786/A XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
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Antrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I 1997/64, geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I 1997/64, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I 1997/64, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I 2001/119, wird wie folgt geändert:

§ 3 entfällt.

Begründung

Gemäß § 3 BezBegrBVG hat der Präsident des Rechnungshofes jährlich einen Anpassungsfaktor für die Erhöhung der Politikergehälter zu ermitteln, wodurch die öffentlichen Funktionäre in den Genuss einer Gehaltserhöhungsautomatik kommen, die vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis- und Gehaltsentwicklung immer weniger vertretbar ist.

Bereits am 17.11.2006 hat die FPÖ einen Antrag betreffend das „Einfrieren von Politikergehältern" eingebracht, um auch von Seiten der Politik ein Zeichen für deren Sparwillen zu setzten. Dieser Antrag wurde aber von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und BZÖ abgelehnt.

Nunmehr wird auch seitens unabhängiger Journalisten ein Umdenken gefordert (vgl. Peter Gnam in der „Krone" vom 22.5.2008 unter Hinweis auf die aktuelle Entwicklung in Deutschland, wo die Erhöhungsautomatik ausgesetzt wurde).

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.