effektive Anpassungsmaßnahmen setzen zu können,
insbesondere auch für die Ausweisung von Risikogebieten. Mögliche notwendige
Maßnahmen sind zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften abzustimmen.

101.        Auf globaler Ebene sind die Anpassungskosten höchst ungleich zwischen
Ländern des Südens und des Nordens, zwischen Küsten- und alpinen Regionen,
zwischen Stadt und Land verteilt. Oft sind jene, die am wenigsten zur
Klimaerwärmung beigetragen haben, am meisten von ihren Auswirkungen
betroffen. Ein internationales Burdensharing bei den Anpassungskosten,
welches eine nachhaltige und selbstbestimmte Entwicklung der ärmsten
Regionen der Welt beachtet, ist im Interesse aller möglichst schnell zu entwickeln.

102.        Anpassungsmaßnahmen sind dahin gehend zu überprüfen, dass sie selbst nicht
wiederum mit Treibhausgasemissionen verbunden sind, das bedeutet
Anpassungs- und Vermeidungsmaßnahmen müssen Hand in Hand gehen und
gesamtheitlich geplant werden.


EU- und Außenpolitik

103.  Im Jahr 2005 hat der Emissionshandei auf EU-Ebene begonnen. Die
Europäische Union muss ihn weiterentwickeln, indem sie anspruchsvolle Ziele für
die folgenden Handelsperioden festlegt, die nationalen Regelungen zur
Realisierung des Emissionshandels harmonisiert, alle großen Emittenten in den
Emissionshandel einbezieht, die Anlagen mit geringfügigen Emissionen aus dem
Emissionshandel heraus nimmt sowie den administrativen und
verfahrenstechnischen Aufwand weiter reduziert. Die Verknüpfung des
europäischen Emissionshandelssystems mit den projektbezogenen
Mechanismen des Kyoto-Protokolls muss in den Mitgliedstaaten
klimaschutzpolitisch anspruchsvoll verwirklicht werden.

Die Einführung eines Emissionshandels kommt auch für vom Kyoto-Regime
bisher nicht erfasste Sektoren - wie den internationalen Flug- und Schiffsverkehr
- in Betracht.

104.   Der Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene kommt im
Klimaschutz besondere Bedeutung zu. Es bedarf in diesem Zusammenhang
eines spürbaren österreichischen Beitrags zu einem Post-Kyoto-Regime ohne
Atomkraft als Schlüsseltechnologie, mit international verbindlichen
Reduktionszielen und Technologiekooperationen, die attraktive
Entwicklungslösungen für arme Länder anbieten.

105.   Zur Durchsetzung internationaler Zielsetzungen soll die Aufwertung des UN
Umweltprogramms (UNEP) zu einer UN-Umweltorganisation (UNEO) erfolgen.
Dies hat neben der Signalwirkung auch eine Steigerung der Mittel sowie der
Kompetenzen innerhalb der Staatengemeinschaft zur Folge.

106.   Für den steigenden Bedarf an Pflanzentreibstoffen soll Österreich das
Sicherstellen einer nachhaltigen internationalen Pflanzentreibstoffproduktion
vorantreiben, welches mit ökologischen und sozialen Kennzahlen und einem
dementsprechenden Zertifikatesystem ausgestattet sein sollte, das gemeinsam
mit den Produzentenländern zu entwickeln ist. In diesem Zusammenhang sind
auch Mindestumweltnormen festzusetzen, die auf EU-Ebene Gültigkeit haben
sollen.

107.   Der Schutz des Regenwaldes soll als wichtiger Beitrag überprüft, für den
Klimaschutz anerkannt und „vermiedene Entwaldung" entsprechend dotiert
werden. Damit soll auch sicher gestellt werden, dass Rodungen des
Regenwaldes nicht für die Produktion von Pflanzentreibstoffen oder Futtermitteln
weiter vorgenommen werden.

108.   In den internationalen Entwicklungszusammenarbeitsprogrammen ist eine
nachhaltige Energiestrategie zu implementieren und technologischer Knowhow-
Transfer zu garantieren, um nicht durch bloße Nutzung der Rohstoffressourcen
durch ausländische Investoren einer weiteren Ausbeutung der
Entwicklungsländer Vorschub zu leisten. In die EU-Afrika-Strategie ist in diesem
Sinne eine Energiepartnerschaft einzubeziehen, welche die Gleichberechtigung
der afrikanischen Partnerländer garantieren soll.


109.         In den Programmen der internationalen Finanzinstitutionen und der EU ist
die Förderung von fossiler Energie zu stoppen und die Förderung von
nachhaltigen erneuerbaren Energieträgern durch geeignete - etwa fiskale -
Anreize zu forcieren.

110.         In der Energieaußenpolitik darf es kein Hinwegsehen über oder Inkaufnehmen
von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Energiegewinnung
geben. Soziale und ökologische Konditionen der Öl- und Gasförderung müssen
politisch debattiert und beachtet werden.

111.   Fragen der Energie- und Klimapolitik sollen Gegenstand der Berichterstattung
der österreichischen Botschaften und Konsulate sein, da der Umgang mit diesen
Themen oft Rückwirkungen auf die nationale Politik hat, beispielsweise die
Ausbeutung von Ressourcen oft zu bewaffneten Konflikten führt. Die
österreichische Außenpolitik muss für solche Fragen sensibler werden und
Entwicklungen auf dem Energiesektor, der Versorgungssicherheit, den sozialen
Selektionsmechanismen im Zugang zur Energieversorgung, Entwicklungen im
Bereich der erneuerbaren Energieträger, Anknüpfungspunkten zu nachhaltigen
und armutsbekämpfenden Projekten innerhalb der JI/CDM Mechanismen sowie
Forschungsschwerpunkte der Gastländer politisch bewerten.

112.   Das Europäische Parlament hat Ende 2007 einen wichtigen Fingerzeig mit
seinem Beschluss gegeben, dass keine Projekte mehr unterstützt werden sollen,
in denen Energie aus fossilen Quellen gewonnen wird. Auch Österreich sollte sich
daran ein Beispiel nehmen und dies zu einer Prämisse in seiner
Außenhandelspolitik machen. So sollen z.B. bei wirtschaftlichen Vorhaben, die
über die österreichische Kontrollbank unterstützt werden, Richtlinien gelten, die
die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen bevorzugen.

113.         Aufbauend auf die Beschlüsse von Bali soll Österreich in der Vorbereitung eines
Post-Kyoto-Regimes eine aktive Rolle auf internationaler Ebene spielen und die
EU beispielhaft dabei unterstützen, ihre ambitionierten Ziele für die Zeit nach
2012 umzusetzen.

114.         In der EU ist der Ausstieg aus der Kernenergie zu forcieren. Alternativ zum
EURATOM-Vertrag, welcher sich dem Vorwurf des Missbrauchs zur Förderung
der Kernenergie ausgesetzt sieht, soll es einen EU-Vertrag für erneuerbare
Energien geben. Mit Hilfe dieses Vertrages sollte ein europaweites Anreizsystem
für erneuerbare Energiegewinnung installiert werden.

115.         Internationale Projekte für Klimaschutz und Energieeffizienz sollen neben den
nationalen Klimaschutzprogrammen fixer Bestandteil der gemeinsamen
Anstrengungen gegen den Klimawandel sein. Dabei sollen Synergieeffekte
genutzt werden und Nachhaltigkeit stets im Fokus sein. Die Integration von
umweltfreundlicher Mobilität in Programme und Projekten zu Umwelt und
Gesundheit soll forciert werden und dabei vor allem den Mobilitätsbedürfnissen von Kindern, Frauen und älteren Menschen entgegen kommen.

