904/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ridi Steibl, Silvia Fuhrmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes - Angebot einer einkommensabhängigen Variante im Interesse der Familien

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurden alle Familien in Österreich nach der Geburt eines Kindes sozial abgesichert, unabhängig davon, ob der betreffende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht.

Mit der Flexibilisierung per 1. Jänner 2008 wurde mit der Einführung zweier zusätzlicher Bezugsvarianten der logische nächste Schritt gesetzt. Zu der bestehenden Variante von rd. 436 Euro bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes (davon mindestens sechs Monate der/die Partner/in) wurden zwei weitere Varianten zusätzlich geschaffen: rd. 624 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes (davon mindestens vier Monate der/die Partner/in) oder rd. 800 Euro pro Monat bei einer Dauer bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes (davon mindestens drei Monate der/die andere Partner/in). Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro angehoben. Zum einen ging es dabei darum, für Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit nicht so lange unterbrechen wollen, flexiblere Möglichkeiten für die Inanspruchnahme zu schaffen. Zum zweiten war es das Ziel, die Beteiligung der Väter bei der Betreuung und Erziehung von Kindern zu erhöhen. Erste Statistiken beweisen, dass diese Ziele auch erreicht wurden: Schon nach wenigen Monaten ist klar ersichtlich, dass der Anteil der Männer vor allem in der Kurzvariante deutlich gestiegen ist.


Die derzeitige Regelung des Kinderbetreuungsgeldes in allen flexiblen Varianten stellt eine für Europa beispielgebende Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes dar. Durch die drei Varianten wurde für die Eltern eine echte Wahlfreiheit geschaffen, ob und wie lange die Erwerbstätigkeit unterbrochen wird.

In Österreich werden immer weniger Kinder geboren. Der Kinderwunsch ist höher als die tatsächliche Geburtenrate. Österreich steht heute schon vor großen demographischen Herausforderungen. Um den Standort Österreich zu sichern, aber auch um unser hervorragendes Sozialsystem aufrecht erhalten zu können, ist es wichtig, den Menschen Mut zu Kindern zu machen. Viele junge Frauen geraten in ein Dilemma, wenn sie sich entscheiden müssen für Kind oder Karriere. Dabei ist eindeutig zu beobachten, dass mit steigender Qualifikation von Frauen die Kinderlosigkeit zunimmt, da die Opportunitätskosten für Kinder für die Frauen mit steigender Ausbildung und damit einhergehendem besseren Verdienst immer höher werden. Daher möchten wir alles unternehmen, um auch diese Frauen bei ihrer Entscheidung Kinder zu bekommen, zu unterstützen und sie nach der Geburt des Kindes bestmöglich abzusichern.

Ein wichtiger Aspekt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen ist auch der Anteil, den die Väter an den Betreuungsaufgaben übernehmen. Derzeit ist es häufig noch so, dass Männer - aus rein ökonomischen Überlegungen, weil sie nach wie vor durchschnittlich besser verdienen als ihre Partnerinnen - weiterhin die Rolle des Ernährers der Familie wählen, während die Frauen zu Hause beim Kind bleiben. Gleichzeitig gibt es aber immer mehr Väter, die ihre Vaterschaft aktiv erleben wollen und sich an der Erziehung und Betreuung des/der Kindes/er beteiligen wollen.

Die Steigerung und Sicherung der Erwerbstätigkeit und der Erwerbsfähigkeit der Menschen ist für den Wirtschaftsstandort Österreich von entscheidender Bedeutung. In Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels kann und darf auf das Potenzial der vielen gut ausgebildeten Frauen nicht verzichtet werden. Viele qualifizierte Frauen möchten nach einer Babypause rasch wieder in den Beruf einsteigen. Die Erwerbsneigung von Müttern nimmt dabei mit zunehmendem Ausbildungsgrad zu.


Um daher:

Ø    einen nachhaltigen Beitrag zur Hebung der Geburtenrate in Österreich zu leisten

Ø    aktive Anreize zur Hebung der Väterbeteiligung zu setzen

Ø    positive Impulse für die Frauenbeschäftigung zu leisten

Ø    den modernen Lebensentwürfen der Menschen und insbesondere der qualifizierten Frauen zu entsprechen

Ø    und umfassende Wahlfreiheit zu garantieren

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche das Kinderbetreuungsgeldgesetz dahingehend ändert, dass die bestehende Kurzvariante des Kinderbetreuungsgeldes, das derzeit bis zur Vollendung des 15. bzw. 18. Lebensmonats des Kindes in einer Bezugshöhe von 26,60 Euro täglich bezogen werden kann, in ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld umgewandelt wird.

Dabei soll der/die Bezieher/in 80% seines/ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes bzw. bei Inanspruchnahme durch den Partner bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Der Mindestbezug soll 1.000 Euro monatlich betragen, der maximale Bezug 2.000 Euro.

Die beiden anderen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes sollen bestehen bleiben, um umfassende Wahlfreiheit zu garantieren."

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen.