855/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 09.07.2008
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Strache  und weiterer Abgeordneter

betreffend Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei

Die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission drücken fortlaufend die mangelnde Europareife der Türkei aus und machen auch deutlich, daß diese Europareife wohl niemals erreicht werden wird. Inzwischen rächt es sich, daß man im Fall der Türkei nicht nur einmal, sondern häufig gleich beide Augen zugedrückt hat.

Die türkische Regierung betreibt eine reine Schaufensterpolitik, bei der zwar Reformen beschlossen, jedoch nicht umgesetzt werden, geschweige denn, daß man der Lösung von Problemen mit hoher Sprengkraft, wie dem Zypernkonflikt, der Kurdenfrage oder der Anerkennung des armenischen Genozids einen Schritt näher kommt. All jene Fragen hätten schon vor Verhandlungsbeginn abgeschlossen werden müssen — dies umso mehr, als die Türkei in den letzten Jahren über 1,3 Milliarden Euro als Heranführungshilfe an die EU bekommen hat.

Vor allem aber unter Berücksichtigung des grundlegenden Umstandes, daß die Türkei weder geographisch noch kulturell ein europäisches Land ist, sowie der unzureichenden Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union, ist nur der Schluß zulässig, die Verhandlungen der EU mit der Türkei über einen Vollbeitritt sofort abzubrechen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten einen sofortigen Abbruch der Verhandlungen über einen Vollbeitritt der Republik Türkei zur Europäischen Union durchzusetzen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.