813/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend dringender Reform im Milch- und Lebensmittelsektor
Die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der internationalen Nahrungs- und Futtermittelversorgung zeigen, dass das Konzept der Ernährungssicherheit wieder eine zentrale Bedeutung auch für die Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewinnt.
Die Partnerschaft zwischen Bäuerinnen und Bauern und den KonsumentInnen ist die Voraussetzung für eine gedeihliche Weiterentwicklung im Lebensmittelsektor. Die Information der KonsumentInnen über die aktuelle Situation der Milchbäuerinnen und Milchbauern ist besonders wichtig.
In diesem sensiblen Bereich sind kostendeckende Preise für die ProduzentInnen besonders wichtig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden anlässlich der aktuellen Herausforderungen in der Milchwirtschaft aufgefordert,
1) ein Gremium einzurichten, um die Produktionskosten von Milch nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung für ausgewählte repräsentative Produktionsgebiete jährlich zu berechnen und als Richtwert für Preisverhandlungen für die relevanten Marktpartner zur Verfügung zu stellen.
2) die VertreterInnen der IG-Milch in Hinkunft bei allen die Grünlandwirtschaft und Rinderhaltung betreffenden politischen Themen in die Beratungen auf allen relevanten Ebenen einzubeziehen.
3) die Erhöhung der Milchquoten in Österreich vorerst nicht zu administrieren, sondern im Rahmen des nationalen Härtefonds zu belassen und erst schrittweise diese Quoten an die Bäuerinnen und Bauern zu verteilen, wobei strukturelle Aspekte zu berücksichtigen sind.
4) das Preisdumping der Lebensmittelketten mit Milch- und Fleischprodukten unverzüglich durch Anti-Dumping-Regelungen im Rahmen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes zu beenden sowie die KonsumentInnen über die negativen Auswirkungen aufzuklären.
5) bei der Lebensmittelkennzeichnung auch bei Eigenmarken der Handelsketten für die KonsumentInnen die Herkunft klar ersichtlich zu machen und die Produktionsweise klar und verständlich darzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.