787/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
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möglich.
Entschließungsantrag
Antrag
der Abgeordneten Vilimsky, Dr.
Fichtenbauer, Dr. Aspöck
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abrufbarkeit von Erlässen im Rechtsinformationssystem des Bundes
„Das Rechtsinformationssystem des Bundes
(RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt
betriebene elektronische Datenbank. Sie
dient der Kundmachung der im Bundesge-setzblatt zu verlautbarenden
Rechtsvorschriften sowie der Information über das
Recht der Republik Österreich." So
stellt sich das Rechtsinformationssystem des
Bundes vom Bundekanzleramt vor. Ein
für Bürger und Interessierte ausgezeichnetes Service des Bundeskanzleramtes.
Bisher ist es allerdings nur
möglich im Rechtsinformationssystem des Bundes spezi-ell ausgewählte
Erlässe von nicht einmal der Hälfte der bestehenden Bundesministe-rien abzurufen. Dies ist ein großer Nachteil,
da eine Recherche über das jeweilige
Bundesministerium ob es überhaupt einen Erlass gibt, geschweige denn von
wem
man diesen bekommen könnte oft sehr schwierig und zeitintensiv ist.
Im Sinne einer noch besseren, einfacheren, transparenteren und
bürgerfreundliche-ren
Informationspolitik sollten in Zukunft nicht nur ausgewählte Erlässe
von nur eini-gen Bundesministerien, sondern alle Erlässe eines
jeden Bundesministeriums im
Rechtsinformationssystem abrufbar sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich einen
Gesetzesvorschlag vorzulegen, welcher die Verpflichtung zur
Veröffentlichung von
Erlässen eines jeden
Bundesministeriums im Rechtsinformationssystem des Bundes
vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.