1018/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0022-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien, am 10.  August  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1042/J-NR/2007 betreffend Schulwegsicherheit im 8. Bezirk in Wien, die die Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Gibt es Untersuchungen bezüglich der Schulwegsicherheit im 8. Bezirk in Wien?

 

Wenn ja, was haben diese Untersuchungen ergeben?

 

Wenn nein, warum hat es keine diesbezüglichen Untersuchungen gegeben?

 

Wenn nein, werden Sie eine solche Untersuchung in Auftrag geben oder veranlassen?

 

Antwort:

Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass es von Seiten meines Ressorts keine diesbezügliche Untersuchung gibt. Allerdings gibt es durchaus Untersuchungen von anderen Organisationen wie z. B. dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, z.B. unter dem Titel „Schulwegbeobachtung“, welche im Jahr 2005 durchgeführt wurde.

 

Frage 5:

Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im 8. Bezirk in Wien die Schule?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1065/J der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Fragen 6 und 7:

Wie viele Schulweg-Verkehrsunfälle gab es im 8. Bezirk in den Jahren 1995 bis 2006 (bitte nach Jahren aufgliedern)?

 

Wie viele Unfälle mit Personenschäden waren darunter?

 

Antwort:

Die von Ihnen gewünschten Daten werden von der Statistik Austria erhoben und verwaltet.  Ich darf Ihnen eine entsprechende Sonderauswertung über die Zahl der Schulwegunfälle und der dabei verunglückten SchülerInnen (6 bis 15 Jahre) für die einzelnen Bezirke in Wien als detaillierte Information anschließen.

 

Fragen 8 und 9:

Was war im Einzelnen der wesentliche Unfallhergang?

 

Was waren im Einzelnen die Unfallfolgen?

 

Antwort:

Aus der von der Statistik Austria herausgegebenen Unfallstatistik der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden lassen sich die gewünschten Informationen leider nicht ableiten.

 

Fragen 10 bis 13:

Gibt es Untersuchungen über „Beinahe-Schulwegunfälle“ im 8. Bezirk?

 

Wenn ja, was war das Ergebnis?

 

Wenn nein, warum gibt es solche Untersuchungen nicht?

 

Wenn nein, werden Sie solche Untersuchungen in Auftrag geben oder veranlassen?

 

Antwort:

Mir ist aus meinem Ressort keine Untersuchung über „Beinahe-Schulwegunfälle“ bekannt. Dafür zuständig wären in erster Linie die lokalen Verkehrsbehörden.

 

Fragen 14 bis 19:

Wie viele Schulen gibt es im 8. Bezirk, bei deren Ausgängen eine Tempo-30-Zone eingerichtet ist? Welche Schulen sind das und wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen?

 

Wie viele Schulen gibt es im 8. Bezirk, bei deren Ausgängen keine Tempo-30-Zone eingerichtet ist? Welche Schulen sind das und wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen?

 

Wie viele Schulen gibt es im 8. Bezirk, bei deren Ausgängen ein Schutzweg eingerichtet ist? Welche Schulen sind das und wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen?

 

Wie viele Schulen gibt es im 8. Bezirk, bei deren Ausgängen kein Schutzweg eingerichtet ist? Welche Schulen sind das und wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen?

 

Wie viele Schulen gibt es im 8. Bezirk, bei deren Ausgängen unmittelbar eine lichtzeichengeregelte Möglichkeit zur Überquerung der Straße eingerichtet ist? Welche Schulen sind das und wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen?

 

Wie viele Schulen gibt es im 8. Bezirk, bei deren Ausgängen unmittelbar keine lichtzeichengeregelte Möglichkeit zur Überquerung der Straße eingerichtet ist? Welche Schulen sind das und wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen?

 

Antwort:

Dazu muss ich vorweg darauf hinweisen, dass die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung gemäß Artikel 11 Abs. 1 Z 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) in den Vollzugsbereich der Länder fällt. Dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kommen aufgrund des § 94 StVO nur sehr eng begrenzte Zuständigkeiten zu.

Die Schaffung konkreter Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie die in der Anfrage angesprochenen Lichtzeichenanlagen, Schutzwege oder Zonenbeschränkungen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sondern das hat durch die lokalen Verkehrsbehörden in Wien zu erfolgen.

Es ist mir, da auch nicht in meinem Zuständigkeitsbereich gelegen leider nicht bekannt, wie viele Schulen es im 8. Bezirk gibt, noch wo diese jeweils liegen, wie viele SchülerInnen diese Schulen jeweils besuchen und wie die konkreten Verkehrsverhältnisse vor diesen Schulen aussehen.

 

Fragen 20 bis 25:

Erhalten die Stadt Wien bzw. Wiener Linien Investitions- oder Betriebszuschüsse oder Abgeltungen für Beförderungsleistungen aus Mitteln des Bundes?

 

Wenn ja, wie hoch sind diese Mittel seit dem Jahr 1995 (bitte jährlich aufgliedern) und für welche Zwecke werden diese Mittel jeweils gewährt?

 

Wird in den Verträgen über derartige Zuschüsse mit den Wiener Linien bzw. mit der Stadt Wien auf die Schulwegsicherheit Rücksicht genommen?

 

Wenn ja, in welcher Weise?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Was werden Sie unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Wiener Linien künftig das wichtige Anliegen der Schulwegsicherheit im 8. Bezirk beachten und ihre Einsprüche gegen Schutzweg und Tempo-30 zurückziehen?

 

Antwort:

Zwischen dem bmvit und der Stadt Wien besteht lediglich eine Vereinbarung zur Ausgabe ermäßigter Semester-Tickets für Studenten. Dabei erhalten die Wiener Linien eine Abgeltung in Form einer Tarifstützung.

 

Im Rahmen des Verkehrsverbundes Ost-Region entfallen aus dem Durch- und Abtarifierungsverlust keine Mittel auf die Wiener Linien,  da im Einnahmenaufteilungsvertrag die Regelung besteht, dass die Wiener Linien die Ihnen zustehenden Erlöse direkt erhält, während die Verbundpartner ÖBB, WLB AG und die regionalen Kraftfahrlinien aus dem Durch- und Abtarifierungsverlust  schadlos gehalten werden.

 

Was nun die Abgeltung für die Schülerfreifahrt anlangt, so bekommen die Wiener Linien aus Mitteln des Bundes auch Abgeltungen für die Schülerfreifahrt(FLAF). Diese fällt jedoch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.

 

Die Höhe der Abgeltung sowohl aus dem FLAF (BMGFJ) als auch bei der Studentenab-geltung (BMVIT) hängt von der jeweiligen Inanspruchnahme ab.

 

Die Abgeltungen (Bundesbeitrag) für das Jahr 2006 betragen:

FLAF 2006 ca. 42,5 Mio. EUR

Studenten SS 2006 1,2 Mio. EUR, WS 2006/2007 1,4 Mio. EUR

 

Des weiteren erhalten die Wiener Linien Investitionszuschüsse für den Infrastrukturausbau der U-Bahnen in Höhe von 109,01 Mio. € jährlich. Inhalt der dafür errichteten Übereinkommen ist die Erweiterung des bestehenden U-Bahnnetzes. Die Schulwegsicherheit ist im Rahmen dieser Übereinkommen nur insoweit betroffen als das auszubauende U-Bahnnetz den gültigen Vorschriften für das Eisenbahnwesen zu entsprechen hat.

 

Fragen 26 und 27:

Werden Sie dafür sorgen, dass spätestens zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 in der Piaristengasse und in der Lederergasse im 8. Bezirk in Wien Tempo-30 Zonen eingerichtet sind? Wenn nein, warum nicht?

 

Werden Sie dafür sorgen, dass spätestens zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 in der Lederergasse im 8. Bezirk in Wien ein Schutzweg errichtet ist? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Wie bereits oben in der Antwort zu den Fragen 14 bis 19 dargelegt, fällt die Errichtung von Tempo 30-Zonen bzw. die Errichtung von Schutzwegen nicht in meine Zuständigkeit, sondern ist Angelegenheit der lokalen Behörden. Daher kann ich in dieser Angelegenheit auch leider nicht aktiv werden.

 

Beilage

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Werner Faymann

 

 

 

 

 

 

 


Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 1995 bis 2000

 

 

 

 

Schulwegunfälle1) in Wien nach Bezirken

Bezirk

Kalenderjahr

 

 

 

 

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

1.,

Innere Stadt

1

2

1

2

-

-

2.,

Leopoldstadt

8

6

3

6

2

-

3.,

Landstraße

8

6

4

5

6

3

4.,

Wieden

2

2

-

2

2

3

5.,

Margareten

1

4

2

5

1

2

6.,

Mariahilf

2

4

2

-

1

1

7.,

Neubau

2

2

3

1

1

-

8.,

Josefstadt

-

1

-

1

1

-

9.,

Alsergrund

4

2

3

2

4

5

10.,

Favoriten

9

11

8

8

9

6

11.,

Simmering

9

8

6

6

4

3

12.,

Meidling

4

8

2

4

3

5

13.,

Hietzing

3

5

1

5

2

1

14.,

Penzing

3

4

2

6

3

3

15.,

Rudolfsheim-Fünfhaus

6

4

2

3

6

3

16.,

Ottakring

11

4

4

4

6

3

17.,

Hernals

7

8

2

2

4

3

18.,

Währing

3

3

-

5

3

1

19.,

Döbling

3

5

3

3

-

2

20.,

Brigittenau

2

3

2

2

3

3

21.,

Floridsdorf

6

8

5

9

7

7

22.,

Donaustadt

7

10

9

11

3

8

23.,

Liesing

5

2

12

7

1

5

Wien

 

 

106

112

76

99

72

67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)

Unfälle, an denen zumindest ein Kind auf dem Schulweg (im Pflichtschulalter von 6 bis 15 Jahren) beteiligt war.

 

 

 

 

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2001 bis 2006

 

 

 

 

Schulwegunfälle1) in Wien nach Bezirken

Bezirk

Kalenderjahr

 

 

 

 

 

2001

2002

2003

2004

2005

2006

1.,

Innere Stadt

-

-

1

2

-

1

2.,

Leopoldstadt

2

3

4

2

6

2

3.,

Landstraße

2

5

3

3

2

1

4.,

Wieden

-

1

-

-

3

-

5.,

Margareten

1

4

5

-

1

1

6.,

Mariahilf

3

3

6

1

1

1

7.,

Neubau

-

1

3

1

1

1

8.,

Josefstadt

4

-

-

1

4

1

9.,

Alsergrund

-

3

1

2

2

1

10.,

Favoriten

4

9

9

1

12

7

11.,

Simmering

3

6

9

3

5

5

12.,

Meidling

4

1

3

3

6

5

13.,

Hietzing

1

4

2

1

2

2

14.,

Penzing

5

4

3

4

-

2

15.,

Rudolfsheim-Fünfhaus

6

6

2

5

2

5

16.,

Ottakring

3

8

2

4

3

3

17.,

Hernals

1

3

1

5

4

2

18.,

Währing

3

1

3

4

1

6

19.,

Döbling

1

3

2

2

1

3

20.,

Brigittenau

4

2

2

3

2

-

21.,

Floridsdorf

3

5

6

14

3

6

22.,

Donaustadt

10

6

9

10

10

6

23.,

Liesing

5

6

2

2

3

5

Insgesamt

 

 

65

84

78

73

74

66

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)

Unfälle, an denen zumindest ein Kind auf dem Schulweg (im Pflichtschulalter von 6 bis 15 Jahren) beteiligt war.