924/A XXIII. GP

Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher
Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 zur Senkung der Umsatzsteuer auf Medikamente geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2007, wird wie folgt geändert:

1.     In § 10 Abs. 2Z1 lit. a wird die Zahl „43" durch „44" ersetzt.

2.     In der Anlage wird nach Z 43 folgende Z 44 einfügt:
„44. Arzneimittel."

3.     In § 28 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a und Z 44 der Anlage in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft und sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 ausgeführt werden."

Begründung:

Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit einer 20-prozentigen Umsatzsteuer auf Medikamente hinter Dänemark (mit 25 Prozent) auf Platz 2. Die anderen Staaten Europas heben eine deutlich niedrigere oder gar keine Umsatzsteuer auf Arzneimittel ein, was dazu führt, dass der EU-Schnitt bei lediglich 10 Prozent liegt.

Die Antragsteller schlagen daher vor, die Besteuerung von Medikamenten von 20 % auf 10 % zu halbieren.

Insgesamt fällt für den Kauf von Arzneimitteln (rezeptfreie und rezeptpflichtige) ein jährliches Umsatzsteuervolumen von rund 600 Mio. Euro an. Bei einer Halbierung der Umsatzsteuer bedeutet dies eine Entlastung in Höhe von 300 Mio. Euro, die sowohl den Bürgern direkt als auch den Krankenversicherungsträgern zugute kommt.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an den Finanz-ausschuss vorgeschlagen.