830/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
Antrag
der Abgeordneten Vilimsky,
Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Versammlungsgesetz
Die Tageszeitung „Österreich" vom 18.05.2008 berichtete:
„Autonomen-Demo endete mit Randale - Wegen
einer kleinen Kapitalismusgegner-
Demo musste - wie berichtet - am Freitag der Ring von 16 bis 22 Uhr gesperrt
wer-
den. Ein Verkehrschaos war die Folge. Jetzt
hat die Demo für einige ein gerichtliches
Nachspiel. Rund 20 alkoholisierte Punks wollten nach 22 Uhr nicht abziehen und
randalierten gegen die Polizei. 110 Beamte lösten die Ansammlung auf,
jetzt folgen
Anzeigen."
Die „Kronen Zeitung" vom 18.05.2008 berichtete:
„Radikale verletzten Polizist bei Demo - Eine
Gruppe von Hausbesetzern aus der
Linken Szene legte Freitagabend den Verkehr
in der City still. Es wurde sogar ein
Polizist verletzt.
ÖVP-Sicherheitssprecher Wolfgang Ulm kritisiert die Genehmigung
zu einer Demo in der Stoßzeit am Ring. (...)"
Diese Versammlung hat durch
den Umstand, dass als Versammlungsort der Ring
gewählt wurde und somit der Ring für den Verkehr zur Stoßzeit
am Freitagnachmit-
tag gesperrt wurde, den Unmut der
Bevölkerung hervorgerufen. Nicht ganz zu Un-
recht, wenn man bedenkt, dass nur eine
kleine Gruppe an Demonstranten war, wel-
che den Ring für sich
beansprucht hat. Die Teilsperre der Ringstraße zog sich von
der Höhe Bellariastraße entlang des Dr.-Karl-Renner-Rings,
des Dr.-Karl-Lueger-
Rings bis zum Schottentor. Der Ring wurde
von 15.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also über
sechs Stunden lang, in diesem Bereich gesperrt.
Diese Versammlung hätte
auch mit dem Vorplatz des Parlaments oder dem Ball-
hausplatz ein
Auslangen gefunden, wodurch der Ring nicht gesperrt werden hätte
müssen und
somit es zu keiner Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Behinde-
rung des Individual- oder öffentlichen Verkehrs zur Stoßzeit
gekommen wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Inneres wird aufgefor-
dert sicher zu stellen, dass die dem Versammlungsgesetz immanente und verfas-
sungsrechtlich zwingend erforderliche
Rechtsgüterabwägung in einer rechtsrichtigen
und angemessenen Form
stattfindet."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Inneres ersucht.