879/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek

und Kollegen

betreffend Senkung der Medikamentenkosten

Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit einer 20-prozentigen Mehrwertsteuer auf Me-dikamente hinter Dänemark (mit 25 Prozent) auf Platz 2. Die anderen Staaten Europas heben deutlich niedrigere oder gar keine Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ein, was dazu führt, dass der EU-Schnitt bei lediglich 10 Prozent liegt.

Derzeit kommt der ermäßigte Steuersatz in Österreich von 10 % gemäß § 10 Abs. 2 Umsatz-steuergesetz unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aber auch für die Konsumation von Speisen und Getränken zur Anwendung. Insbe-sondere ist anzumerken, dass grotesker weise ausgerechnet unverarbeiteter Tabak - im Ge-gensatz zu Arzneimitteln - ebenfalls diesem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Dadurch ergibt sich die unverständliche Situation, dass zwar für ein Essen in einem Lu-xusrestaurant oder für unverarbeiteten Tabak lediglich 10 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wird, für die Versorgung mit Arzneimitteln aber der doppelte Steuersatz zu zahlen ist.

Eine entsprechende Verbilligung der Medikamente für die Konsumenten durch eine Reduzie-rung des Umsatzsteuersatzes auf 10 % ist daher ein Gebot der Stunde. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass immer mehr Patienten ihre Medikamente deshalb selbst bezahlen müssen, da die Kassen aus Kostengründen die Kosten dafür nicht mehr über-nehmen.

Durch den Kauf von Arzneimitteln (rezeptfreie sowie rezeptpflichtige) fällt insgesamt ein jährliches Mehrwertsteuervolumen von rund 600 Mio. Euro an. Bei einer Halbierung des Mehrwertsteuer-Satzes wäre somit eine Entlastung in Höhe von 300 Mio. Euro zu lukrieren.

Mit dieser Maßnahme würde gleichzeitig auch zur Entlastung der Gesundheitskosten und zur Sanierung der Krankenversicherung beigetragen werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat rasch entsprechende Gesetzesvorschläge vorzubereiten, die eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente auf 10 Prozent vorsehen, um zur Entlastung der Gesundheitskosten und zur Sanierung der Krankenversiche-rung beizutragen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.