102/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land -und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0105 -I 3/2006

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. JAN. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karlheinz Kopf, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. November 2006, Nr. 66/J, betreffend

Maßnahmen für eine hohe Lebensqualität und intakte Umwelt

in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen vom 17. November 2006, Nr. 66/J, betreffend Maßnahmen für eine hohe Lebensqualität und intakte Umwelt in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

In Österreich deutet die Emissionsentwicklung bei Treibhausgasen bis zuletzt nicht in die richtige Richtung, wenngleich das Jahr 2004 eine leichte Reduktion gebracht hat. Die Evaluierung der Klimastrategie 2002 durch Umweltbundesamt und Energieagentur sowie Berechnungen meines Hauses haben jedoch ergeben, dass in den nächsten Jahren durchaus maßgebliche Reduktionseffekte von bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen erwartet werden können. Dazu zählen insbesondere:

 

-          Schwerpunkt Klimaschutz in der Umweltförderung im Inland: Seit 2003 erfolgte eine erhebliche Aufstockung der Mittel (Zusagerahmen 2003: 47 Mio €; 2004: 58 Mio €; 2005: 69 Mio €; 2006: 80 Mio €, davon werden im Durchschnitt 91 % für Klimaschutzinvestitionen verwendet). Mit den kumulierten Förderungsmitteln 2003-2006 i.H.v. 254 Mio € konnten Emissionsreduktionen von insgesamt 2,6 Mio t CO2 erzielt werden, welche dauerhaft jährlich wirksam werden und über die Laufzeit der Projekte ein CO2-Einspareffekt von 38,6 Mio t bewirken. Zusätzlich wurden im Rahmen der landwirtschaftlichen Bioenergie Fördermittel (EU, Bund, Länder) i.H.v. rd. 60 Mio € vergeben.

 

-          Mit dem Ökostromgesetz 2006, das wesentlich von meinem Haus geprägt wurde, kam es zu einer deutlichen Anhebung des Ökostrom-Ziels auf 10 % bis 2010; gleichzeitig wurde eine Investförderung für neue, hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sowie für mittlere Wasserkraft-Anlagen (bis 20 MW) geschaffen. Aus diesen Maßnahmen sind zusätzliche Emissionsreduktionen von etwa einer Mio t CO2 zu erwarten.

 

-          Die Umsetzung der Biokraftstoff-Richtlinie ab 1. Oktober 2005 garantiert im ersten Schritt einen Anteil von 2,5 % Biokraftstoff am gesamten Kraftstoffabsatz; bis 2008 wird dieser verpflichtende Anteil auf 5,75 % gesteigert. Damit liegt Österreich dem verpflichtenden EU-Fahrplan um zwei Jahre voraus. Zudem können CO2-Emissionsreduktionen von über 1 Mio t p.a. realisiert werden.

 

-          Das mit UFG-Novelle 2003 geschaffene JI/CDM-Programm für den Ankauf von Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten im Ausland sichert Österreich einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels und leistet zudem wertvolle Beiträge zum Transfer von klimaschonender Technologie in Richtung Transformations- und Entwicklungsländer. Derzeit sind Mittel i.H.v. 36 Mio € p.a. für diesen Zweck gesichert. Damit können Reduktionszertifikate für zumindest 7 Mio t CO2-Äquivalent p.a. 2008-2012 angekauft werden. Eine weitere Steigerung des Ankaufsbudgets ist in Planung.

 

-          Der Emissionshandel für Anlagen der Energiewirtschaft und Industrie wurde in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nach intensiver Vorbereitung erfolgreich mit 1. Jänner 2005 gestartet. Die verifizierten Emissionsmeldungen für 2005 haben gezeigt, dass Österreich einer der wenigen EU-Mitgliedstaaten ist, welche bereits für die erste Periode (2005-2007) eine knappe Zuteilung von Emissonszertifikaten im Einklang mit den Richtlinienanforderungen vorgenommen haben. Dieser Weg wird mit der Vorlage des Zuteilungsplans für die zweite Periode (2008-2012) konsequent weitergeführt. Demnach ist eine Reduktion der Emissionen um knapp 5,5 Mio t CO2 gegenüber den Trendwerten vorgesehen.

