825/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rädler, Mag. Maier, Eßl, Keck
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform“
In der Präambel der VO (EG) Nr. 5/2001 des Rates vom 19. Dezember 2000 zur Änderung über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (Verordnung zur verpflichtenden Kennzeichnung von Eiern nach Haltungsform und Herkunft) heißt es:
„Die Art der Legehennenhaltung ist für die Konsumenten beim Kauf von Eiern zu einem der wichtigsten Faktoren geworden. Die EU-Kommission hat sich verpflichtet, eine Änderung der Vermarktungsnormen vorzuschlagen und die Angabe der Haltungsform auf den Eiern und ihren Verpackungen verpflichtend vorzuschreiben, um eine Irreführung des Konsumenten auszuschließen. Nur durch klare und eindeutige obligatorische Angaben kann sichergestellt werden, dass der Konsument bei der Auswahl der Eier über die Art der Legehennenhaltung informiert ist. Die obligatorische Anbringung der geeigneten Angaben entspricht dem Wunsch der Konsumenten und ihrer Organisationen.“
Im Gegensatz zur verpflichtenden Angabe von Herkunft und Haltungsform auf Frischeiern (Verordnung (EG) Nr. 557/2007), gibt es für den Konsumenten derzeit keine Möglichkeit selbiges bei verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten, sowie in der Gastronomie festzustellen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der Konsument bei verarbeiteten Eiern ebenso wie bei Frischeiern Herkunft und Haltungsform erfahren möchte.
Bis auf europäischer Ebene ein gemeinschaftlich verpflichtendes Kennzeichnungssystem geschaffen wird, ist ein freiwilliges österreichisches System der effizienteste Weg und ein Gebot der Stunde, um die Konsumenten zu informieren.
Hinzu kommt, dass in Österreich die Käfighaltung ab 2009 verboten sein wird. Viele Bauern befürchten nun, dass die eierverarbeitende Industrie künftig Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlich produzierte Qualitätseier aus Boden- oder Freilandhaltung zu beziehen. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gibt sowohl dem Konsumenten die Möglichkeit sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
1. sich zur Wahrung der Interessen der Konsumenten für eine Kennzeichnungspflicht auf EU-Ebene von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform einzusetzen. Die Kennzeichnung hat deutlich lesbar auf der vorderen Seite des Produktes bzw. auf der ersten Seite der Speisekarte eines Betriebes zu sein und die dabei verwendeten Begriffe sind analog zur VO (EG)557/2007 insbesondere Anhang 1 Teil A anzuwenden. (z. Bsp. „Eier aus Freilandhaltung - AT“) sowie
2. den Zeitraum bis zur Erlassung verpflichtender EU-Vorschriften auf nationaler Ebene zu nutzen, um mit einem auf Freiwilligkeit basierenden, möglichst effizient ausgestaltetem österreichischen System eine Kennzeichnung so schnell als möglich umzusetzen.
3. Vorbereitungen zu treffen, um im Bereich der Qualitätsauslobungen durch die Schaffung einer „Clearingstelle“ Informationsmöglichkeiten zur Kennzeichnung der Haltungsformen der Legehennen bei Eiern bereitzustellen, durch die den Konsumenten eine sachgerechte Information über die Erzeugnisse die aus diesen Eiern hergestellt werden zu Teil wird.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen.