838/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
Antrag
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Adaptierungen, Ersatz- und Ausbauten von Kasernen im Zuge der Reform
ÖBH2010
Im Zuge der
Bundesheerreformkommission 2010, hat man im Endbericht unter
anderem festgestellt, dass durch die
Reduzierung der Mannschaftsstärke ein Teil
der Liegenschaften und Kasernen nicht mehr benötigt und daher auch zum
Kauf
angeboten werden.
In der Zieldislokation des ÖBH 2010 wurde
angegeben, dass ca. 40 % der Liegen-
schaften veräußert werden sollen.
Über die jeweiligen Schließungen wurde
durch den damaligen Verteidigungsminister Günther Platter lange und
intensiv mit
den Landeshauptleuten und anderen Vertretern
der Bundesländer verhandelt.
Für die Abwicklung der Verkäufe an sich wurde eine eigene
Gesellschaft, die so
genannte SIVBEG, gegründet.
Bei allen Gesprächen über die
Verkäufe wurde immer betont, dass nicht die Ge-
winnmaximierung im Vordergrund steht, sondern dass jeweils eine passable
Lösung
gesucht werden soll, mit der alle
Beteiligten leben können. Insbesondere bei
nötigen Übersiedelungen
von Truppenteilen, diese in Liegenschaften verlegt werden
sollen, die vorab entsprechend
adaptiert bzw. saniert wurden um eine adäquate
Aufnahme der zu verlegenden Teilen sicherzustellen können.
Als Beispiel sei hier der Verkauf der
Kirchner-Kaserne und die Verlegung des VR 1 in
die Hackher-Kaserne genannt. Nun ist im
Vorfeld des Verkaufes der Kirchner-
Kaserne (GRAZ) eine Verlegung des VR 1 in die Hackher-Kaserne (GRATKORN)
vorgesehen. Die Hackher-Kaserne entspricht in ihrer jetzigen Ausbaustufe nicht
einer
adäquaten Aufnahmekaserne für das VR1. Die Gesamtfläche reicht
nicht aus um das
gesamte VR 1 aufzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister
für Landesverteidigung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tra-
gen, dass für die Bauprogramme
2009 und 2010, welche Adaptierungen, Ersatz- und
Ausbauten von Kasernen im Sinne der Reform
ÖBH 2010 beinhalten und damit für
die Bewerkstelligung der Bundesheerreform bis 2010 notwendig sind, die
notwendi-
gen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden und somit die
für die Reform
vorgesehene Zieldislokation zur Verfügung steht."
In formeller
Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss er-
sucht.