116.         Die JI/CDM Programme dürfen ebenso wie der Emissionshandel keinesfalls als
geeigneter Ersatz für die Reduktion von Treibhausgasen im Inland verstanden


werden. Wenn wir zum Ausgleich unseres CO2-Ausstoßes Investitionen in
Umwelttechnologie im Ausland tätigen müssen, dann bedarf es auch erweiterter
Kriterien: ein Mindestmaß an inländischer Wertschöpfung ebenso wie die
Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechten, Sozial- und Mindeststandards in den
Partnerländern. Um dies zu gewährleisten, soll sich die österreichische
Bundesregierung für die Überarbeitung der bisherigen Kontrollmechanismen des
UN Executive Boards einsetzen, welches die Anerkennung von JI/CDM-Projekten
vornimmt.

117.   Um die Treibhausgasemissionen auch nach 2012 wirksam zu reduzieren, soll
sich Österreich international offensiv für eine weitgehende und verbindliche
globale Reduktion der Treibhausgase einsetzen. Um dieser Forderung Nachdruck
verleihen zu können und um die bereits angeschlagene Glaubwürdigkeit der
Industrieländer gegenüber den Entwicklungs- und Schwellenländern zu
rehabilitieren, muss Österreich nachweislich alles daran setzen, um die bereits
zugesagten Reduktionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokollls auch tatsächlich
zu realisieren (minus 13 Prozent der CO2-Emissionen gegenüber 1990).

118.   In den laufenden WTO-Verhandlungen sollen Klimaschutzaspekte
berücksichtigt werden. Da Österreich innerhalb der WTO nicht einzeln, sondern
als EU-Mitglied auftritt, bedarf es intensiver Verhandlungsarbeit auf EU-Ebene,
um diese Position durchzusetzen. Aufgrund ihrer Größe ist die Europäische
Union innerhalb der WTO ein gewichtiger Verhandlungspartner, was sowohl
sozial- als auch umweltpolitisch unbedingt genutzt werden muss.

119.   Zur Umsetzung eines EU-weiten wirkungsvollen Klimaschutzprogramms muss
der Verkehrssektor umfassend einbezogen werden. Zur Unterstützung der
Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten sollen auf Ebene der EU eine Reihe
von Maßnahmen zur Gestaltung eines umweltgerechteren Verkehrssystems
ergriffen werden. Ein leistungsfähiges europäisches Bahnnetz sowohl für den
Güter- als auch den Personenverkehr ist die grundlegende Säule eines solchen
umweltgerechten Verkehrssystems. Dazu gehört aber auch der verstärkte Einsatz
nachhaltig hergestellter biogener Kraftstoffe ebenso wie die Verschärfung der
Emissionsgrenzwertbestimmungen. Besonders Infrastrukturförderung im
öffentlichen Verkehr soll forciert werden, die volkswirtschaftlichen Kosten des
motorisierten Verkehrs sollen transparent dargestellt werden. Es gilt, auch die so
wichtige
Selbstverantwortung der einzelnen BürgerInnen durch entsprechende
Darstellung der Kostenwahrheit zu fördern und gleichzeitig leistbare Alternativen
in der Mobilität anzubieten. Dazu bedarf es auch einer Forcierung der Forschung
zu umweltfreundlicher Mobilität und ihrer Integration. Bei der Überarbeitung der
EU-Wegekostenrichtlinie ist die Internalisierung der externen Kosten im LKW-
Verkehr zu berücksichtigen.

120.   Die Einbeziehung des Flugverkehrs in Klimaschutzmaßnahmen ist dringend
erforderlich - dazu gehört vor allem die Gleichbehandlung der Treibstoffe sowie
die Hereinnahme des internationalen Flugverkehrs in den Zertifikatehandel. Die
österreichweite CO2-Freisetzung durch den Flugverkehr hat sich seit 1990 etwa
verfünffacht, was die Notwendigkeit von Maßnahmen in diesem Sektor
unterstreicht. Gerade bei Kurzstreckenflügen (bis 1000 km) schlagen sich die
energieintensiven Start- und Landephasen stark auf die Energie- und


Schadstoffbilanz nieder, eine Einbeziehung des Luftverkehrs in ein
Klimaschutzregime muss das berücksichtigen und Kurzstreckenflüge vermeiden
helfen. Die Bahn ist - entsprechende Infrastrukturen vorausgesetzt - geeignet in diesem Bereich eine Alternative darzustellen."

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss