836/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter

betreffend nationalen Gesundheitsgipfel zum Thema Gesundheitsreform

Der „Gesundheitsreform" der Regierung kommt von allen Seiten, auch aus den eigenen Reihen, massiven Kritik entgegen. Darüber hinaus gibt es starke Zweifel am eigentlichen Zweck dieser Reform, nämlich dem tatsächlichen Einsparungspotenzial.

Der Kernpunkt der Reform, die Entflechtung komplizierter und teurer Strukturen, wird nicht angegangen und einer der größten Kostenfaktoren, die von den Ländern betriebenen Krankenhäuser, wird in dieser Reform nicht einmal erwähnt.

Bei der neuen "Aut-Idem"-Regelung ist das von den Sozialpartnern genannte Sparpotenzial von 35 Millionen Euro nicht nachvollziehbar, zumal die Regierung Ausnahmen -beispielsweise für chronisch Kranke - angekündigt hat. Auswirkungen und Sparpotenzial müssten vor Gesetzesbeschluss analysiert werden.

Dafür bringt diese Gesundheitsreform den niedergelassen Ärzten befristete Kassenverträge und nimmt ihnen die Rechtsicherheit. Anspruch auf eine Verlängerung des Vertrages werden hin künftig nur mehr jene Ärzte haben, die die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterien einhalten, die derzeit gesetzlich noch nicht einmal determiniert sind.

Im Zuge der Gesundheitsreform werden zwar zig Millionen an Steuergeld aus dem Budget in die Krankenkassen hineingepumpt, die versprochenen Einsparungen sind aber weitgehend nicht nachvollziehbar.

Es entsteht der Eindruck, dass der eigentliche Zweck dieser Gesundheitsreform, den finanziellen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu verhindern, nur als Vorwand genommen wird, um eine eigentlich verfassungswidrige Einzementierung des Rot-Schwarzen Proporzsystems auf Verfassungsebene und eine damit zusammenhängende Aufblähung des Verwaltungsapparates des Hauptverbandes, statt der versprochenen Verwaltungsreform im Sinne einer schlankeren Verwaltung, herzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich einen nationalen Gesundheitsgipfel einzuberufen, zu dem insbesondere alle von der Gesundheitsreform betroffenen Parteien, Institutionen, Gebietskörperschaften und Experten einzuladen sind, um die drängendsten Probleme des österreichischen Gesundheitssystems zu erörtern und Lösungsvorschläge für eine Gesundheitsreform zu erarbeiten, die auf dem Konsensprinzip beruhen."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.