828/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rädler, Mag. Maier, Anita Fleckl, Mag. Gertrude Aubauer, DI Dr. Pirklhuber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln
Österreich begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, dass Europäische Kennzeichnungsrecht für Lebensmittel in der Europäischen Union grundsätzlich zu aktualisieren und zu modernisieren.
Dieses EU-Vorhaben gilt auch als Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU („Lissabon-Strategie“, „Simplification and Better Regulation“). Die Neufassung des EG-Kennzeichnungsrechts sollte zum Ziel haben, das über die Jahre zur Unübersichtlichkeit angewachsene Kennzeichnungsrecht zu vereinfachen, ohne bewerte Kennzeichnungselemente auszuschließen.
Die Rechtsetzung in diesem Bereich soll an die geänderten Bedürfnisse und Erwartungen der Konsumenten hinsichtlich des Informationsgehaltes von Lebensmitteletiketten und hinsichtlich der Kenntlichmachung von nicht verpackten Lebensmitteln angepasst werden. Außerdem soll diese Information den Konsumenten unterstützen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Lebensmittelkennzeichnung ist heutzutage ein wichtiger Weg für Konsumenten, sich über Lebensmittel, die sie kaufen wollen, zu informieren.
Eine Kennzeichnung bzw. Information über Lebensmittel muss deshalb klar, unmissverständlich und deutlich lesbar sein. Sie darf keineswegs täuschen oder irreführen. Laut der derzeit gültigen Regelung muss die Kennzeichnung „deutlich sicht- und lesbar“ erfolgen. In der Praxis sind die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente in einigen Fällen in sehr kleiner Schrift bei schlechtem Kontrast aufgedruckt; dies kann besonders bei älteren oder sehbehinderten Menschen zu großen Problemen führen; sie sind zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht in der Lage die Deklaration ausreichend zu entziffern.
Bei der Beurteilung der Lesbarkeit von Etiketten kommt es nicht allein auf die Schriftgröße an, sondern auch auf Faktoren wie den Kontrast (Schrift - , Hintergrundfarbe), Schriftart, Schriftgröße, Qualität des Verpackungsmaterials, Breite der Zeichen, gewellte Abstände zw. den Zeichen und Zeilen, Reflektion des Verpackungsmaterials und Druckart.
Zum Schutz der Konsumenten und um den durch unterschiedliche Auslegung des Begriffes „deutlich sicht- und lesbar“ entstehende Verzerrung des freien Handels zu verhindern, wäre eine ausreichende Schriftgröße (bei gutem Kontrast) festzulegen.
Das Informationsbedürfnis der Konsumenten hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt, Lebensmittelskandale und –krisen haben das Bewusstsein und das Interesse der Konsumenten an weitergehenden Informationen über Lebensmittel geweckt. Es reicht nicht mehr aus, dem Konsumenten lediglich Angaben zum Produkt zu geben, sondern er fordert vielmehr auch Informationen zu den Rohstoffen, zu Produktionsverfahren in Land- und Lebensmittelwirtschaft oder Angaben zum Erzeugungs- und Herstellungsort. In vielen Fällen werden solche Informationen heute schon auf freiwilliger Basis gegeben.
Laut diversen Veröffentlichungen in den Medien und laut Anfragen von Konsumentinnen und Konsumenten, stellt die Herkunft eines Lebensmittels ein entscheidendes Auswahlkriterium dar.
Laut einer Studie „Konsumentenschutzfragen 2008“ beachten rund 50% der befragten Konsumenten Herkunftsangaben immer oder häufig, weitere 30 % nutzen diese Information manchmal.
Weitere Gründe, die für eine verpflichtende Kennzeichnung des Herkunftslandes unter genau festgelegten Bedingungen, wie z.B. Beachtung des Irreführungsverbotes sprechen, sind:
- Wahlmöglichkeit für Konsumentinnen und Konsumenten und Möglichkeit,
ökologische Konsequenzen in ihre Kaufentscheidung mit einzubeziehen
- Hervorhebung regionaler Produkte
- Rechtfertigung höherer Preise regionaler Produkte
- Stärkung der lokalen Produktion und Verarbeitung
Im Interesse einer Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
· die Weiterentwicklung von Systemen der Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung vor allem für landwirtschaftliche Produkte (z.B. Milch), bei denen auf gute Erfahrungen mit der Praktikabilität aufgebaut werden kann, zu fördern. Das gilt in besonderer Weise für gemeinschaftliche Systeme und für Erzeugnisse, die schon jetzt in gemeinsamen Marktorganisationen geregelt sind. Dabei soll auf einen praxisorientierten und effizient umsetzbaren Rechtstext, der der Vielfalt der Warenströme und Produktzusammensetzungen Rechnung trägt, Bedacht genommen werden.
· für darüber hinausgehende freiwillige Kennzeichnungselemente betreffend der Herkunft soll ein klarer gemeinschaftsrechtlicher Rahmen unter Wahrung der praktischen Machbarkeit geschaffen werden.
· bei der Ausgestaltung der Kennzeichnungspflichten auf unverpackte und im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung angebotene Produkte auch die Machbarkeit sowie den administrativen Mehraufwand für kleinere Lebensmittelbetriebe und die Gastwirtschaft zu berücksichtigen.
· den durch unterschiedliche Auslegung des Begriffes „deutlich sicht- und lesbar“ entstehende Verzerrung des freien Handels zu verhindern, in dem man sich für die Festsetzung einer ausreichenden Schriftgröße bei gutem Kontrast einsetzt. Leitlinien mit best practise Beispielen für leicht lesbare Etiketten können dabei einen wesentlichen Input leisten
· Vorbereitungen zu treffen, um im Bereich der Qualitätsauslobungen durch die Schaffung einer „Clearingstelle“ Informationsmöglichkeiten bereit zu stellen, durch die den Konsumenten es ermöglicht wird, jene Parameter zu erkennen, die die Qualitätsauslobung rechtfertigen.
· zur Absicherung des hohen Tierschutzstandards Österreichs ein System zu erarbeiten und zu fördern, das die Auslobung von tiergerechten Haltungssystemen am Produkt ermöglicht und so diese Information über die Haltungsweise an den Konsumenten weitergeben wird.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen.