864/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 10.07.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Anerkennung von Contergan Opfern
In Österreich gibt es nur
sehr wenige Menschen, die als "Contergan"-Opfer,
anerkannt sind und von der "Conterganstiftung für behinderte
Menschen" eine Rente erhalten.
Alle anderen Contergan Opfer sind nicht anerkannt und erhalten daher auch keine
Rente. Um sicherzustellen, dass alle Contergan-Opfer auch anerkannt werden,
stellen
die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert bis 31.12.2008 dem Parlament einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der folgenden Inhalt sicherstellt:
1. Anerkennung durch die österreichische
Bundesregierung, dass in
Österreich
Thalidomid im Umlauf war.
2. Anerkennung aller in Österreich geborenen und durch den hier
produzierten und
vertriebenen
Wirkstoff Thalidomid geschädigten Menschen durch die
österreichische
Bundesregierung als Opfer.
3. Entschädigung aller Opfer durch eine gesetzliche
Entschädigungsregelung.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.