914/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Weinzinger, Hofer
und weiterer Abgeordneter

betreffend Entlastung der Wirtschaftstreibenden

Neben den KMU bilden die EPU die Grundlage der österreichischen Unternehmenslandschaft und haben damit wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur. In den KMU-Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, zu denen über 99% aller privaten Unternehmen in Österreich zählen, arbeiten rund 70% der unselbständig Erwerbstätigen. Zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts wird von diesen Betrieben erwirtschaftet.

Allein diese Zahlen machen klar, welch enorme wirtschaftliche, aber auch soziale und gesellschaftliche Bedeutung die KMU und EPU in Wahrheit haben und wie stiefmütterlich sie im Vergleich zu Großunternehmen von ÖVP, SPÖ und den Medien behandelt werden.

Zur Eigenkapitalstärkung und Liquiditätsverbesserung gehört unter anderem die Abschaffung der umstrittenen MindestKöSt, die bei Kapitalgesellschaften mit keinen oder nur sehr geringen Gewinnen letztlich zu einer Erosion des Eigenkapitals führt.

Nur dort wo der Staat eine anrechenbare und äquivalente Leistung erbringt, sollen Gebühren und Steuern eingehoben werden! Aus dieser Überlegung heraus sind so genannte Bagatellsteuern ersatzlos zu streichen.


In den nächsten Jahren werden mehr als 50.000 Betriebe zur Übergabe anstehen. Experten gehen davon aus, dass durch erfolgreiche Betriebsübernahmen mehr als 380.000 Arbeitsplätze gesichert werden können. Tatsächlich wird jedoch noch ein wesentlich höherer Arbeitsplatzeffekt erwartet, da sich weitergeführte Betriebe dynamischer als der Durchschnitt entwickeln.

Die Betriebsnachfolge ist daher stärker als bisher zu unterstützen. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Freibeträge bei der Übernahme angehoben bzw. abgeschafft werden und zusätzliche Steuerbegünstigungen sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer geschaffen werden.

Die Steuerfreistellung der ersten 30 Überstunden ist als Maßnahme zur Förderung der österreichischen Leistungsträger zu verstehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung wird aufgefordert, rasch eine Regierunsvorlage vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet:

         die Abschaffung der Mindestkörperschaftssteuer,

         die ersatzlose Streichung von Bagatellsteuern,

         Verdoppelung des Freibetrages von 365.000 EUR für entgeltliche Betriebs-übergaben,

         Steuerbefreiung der ersten 30 Überstunden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.