911/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte
ohne Wartefrist

Seit dem Jahr 2000 wurden die Pensionen stets unterhalb der Inflationsrate erhöht, sodass es bei den Pensionen zu realen Verlusten in der Höhe von über 8 % gekommen ist.

Gleichzeitig zeigt der im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen von der Statistik Austria erstellte Preisindex für Pensionistenhaushalte", dass Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind, als Durchschnittshaushalte.

Wie das Institut bekanntgab, liegt auch die zuletzt veröffentlichte Inflationsrate für 2008 mit 4,1 Prozent für Pensionistenhaushalte über dem "normalen" Verbraucher-preisindex (VPI) in Höhe von 3,8 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2007 lag der Pensionistenpreisindex (PIPH) wieder konstant um vier Zehntel höher.

Damit die Politik den natürlichen Bedürfnissen dieser Menschen entspricht, soll in Zukunft die Pensionsanpassung grundsätzlich mindestens im Ausmaß der Erhöhung des Preisindexes für Pensionistenhaushalte erfolgen.

Darüber hinaus erfolgt die erstmalige Pensionsanpassung für Leistungen mit einem Stichtag ab 01.01.2004 erst in dem, dem Pensionsstichtag, zweitfolgenden Kalenderjahr. Die vorgezogene Erhöhung zum 01. November 2008 wird also nicht für Direktpensionen mit einem Stichtag im Jahr 2008 und Hinterbliebenenpensionen, die von einer Pension mit einem Stichtag 2008 abgeleitet sind, gelten. Diese Pensionen werden erstmals im Jänner 2010 erhöht, und damit unter Umständen erst 23 Monate später.

In Anbetracht der massiven Teuerungswelle und der damit zusammenhängenden Diskussion in der selbst die Regierungsparteien zumindest nach Außen hin an einem Strang ziehen und von einem Handlungsbedarf sprechen, ist die Tatsache, dass Neupensionisten im Jahr nach der Pensionierung keine Anpassung bzw. Teuerungsabgeltung erhalten, nicht mehr tragbar.

Durch die verzögerte Pensionsanpassung im ersten Jahr gehen den Neupensionisten dieses Jahr durchschnittlich 3,2 % Inflationsanpassung dauerhaft verloren. Das bedeutet eine niedrigere Pension für alle Zeit und einen zusätzlichen Kaufkraftverlust, von dem Pensionisten ohnehin stark betroffen sind.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte vorsieht und einen Entfall der Wartefrist für Neupensionisten."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht