909/A XXIII. GP
Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Strache,
Vilimsky, Mayerhofer
und weiterer
Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Gewährung
von Asyl
(Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl
(Asylgesetz
2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr.
4/2008, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Gewährung von
Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005),
BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008,
wird wie folgt geändert:
1. Nach dem § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:
„Überprüfung des Status des Asylberechtigten
§
6a. Der Status eines Asylberechtigten ist von Amts wegen, durch die Wiederauf-
nahme des Verfahrens zur Kontrolle der Gültigkeit der angeführten
Asylgründe, zu
überprüfen,
wenn der Fremde einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.“
2. § 27 Abs. 3 Ziffer 3 lautet:
„3. der einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.“
Begründung
Auf der Homepage der ÖVP
ist zu lesen:
„Fekter:
Klare Linie gegen kriminelle Asylwerber
Das
wichtige Instrument des Asyls wird immer wieder von Kriminellen in Misskredit
gebracht, die Asylanträge stellen, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Dem
will In-
nenministerin Fekter einen Riegel vorschieben.
Die Sicherheit
der Menschen in diesem Land hat für Innenministerin Maria Fekter
höchste Priorität. Daher ist es
nur logisch, dass straffällig gewordene Asylwerber ra-
scher als bisher außer Landes gebracht werden
müssten. Dazu schlägt Fekter ein
beschleunigtes Asylverfahren vor, wie es jetzt nur bei außerordentlich
schweren
Straftaten möglich ist. Dann wird auch
eine Abschiebung möglich sein, wenn das Ur-
teil noch nicht rechtskräftig ist, sofern der Asylwerber aus einem
sicheren Herkunfts-
land kommt; ansonsten können sie natürlich den Ausgang der Berufung
in Österreich
abwarten. Eine Abschiebung ohne Entscheidung über den Asylstatus
ist für Fekter
schon aus humanitären Gründen
undenkbar. (...)"
Auch die APA berichtete am 31. August 2008 folgendes:
„Asyl: Fekter will Straffällige rascher außer Landes haben
Utl.: "Verpflichtenden Deutschkurse größter Emanzipationsschub in den
letzten Jahren" - Zu Richtern: "Würden wir sie missachten,
hätten wir sie nicht plakatiert" =
Wien (APA) - Innenministerin Maria Fekter (V) will straffällig gewordene
Asylwerber
rascher außer Landes
bringen lassen. Selbst eine Abschiebung ohne Rechtskräftig-
keit des Urteils ist für die
Ressortchefin vorstellbar, wie sie im APA-Interview betont.
Voraussetzung dafür sei aber, dass der betroffene Asylwerber aus einem
"sicheren
Herkunftsland" komme. Dann könne er das letztinstanzliche Urteil auch
von dort aus
abwarten. Alle anderen könnten im Land bleiben, bis der Fall von der
Justiz endgültig
entschieden ist.
Fekter tritt dafür ein, bei jeder Art von
Vergehen ein beschleunigtes Asylverfahren
einzuleiten, wie es derzeit nur bei
schweren Delikten angewandt werde. Somit könnte
das Asylverfahren parallel zum Gerichtsfall zügig abgeschlossen
werden. Eine
Abschiebung, bevor über den Asylstatus entschieden sei, werde es aber
auch künftig nicht geben. (...)
In einer OTS verkündete BM Fekter am 26. August 2008:
„ (...)
Im Bereich Asylrecht verweist die Innenministerin auf jene Asylanten die in
Ös-
terreich kriminell werden:
„Wir wollen jene integrieren, die rechtsschaffend bei uns
leben und sich bemühen, integriert zu
werden. Wenn man aber das Asyl dazu miss-
braucht seine kriminelle Energie auszuleben, wollen wir ein
Wiederaufnahmeverfah-
ren einführen, damit hinterfragt wird, ob die Asylgründe
tatsächlich noch vorliegen",
so Fekter. (...)"
In formeller Hinsicht wird
beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Le-
sung dem
Innenausschuss zuzuweisen.