805/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Verpflegungsverordnung für Zivildiener
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Vorsorge und die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden, BGBl. Nr. 43/2006, ist am 3.2.2006 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung beträgt der einem Zivildiener im Falle fehlender Naturalverpflegung zu leistende Tagsatz € 13,60. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass gerade die Lebensmittelpreise seit dem Jahresbeginn 2006 enorm gestiegen sind. Das wirkt sich natürlich besonders auf einkommensschwache Gruppen, wie Zivildiener, aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, den in § 4 Absatz 1 der Verpflegungsverordnung festgelegten Tagsatz von € 13,60 zumindest um einem der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes entsprechenden Betrag seit 2006 im Verordnungswege anzuheben.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.