10/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2006

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 10/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „mysteriöse Vorgänge um Heinz Zinners ‚Pulp Mill’ im Dunstkreis des BZÖ“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Den in der Anfrage angeführten Unternehmensberater habe ich im Rahmen der Veranstaltung nicht gesehen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung durch die Bundesministerin für Justiz betrifft und daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegt.

Zu 2:

Mit Schreiben vom 26. September 2006 brachte der Rechtsvertreter der Pulp Mill Holding GmbH bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung ein. Hinsichtlich des Vorbringens, Unbefugte hätten sich unberechtigt Zugang zu vertraulichen Geschäftsunterlagen verschafft, legte die Staatsanwaltschaft die Anzeige am 4. Oktober 2006 gemäß § 90 Abs 1 StPO zurück, weil es sich beim Vorwurf der Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen nach § 118 Abs. 1 StGB um ein Privatanklagedelikt handelt. In Bezug auf den Verdacht der Abhörung von Telefongesprächen wurde die Durchführung von Erhebungen wegen § 119 Abs. 1 StGB veranlasst.

Zu 3:

Mir sind weder „Russland-Netzwerke“ noch damit zusammenhängende „Ärgernisse für österreichische Unternehmer in Russland“ bekannt.

 

. Dezember 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)