887/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und

weiterer Abgeordneter

betreffend Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft findet sich nur die Möglichkeit einer Beschäftigung gegen ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben — obwohl sie gegen Entgelt arbeiten - keine gesetzliche Interessenvertretung.

Die Arbeiterkammer vertritt derzeit schon zahlreiche Personen, die keine AK-Beiträge bezahlen. Es handelt sich dabei um Arbeitslose, Mütter oder Väter in Karenz, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte sowie Präsenz- und Zivildiener. Österreichweit sind etwa 570.000 Arbeitnehmer vom AK-Beitrag befreit.

Damit künftig auch jene, die in Werkstätten keinen Lohn sondern ein Taschengeld erhalten, als arbeitende Menschen kompetent beraten und betreut werden, sollen sie von der Arbeiterkammer vertreten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, ohne Pflicht zur Beitragszahlung von der Arbeiterkammer vertreten werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.