864/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.07.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anerkennung von Contergan Opfern

 

 

In Österreich gibt es nur sehr wenige Menschen, die als "Contergan"-Opfer,
anerkannt sind und von der "Conterganstiftung für behinderte Menschen" eine Rente erhalten.
Alle anderen Contergan Opfer sind nicht anerkannt und erhalten daher auch keine Rente. Um sicherzustellen, dass alle Contergan-Opfer auch anerkannt werden, stellen

 

die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert bis 31.12.2008 dem Parlament einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der folgenden Inhalt sicherstellt:

 

1. Anerkennung durch die österreichische Bundesregierung, dass in
            Österreich Thalidomid im Umlauf war.


2. Anerkennung aller in Österreich geborenen und durch den hier produzierten und
            vertriebenen Wirkstoff Thalidomid geschädigten Menschen durch die
            österreichische Bundesregierung als Opfer.


3. Entschädigung aller Opfer durch eine gesetzliche Entschädigungsregelung.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.