827/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rädler, Mag. Maier, Dolinschek
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neufassung der europäischen Verordnung über Kosmetika
Die europäische Kommission hat mit Jahreswechsel ein Dokument vorgelegt, das sich mit der Überarbeitung der europäischen Rechtssetzung über kosmetische Mittel beschäftigt. Hinkünftig sollten zur allgemeinen klaren Verständlichkeit und zur Absicherung des gemeinsamen Binnenmarktes die Vorschriften über Kosmetika in einer Verordnung geregelt werden.
Hiermit verfolgt die Europäische Kommission folgende Ziele:
Als wesentlichste Änderungen sind anzuführen:
· Begriffsbestimmungen
· Einführung einer verantwortlichen Person
· Sicherheitsbewertung und Standards für die Sicherheitsbewerter, d.h. Mindeststandard für die Sicherheitsbewertung und fachliche Qualifikationen für den Sicherheitsbewerter.
· Zentrale Notifizierung
· Cosmetovigilance-System
· Behördenzusammenarbeit
Im Interesse einer Verbesserung der Kosmetikbestimmungen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
1. auf europäischer Ebene eine präzise Formulierung der „verantwortlichen Person“ und deren damit verbundenen Verpflichtungen einzufordern, um die Rechtsicherheit für Hersteller und Kunden zu gewährleisten.
2. die Entwicklungen zur Sicherheitsbewertung zu unterstützen und gleichzeitig darauf zu achten, dass es durch die Einführung von Mindeststandards für den Bewerter zu keiner Absenkung im Vergleich zum heutigen Niveau kommt.
3. weiterhin für eine strikte Beschränkung von CMR-Stoffe (kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxische) einzutreten und gegen Tendenzen der Verwendung von bereits verbotenen CMR-Stoffen der Kategorie 1 und 2 klar Position zu beziehen.
4. im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Verordnung eine klare, nationale Kompetenzlage im Bereich der Kontrolle sicherzustellen.
5. national für die Einrichtung eines regelmäßigen Berichtswesens zu unerwünschten Nebenwirkungen (Cosmetovigilance) die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Verbrauchersicherheit zu wahren.
6. dafür einzutreten, dass auf EU-Ebene ein Schnellwarnsystem eingerichtet wird, damit die Mitgliedsstaaten und die Konsumenten über gefährliche und nicht verkehrsfähige Kosmetika informiert werden.
7. im Speziellen für die Erstellung eines regelmäßigen Berichtes zur Sicherheit der Kosmetika zu sorgen.
8. sich für eine Meldepflicht aller nanoskaligen Stoffen einzusetzen.
9. auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit der AGES das Thema „Nanotechnologie“ in Kosmetika und Lebensmitteln aufzugreifen und regelmäßig über die Anwendungen und Weiterentwicklungen im Rahmen von fachlichen Seminaren oder öffentlich zugänglichen Veranstaltungen die Verbraucherschaft zu informieren und die Produzenten für das Thema zu sensibilisieren.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen.