79/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abg. Ursula Haubner, Bucher
und Kolleginnen und Kollegen

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke

Grundsätzlich sind Spenden als freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Aufgrund
gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG
1988 genannten Einrichtungen vor allem für Forschungsaufgaben und der
Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben als Betriebsausgaben oder als
Sonderausgaben abzugsfähig. Die Höchstgrenze dabei beträgt 10 % des
Vorjahresgewinnes oder des Einkommens.

Ein Engagement im sozialen und entwicklungspolitischen Bereich wird hingegen im
österreichischen Steuerrecht leider kaum berücksichtigt. So ist Österreich neben
Finnland das einzige Land im EU 15-Vergleich, in dem es keine Absetzmöglichkeiten
für freiwillige Zuwendungen im sozialen Bereich gibt.

Eine im Jahr 2002 vom damaligen Bundesminister Haupt in Auftrag gegebene Studie
kommt zu dem Ergebnis, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für soziale
Zwecke zu einem maximalen Steuerausfall von 48,8 Mio. € (Soziales 33,2 Mio. €;
EZA 15,6 Mio. €) führen würde. Demgegenüber würde jedoch der zusätzliche
Wohlfahrtsgewinn durch das gesteigerte Aufkommen von freiwilligen Zuwendungen
und Spenden (plus 2,5 % bei Privaten bzw. plus 8,5 % bei Unternehmen) den
Steuerausfall innerhalb von 5 Jahren kompensieren.

Eine im Frühjahr 2005 von dieser Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat in der
Zwischenzeit eine Einigung über eine steuerliche Absetzbarkeit von sozialen
Spenden erzielen können. Die Eckpunkte dieser neuen Regelung sind die
Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie
für Entwicklungszusammenarbeit bis zu 10% des Jahresgewinns bei Unternehmen


beziehungsweise des Jahreseinkommens bei Privaten. Bundesminister Grasser, der
bereits im April 2006 einen Gesetzesentwurf präsentiert hat, bezeichnete das
vorgestellte Modell als "gute Investition in mehr Solidarität in Europa". Trotzdem hat
Bundesminister Grasser diesen Gesetzesvorschlag bisher noch nicht dem Parlament
zugeleitet. Für diese nicht nachvollziehbare Verzögerung fehlt jedoch jegliches
Verständnis.

Um diese bereits ausverhandelte Angelegenheit endlich zum erfolgreichen Abschluss
bringen zu können, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschliessungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend dem Nationalrat einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für
humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit
im Sinne der Ergebnisse der oa Arbeitsgruppe ermöglicht wird.“

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss
zuzuweisen.