807/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend geordnete Abfallwirtschaft statt Wildwuchs von Müllverbrennungsanlagen

 

In Österreich stehen 6 Müllverbrennungsöfen mit einer Gesamtkapazität von rund 1,5 Millionen Tonnen in Planung bzw kurz vor regulärer Inbetriebnahme. Der Abfallwirtschaftsplan des BMLFUW rechnet für das Jahr 2009 mit einem Restmüllaufkommen von 1,5 Mio Tonnen. Die Kapazität der bereits bestehenden Müllverbrennungsanlagen beträgt rund 1,7 Millionen Tonnen. Es liegt daher auf der Hand, dass die geplanten Kapazitäten nur mit massiven Müllimporten ausgeschöpft werden könnten. Eine solche Vorgangsweise steht jedoch im Widerspruch zum Prinzip der Nähe und dem Grundsatz der Entsorgungsautarkie der Mitgliedstaaten wie sie in der Richtlinie 2006/12/EG vom April 2006 und der EU-Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen vom Juni 2006  statuiert werden.

 

Das Prinzip der Nähe soll sicherstellen, dass Müll dort entsorgt wird, wo er entsteht, um Verkehrsemissionen zu minimieren und die Emissionen der Anlagen jener Region zuzumuten, die den Müll erzeugt hat. Die Abfallrichtlinie trägt daher den Mitgliedstaaten auf, ein Netz von Entsorgungsanlagen vorzusehen, sodass grundsätzlich quasi jeder Staat „seinen Dreck selbst wegräumt“. In größeren räumlichen Zusammenhängen ist nur  bei jenen Abfällen zu denken, die besonderer Entsorgungstechniken bedürfen.

 

Österreich hat diesen Grundsätzen bisher nicht Sorge getragen, sondern überlässt die Projektentscheidung und Standortauswahl mehr oder weniger dem Markt. Gemäß Artikel 7 Abs 1 lit d der Abfallrichtlinie sollen die Abfallwirtschaftspläne oder der Abfallwirtschaftsplan „geeignete Flächen für Deponien und sonstige Beseitigungsanlagen“ umfassen. Wünschenswert wäre, dass die Genehmigung einer einzelnen Anlage eine entsprechende Standortausweisung im Plan voraussetzt. Damit könnte man Entsorgungsanlagen entsprechend dem österreichischem Bedarf limitieren und für eine gerechte Lastenverteilung Sorge tragen. Aus grüner Sicht zählen auch Müllverbrennungsanlagen, die Müll zur Energieerzeugung verwenden, zu den Entsorgungsanlagen, denn die Emissionen in die Umwelt bleiben dieselben.

 

Das bevorstehende Überangebot an Müllverbrennungsanlagen ist dem Prinzip der Müllvermeidung gegenläufig und ist gegenüber den betroffenen Nachbarn und Nachbarinnen nicht gerecht. Neben den Luftschadstoffen einer Müllverbrennungsanlage sind auch allfällige Beeinträchtigungen des Wassers und der Anfall von Schlacke und Flugasche zu beachten. So erzeugten die 2003 bestehenden Restmüllverbrennungsanlagen in Österreich 190.000 t Grobasche (Schlacke) und 88.000 t Flugasche.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes vorzulegen, die sicherstellt, dass Müllverbrennungsanlagen und andere Entsorgungsanlagen nur in jener Anzahl und an jenen Standorten genehmigt werden dürfen, wie sie in den Abfallwirtschaftsplänen der Länder und dem Abfallwirtschaftsplan des Bundes entsprechend dem Prinzip der Nähe und der Entsorgungsautarkie ausgewiesen sind.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.