83/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Neubauer, Dr. Haimbuchner
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung einer speziellen Rückrufkommission

Die österreichischen Automobilclubs kritisieren die zunehmenden Rückrufaktionen der Autoindustrie. Während es im Jahr 2000 noch 40 Rückrufe im Jahr gegeben hat, waren es heuer allein im ersten Halbjahr bereits 80.

Das Ansteigen der Defekte bei Neufahrzeugen muss als besorgniserregend eingestuft werden. Wenn man bedenkt, dass bei Rückrufaktionen nämlich nur Sicherheitsgefährdende Bauteile betroffen sind, ist die große Zahl der Rückrufaktionen besonders alarmierend. Waren im Vorjahr Elektronikpannen noch für jede zweite Fahrzeug-Rückrufaktion verantwortlich, nehmen nun mechanische Defekte zu. Laut ÖAMTC entfielen im ersten Halbjahr 2006 27 Prozent auf Elektronik/Elektrik-Mängel und 73 Prozent auf mechanische Defekte.

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes 2004 - PSG 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, ist die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verpflichtet, die Öffentlichkeit angemessen über Gefahren zu informieren, die von gefährlichen Produkten ausgehen. Insbesondere sind (freiwillige oder angeordnete) Rückrufe zu verlautbaren.

Gemäß § 40 b Absatz 9 Kraftfahrgesetz hat die Gemeinschaftseinrichtung der zum Betrieb der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung berechtigten Versicherer auf begründeten Antrag eines Fahrzeugerzeugers oder seines gemäß § 29 Abs. 2 Bevollmächtigten für die Abwicklung von Fahrzeugrückrufaktionen unter Angabe der Fahrgestellnummer den davon betroffenen Zulassungsbesitzern ein Informations- schreiben des Fahrzeugerzeugers über die Durchführung der Rückrufaktion zuzustellen. Der Antragsteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

Der ÖAMTC schlägt vor, dass künftig eine Kommission aus Vertretern des Verkehrs- und Konsumentenschutzministeriums, des Fachverbandes der Automobilimporteure, des VKI sowie der Autofahrerclubs darüber entscheidet, ob eine Rückrufaktion gesetzt wird. Denn derzeit würde, so der ÖAMTC, die Industrie oft nur "Werkstättenaktionen" durchführen, da sie bei diesen im Gegensatz zu Rückrufen nicht Ministerien und Versicherungen verständigen müssten. Die Folge wäre, dass Zweit- und Drittbesitzer von Fahrzeugen von den Mängeln oft gar nichts wüssten, weil sie in den Werkstätten-Kundenlisten nicht aufscheinen.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, mit Vertretern der Autofahrerklubs, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und des Vereins für Konsumenteninformation sowie mit Vertretern des Fachverbandes der Automobilimporteure bezüglich der Einsetzung einer eigenen Kommission zur Beurteilung von Rückrufaktionen Gespräche aufzunehmen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.