897/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 12.09.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht
Begründung
Im Rahmen der Verhandlungen über den Ausbau der parlamentarischen Minderheitenrechte im Dezember 2007 sprachen sich – mit Ausnahme der ÖVP – alle Parlamentsparteien dafür aus, dass die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein Minderheitenrecht sein sollte.
SPÖ-Klubobmann Cap fasste dies in einer Aussendung am 28.3.2008 folgendermaßen treffend zusammen: "Die SPÖ ist - so wie alle anderen Parteien außer der ÖVP - sehr daran interessiert, dass es Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht gibt - das wäre eine sinnvolle Einrichtung".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des Art. 53 B-VG zuzuleiten, derzufolge die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auch auf Verlangen einer Minderheit des Nationalrates erfolgen kann.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss vorgeschlagen.