79/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abg. Ursula
Haubner, Bucher
und Kolleginnen
und Kollegen
betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke
Grundsätzlich
sind Spenden als freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Aufgrund
gesetzlicher
Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG
1988 genannten
Einrichtungen vor allem für Forschungsaufgaben und der
Erwachsenenbildung
dienende Lehraufgaben als Betriebsausgaben oder als
Sonderausgaben
abzugsfähig. Die Höchstgrenze dabei beträgt 10 % des
Vorjahresgewinnes oder des Einkommens.
Ein
Engagement im sozialen und entwicklungspolitischen Bereich wird hingegen im
österreichischen Steuerrecht leider kaum berücksichtigt. So ist
Österreich neben
Finnland das
einzige Land im EU 15-Vergleich, in dem es keine Absetzmöglichkeiten
für freiwillige Zuwendungen im
sozialen Bereich gibt.
Eine
im Jahr 2002 vom damaligen Bundesminister Haupt in Auftrag gegebene Studie
kommt zu dem Ergebnis, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für
soziale
Zwecke zu einem
maximalen Steuerausfall von 48,8 Mio. € (Soziales 33,2 Mio. €;
EZA 15,6 Mio. €) führen
würde. Demgegenüber würde jedoch der zusätzliche
Wohlfahrtsgewinn durch das gesteigerte
Aufkommen von freiwilligen Zuwendungen
und Spenden (plus 2,5 % bei Privaten
bzw. plus 8,5 % bei Unternehmen) den
Steuerausfall innerhalb von 5 Jahren kompensieren.
Eine
im Frühjahr 2005 von dieser Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat in der
Zwischenzeit eine
Einigung über eine steuerliche Absetzbarkeit von sozialen
Spenden erzielen können. Die Eckpunkte dieser neuen Regelung sind die
Absetzbarkeit von
Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie
für Entwicklungszusammenarbeit
bis zu 10% des Jahresgewinns bei Unternehmen
beziehungsweise
des Jahreseinkommens bei Privaten. Bundesminister Grasser, der
bereits im April
2006 einen Gesetzesentwurf präsentiert hat, bezeichnete das
vorgestellte
Modell als "gute Investition in mehr Solidarität in Europa".
Trotzdem hat
Bundesminister
Grasser diesen Gesetzesvorschlag bisher noch nicht dem Parlament
zugeleitet.
Für diese nicht nachvollziehbare Verzögerung fehlt jedoch jegliches
Verständnis.
Um
diese bereits ausverhandelte Angelegenheit endlich zum erfolgreichen Abschluss
bringen zu können, stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,
umgehend dem Nationalrat einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die
steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für
humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für
Entwicklungszusammenarbeit
im Sinne der Ergebnisse der oa Arbeitsgruppe ermöglicht wird.“
In
formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss
zuzuweisen.