801/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Antrag

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erfassung ansteckender Krankheiten von Haftinsassen

Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anf-rage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner
hervorgeht, kommt es immer wieder zu Verletzungen von Justizwachebeamten durch
Strafgefangene.

„Am 19. August 2004 griff ein Insasse der Justizanstalt Stein mehrere Justizwache-beamte und einen Strafgefangenen mit einem Messer an. Der Insasse war mit dem
HI-Virus (Humanes Immundefizienz-Virus) infiziert. Weder der Einsatz des Ret-tungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tränengas zeigten Wirkung.
Der Insasse musste schließlich von den Beamten durch körperlichen Einsatz am
Boden fixiert werden. Alle acht Justizwachebeamten wurden bei diesem Vorfall derart
verletzt, dass eine Infektion mit dem Hepatitis- und dem HI-Virus nicht ausgeschlos-sen werden konnte. Die betroffenen Beamten mussten im pulmologischen Institut
auf der Baumgartner Höhe behandelt werden. Zur Infektionsvorbeugung wurden
sofort Infusionen verabreicht. Insgesamt mussten die Bediensteten über mehrere
Monate intensiv medikamentös behandelt werden. Die Folgen dieser Behandlung
waren neben physischen Beschwerden wie Haarausfall und Übelkeit auch psychi-sche Stressreaktionen, die monatelange Betreuung und Unterstützung erforderte.
Das familiäre Leben der- allesamt jungen
- Bediensteten war erheblich gestört.

Aufgrund des Datenschutzgesetzes 2000 und der ärztlichen Schweigepflicht werden
medizinische Daten von Insassen - somit auch jene über ansteckende Krankheiten
- nicht statistisch erfasst. Ausgenommen davon sind lediglich meldepflichtige Krank-heiten wie etwa Tuberkulose. Es ist daher nicht möglich, die Anzahl der Insassen
anzugeben, die an ansteckenden, gefährlichen Krankheiten leiden.“


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Re-gierungsvorlage vorzulegen, welche die Untersuchung aller neu hinzukommenden
Haftinsassen auf ansteckende, gefährliche Krankheiten und einer justizanstaltsinter-nen statistischen Erfassung zum Schutz der Justizwachebeamten beinhaltet.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.