909/A XXIII. GP

Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung
von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr.   4/2008, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl
(Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr.   4/2008, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005),
BGBl.
I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.   4/2008,
wird wie folgt geändert:

1.  Nach dem § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Überprüfung des Status des Asylberechtigten

§ 6a. Der Status eines Asylberechtigten ist von Amts wegen, durch die Wiederauf-
nahme des Verfahrens zur Kontrolle der Gültigkeit der angeführten Asylgründe, zu
überprüfen, wenn der Fremde einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.“

2.  § 27 Abs. 3 Ziffer 3 lautet:

„3. der einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.“


Begründung

Auf der Homepage der ÖVP ist zu lesen:
„Fekter: Klare Linie gegen kriminelle Asylwerber

Das wichtige Instrument des Asyls wird immer wieder von Kriminellen in Misskredit
gebracht, die Asylanträge stellen, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Dem will In-
nenministerin Fekter einen Riegel vorschieben.

Die Sicherheit der Menschen in diesem Land hat für Innenministerin Maria Fekter
höchste Priorität. Daher ist es nur logisch, dass straffällig gewordene Asylwerber ra-

scher als bisher außer Landes gebracht werden müssten. Dazu schlägt Fekter ein
beschleunigtes Asylverfahren vor, wie es jetzt nur bei außerordentlich schweren
Straftaten möglich ist. Dann wird auch eine Abschiebung möglich sein, wenn das Ur-
teil noch nicht rechtskräftig ist, sofern der Asylwerber aus einem sicheren Herkunfts-
land kommt; ansonsten können sie natürlich den Ausgang der Berufung in Österreich
abwarten. Eine Abschiebung ohne Entscheidung über den Asylstatus ist für Fekter
schon aus humanitären Gründen undenkbar. (...)"

Auch die APA berichtete am 31. August 2008 folgendes:

„Asyl: Fekter will Straffällige rascher außer Landes haben

Utl.: "Verpflichtenden Deutschkurse größter Emanzipationsschub in den

letzten Jahren" - Zu Richtern: "Würden wir sie missachten,

hätten wir sie nicht plakatiert" =

Wien (APA) - Innenministerin Maria Fekter (V) will straffällig gewordene Asylwerber
rascher außer Landes bringen lassen. Selbst eine Abschiebung ohne Rechtskräftig-
keit des Urteils ist für die Ressortchefin vorstellbar, wie sie im APA-Interview betont.
Voraussetzung dafür sei aber, dass der betroffene Asylwerber aus einem "sicheren
Herkunftsland" komme. Dann könne er das letztinstanzliche Urteil auch von dort aus
abwarten. Alle anderen könnten im Land bleiben, bis der Fall von der Justiz endgültig
entschieden ist.

Fekter tritt dafür ein, bei jeder Art von Vergehen ein beschleunigtes Asylverfahren
einzuleiten, wie es derzeit nur bei schweren Delikten angewandt werde. Somit könnte
das Asylverfahren parallel zum Gerichtsfall zügig abgeschlossen werden. Eine
Abschiebung, bevor über den Asylstatus entschieden sei, werde es aber
auch künftig nicht geben. (...)

In einer OTS verkündete BM Fekter am 26. August 2008:

(...) Im Bereich Asylrecht verweist die Innenministerin auf jene Asylanten die in Ös-
terreich kriminell werden: „Wir wollen jene integrieren, die rechtsschaffend bei uns
leben und sich bemühen, integriert zu werden. Wenn man aber das Asyl dazu miss-
braucht seine kriminelle Energie auszuleben, wollen wir ein Wiederaufnahmeverfah-
ren einführen, damit hinterfragt wird, ob die Asylgründe tatsächlich noch vorliegen",
so Fekter. (...)"

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Le-
sung dem Innenausschuss zuzuweisen.