 

Durch die Schaffung des Aktionsprogramms „klima:aktiv“ werden seit einigen Jahren und in stetig wachsendem Ausmaß Initiativen vorwiegend in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und klimaschonende Mobilität gesetzt. Die in der Klimastrategie vorgesehenen zentralen Instrumente (Förderungen, Ordnungsrecht, fiskalische Maßnahmen etc.) werden durch klima:aktiv Programme unterstützt und ergänzt. Auf diese Weise kann klima:aktiv den Technologie- und Dienstleistungsmarkt nachweislich, gezielt und nachhaltig im Sinne des Klimaschutzes verändern.

 

Klima:aktiv ist die Initiative des Lebensministeriums für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie. Maßgeschneiderte klima:aktiv Programme geben aktiv Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen und helfen so mit, Treibhausgase einzusparen. Zurzeit laufen 22 Programme in den verschiedenen Schwerpunkten.

 

Die klima:aktiv Idee gewinnt in ganz Österreich an Bedeutung. So hat das Lebensministerium mit den ÖBB ein Fünf-Punkte-Programm für Klimaschutz und Energieeffizienz beschlossen, bei dessen Umsetzung sich viele klima:aktiv Programme beteiligen werden. Im Burgenland wurde gemeinsam mit der BEWAG die Initiative „Hierwirdgespart“ gestartet, und in Tirol finden die Beratungen und Schulungen rund um die Wärmepumpe großen Anklang.

 

In Wien wiederum entwickelt sich der klima:aktiv Standard im geförderten Wohnbau zu einem wichtigen Qualitätskriterium. Auch 2007 wird klima:aktiv wichtige Impulse bei Klimaschutz und Energieeffizienz in Österreich setzen. So wurden Ende Oktober beim vierten klima:aktiv Netzwerktreffen neue Kooperationen zwischen den Programmen und den Ländern vereinbart.

 

2006 wurden im Rahmen des klima:aktiv Programms beispielsweise folgende Maßnahmen gesetzt:

 

Klima:aktiv leben: Energiespar-Kampagne fulminant gestartet

Im Jänner 2006 fiel der Startschuss für die Energiespar-Kampagne für Haushalte in den Bundesländern Vorarlberg und Steiermark. In Salzburg, Niederösterreich und Kärnten, wo die Aktion im Vorjahr gestartet ist, ist der Andrang auf Energieberatung bereits enorm.

 

Wärmepumpe - offizieller Programmstart auf der Welser Messe

Ziel des klima:aktiv Programms „wärmepumpe“ ist die Forcierung des Einsatzes von Wärmepumpen mit optimalen Jahresarbeitszahlen. Sowohl im Bereich Einfamilienhaus-Neubau als auch in anderen Anwendungssegmenten (Geschoßwohnbau, betrieblich genutzte Gebäude) soll die Marktdurchdringung erhöht werden.

 

Die neuen klima:aktiv Baumeister

In einem praxisorientierten Lehrgang zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen können sich Architekten, planende Baumeister oder Ausführende zu den neuen klima:aktiv Haus Kriterien qualifizieren und sich zum zertifizierten "klima:aktiv baumeister" oder "klima:aktiv planer" ausbilden lassen.

 

Informationsoffensive „Heizen mit Holz und Verstand“ gestartet

Der Umstieg auf klimafreundliche Holzheizungen steht im Zentrum des klima:aktiv Programms holzwärme, einer gemeinsamen Initiative von Lebensministerium und pro>>pellets Austria.

 

Ausgezeichnete Leistungen für den Klimaschutz

Am 1. März wurden 32 Unternehmen, die durch Maßnahmen im betrieblichen Mobilitätsmanagement erhebliche CO2-Reduktionen erzielt haben, von mir persönlich ausgezeichnet. Zusätzlich erhielten 35 AbsolventInnen der Aus- und Weiterbildungsprogramme, die die Klimaschutz-Initiative klima:aktiv für Professionisten und Berater aus der Bau- und Sanierungsbranche anbietet, Urkunden und Zertifikate für erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge und Ausbildungen.

 

Staatspreis für Nachhaltige Architektur

Im Jahr 2006 wurde erstmals ein Staatspreis im Rahmen der Initiative klima:aktiv des Lebensministeriums vergeben, der Architektur mit Nachhaltigkeit verbindet. Dieser Staatspreis kürt herausragende und innovative Projekte der österreichischen Architektur in den Bereichen Neubau und Modernisierung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verleihung dieses Staatspreises fand am 9. Oktober 2006 statt. Es wurden 5 der 14 nominierten Projekte ausgezeichnet.

 

Qualitätsbeauftragte für Biomasse-Heizwerke

Im Rahmen des Programms „qm heizwerke“ werden Qualitätsbeauftragte für Biomasseheizwerke und -nahwärmenetze ausgebildet. Pro Bundesland werden vorerst zwei bis vier Qualitätsbeauftragte ausgebildet, die den Betreibern seit 1. April 2006 zur Verfügung stehen.

 

600 Solarwärmeprofis durch klima:aktiv Programm

Mehr als 600 Teilnehmer vom Anlagenmonteur bis zum Energieberater wurden bis dato in den österreichweit angebotenen Kursen des klima:aktiv Programms „solarwärme“ geschult.

 

 

Spritsparinitiative 2006 gestartet

Mit der Eröffnung der Spritsparkampagne 2006 wurde der Startschuss für den Österreichischen Spritsparwettbewerb 2006 gegeben. Das Ziel dieser Kampagne ist die Veränderung des Mobilitätsverhaltens auf breiter Basis. Der österreichweite Wettbewerb soll verstärkt Bewusstsein schaffen, wie jeder einzelne in Zeiten hoher Spritpreise den Treibstoffverbrauch und damit Kosten senken kann.

 

Auftaktveranstaltung von e5 Steiermark – Aufnahme der ersten Gemeinden

Zum Jahreswechsel 2005/2006 startete e5 in der Steiermark. Die feierliche Auftaktveranstaltung fand am 28. Juni 2006 statt. Das Interesse am Programm lässt erwarten, dass nach dem geglückten Start e5 in der Steiermark rasch wachsen wird und weitere Gemeinden am Programm teilnehmen werden.

 

Gute Imagewerte für klima:aktiv

Etwas mehr als ein Jahr läuft das Programm klima:aktiv – und schon jetzt ist es für zahlreiche ÖsterreicherInnen ein Garant für aktiven Klimaschutz: Laut aktueller Karmasin-Umfrage (Juni 2006) kennen 23 % der Bevölkerung die Aktivitäten des Programms. "Wichtig", "ökologisch sinnvoll", "sympathisch" und "positiv ansprechend" sind die wesentlichen Attribute, die dem Programm zugesprochen werden.

 

Neuer Lehrgang zum Modernisierungsmanager gestartet

Im Juni 2006 begann der neue Lehrgang zum Modernisierungsmanager - veranstaltet von klima:aktiv in Kooperation mit dem Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen. Der Lehrgang vermittelt Querschnittskompetenzen für das Management von Sanierungsprojekten in mehrgeschossigen Wohngebäuden.

 

Klima:aktiv Wirtschaftspartner-Treffen

Am 4. Juli 2006 folgten namhafte Wirtschaftspartner von klima:aktiv meiner Einladung in die Kunstsammlung Essl zum zweiten Partner-Event. ORF-Moderatorin Birgit Perl, die durch die Veranstaltung führte, präsentierte die klima:aktiv-Partner und ihre Initiativen für aktiven Klimaschutz in Unternehmen.

 

24-seitige klima:aktiv Beilage im Magazin NEWS: "Die Klima-Gewinner"

Schwerpunktmäßig widmete sich die Ausgabe, die über das Thema "Klimaschutz als Wirtschaftsfaktor" berichtete, den bedeutendsten Jobmotoren im Klimaschutz. Beispielhaft wurden die innovativsten Unternehmen vorgestellt.

 

2005 mehr Pelletsheizungen als Ölkessel installiert

Erstmalig wurden 2005 in Österreich mehr Pelletsfeuerungen als Ölkessel verkauft. Insgesamt wurden 8.874 neue Pelletsheizungen installiert. Das bedeutet eine Zunahme von 46 % gegenüber dem Vorjahr. Das große Interesse an Biomasseheizungen ist vor allem auf die gestiegenen Heizölpreise und Informationsoffensiven wie z.B. die Kampagne "Heizen mit Holz und Verstand" des Programms klima:aktiv „holzwärme“ zurückzuführen.

 

Klima:aktiv auf der Kommunalmesse

Das Lebensministerium bot bei der Public Services, Kommunalmesse vom 20. bis 22. Sept. 2006 im MessezentrumWienNeu, Informationen für Städte und Gemeinden zu aktuellen Beratungs- und Förderungsprogrammen an. Klima:aktiv und klima:aktiv mobil war mit folgenden Programmen vertreten:

 

-          Information zu allen 22 klima:aktiv Programmen,

-          e5 - Programm für energieeffiziente Gemeinden,

-          Mobilitätsmangement für Städte, Gemeinden und Regionen,

-          Mobilitätsmanagment in der öffentlichen Verwaltung,

-          Mobilitätsmanagment im Freizeit- und Tourismusbereich.

 

Im Zuständigkeitsbereich der Länder werden insbesondere Maßnahmen im Bereich der Wohnbauförderung und des Baurechts gesetzt, z.B.:

 

-          Die von meinem Ressort initiierte und inhaltlich geprägte Art. 15a B-VG-Vereinbarung zur Wohnbauförderung zwischen Bund und Ländern (Mindeststandards für energieeffizientes Bauen, thermisch-energetische Sanierung als Voraussetzung für Wohnbauförderung…) ist im Jänner 2006 in Kraft getreten. Die Vertragsparteien werden ihre ersten Umsetzungsberichte einschließlich der daraus erwirkten CO2-Emissionsreduktionen erstmals Anfang 2007 übermitteln.

 

-          Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, welche den Energieausweis für alle Gebäude sowie energetische Mindeststandards im Baurecht vorsieht, wird gegenwärtig durch Arbeitsgruppen der Länder vorbereitet.

 

Zuletzt hat die Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts einen Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Energiefonds vorgelegt, welcher die deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger auf 45 % sowie die Steigerung der Energieeffizienz um 20 % (jeweils bis 2020) zum Ziel hat.

 

Zu Frage 3:

 

Durch die immer stärker werdende Fokussierung der Umweltförderung wurden aus umweltpolitischer Sicht bis 2001 hauptsächlich CO2-Einspareffekte erfasst. Insgesamt wurden in den Jahren 2000 bis 2006 Projekte gefördert, deren kumulierte Jahreseinsparung rd. 3,9 Mio t CO2-Äquivalent beträgt. Für die Periode 2002 bis 2004 (letzter Evaluationsbericht) konnten zudem nachfolgende Einsparungen bilanziert werden:

-          Kohlenmonoxid in Höhe von ca. 130.000 t,

-          Schwefeldioxid in Höhe von 480 t,

-          sowie Staubemissionen von 400 t reduziert (seit Mitte 2005 gibt es dazu einen eigenen Schwerpunkt, bei dem für die Periode 06/2005 bis 12/2006 7,5 Mio. € Fördermittel bereitgestellt wurden).

 

Die nächste detaillierte Auswertung der umweltpolitischen Effekte wird für den Zeitraum 2005 bis 2007 vorgenommen. Dieser Evaluationsbericht wird – wie gesetzlich vorgesehen – dem Nationalrat vorgelegt werden.

 

Im Rahmen der Evaluierung der Umweltförderungen 2002 bis 2004 wurde erhoben, dass mit je 100 Mio € durch die Umweltförderung im Inland ausgelöstes Investitionsvolumen folgende Effekte verbunden sind:

-          Bruttoproduktionswert: rd. 125,5 Mio €

-          Inländische Wertschöpfung: 61,23 Mio €

-          Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse: 9.693

 

Auf Basis dieser Abschätzung ergibt sich somit, dass mit dem in der Umweltförderung im Inland seit 2000 ausgelöste Investitionsvolumen von rd. 1,8 Mrd. € folgende volkswirtschaftlichen Effekte erzielt wurden:

-          Bruttoproduktionswert: rd. 2.278,3 Mio €

-          Inländische Wertschöpfung: 1.112,40 Mio €

-          Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse: 17.611

 

Für die klimarelevanten Förderungen für die Umweltförderung im Inland wurde zudem vom WIFO eine tiefer gehende Untersuchung angestellt. Demnach wurde für diesen Teilbereich erhoben, dass jeder in der Förderung eingesetzte Euro im Bundeshaushalt über Einnahmen oder vermiedene Ausgaben sich mit 1,9 € positiv auswirkt. Das heißt, dass die positiven Nettoauswirkungen die aus der Förderung entstandenen Bundesausgaben um rd. 90 % übersteigen. Auf die gesamte Umweltförderung im Inland im Zeitraum 2000 bis 2006 umgelegt bedeutet dies, dass die Umweltförderung im Inland sich mit einem Nettoeffekt von rd. 312,6 Mrd € positiv auf den Bundeshaushalt auswirkt.

 

Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass die Umweltförderung im Inland umweltpolitisch und volkswirtschaftlich ein wichtiges und Erfolg bringendes Instrument darstellt.

 

Zu Frage 4:

 

Die nationale Klimastrategie 2008/2012, wie sie im Ministerrat vom 17. Juni 2002 beschlossen wurde, sieht für im Inland wirksam werdende Maßnahmen eine Reduktion von 77,64 (Ausgangswert 1990) auf 70,55 Mio t CO2-Äquivalent bis 2010 vor (Reduktion um 7,09 Mio t CO2-Äquivalent). Innerhalb dieses Rahmens ist für den Maßnahmenbereich Abfallwirtschaft eine Reduktion um 2,56 Mio t CO2-Äquivalent (von 6,26 Mio t auf 3,7 Mio t) vorgesehen. Prozentuell ist dies mit rd. 41 % die stärkste Reduktion von allen Maßnahmenbereichen.

 

Der Beitrag der Abfallwirtschaft liegt, gemessen am Gesamtreduktionsziel von 7,09 Mio t CO2-Äquivalent, bei 36,11 %. Ein größerer Beitrag zum Reduktionsziel wird nur für den Bereich Raumwärme und sonstiger Kleinverbrauch mit 57,83 % vorgegeben.

 

Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass der Abfallwirtschaft in der Umsetzung der nationalen Klimastrategie eine tragende Bedeutung zugeordnet wird. Für die Bewältigung dieser Aufgabe hat die Abfallwirtschaft legistische Rahmenbedingungen mit der Deponieverordnung 1996 und dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 erhalten. Insbesondere Deponien bilden die stärksten Quellen für Methanemissionen in Österreich. Methan hat auf CO2 bezogen, die 21-fach stärkere Klimawirkung. Die Deponieverordnung hat dazu beigetragen, dass die Emissionen von 1990 auf 2000 bereits um 930.000 t CO2-Äquivalent abgesenkt werden konnten. Insbesondere die gesteigerte Verbrennung von Abfall mit Energienutzung und gleichzeitiger Einsparung fossiler Energieträger sowie die zunehmende Erfassung des methanhältigen Deponiegases mit anschließender energetischer Verwertung haben diese Reduktion ermöglicht. Die konsequente Umsetzung der Deponieverordnung wird eine weitere Reduktion ermöglichen.

 

Zu Frage 5:

 

Basierend auf den beiden EU-Richtlinien 95/2002 EG und 96/2002 EG trat die Elektroaltgeräteverordnung, BGBl. II Nr. 121/2005, i.d.g.F., mit 30.4.2005 in Kraft. Die wesentlichen Punkte der Verordnung sind:

-          Die kostenlose Rückgabemöglichkeit für Altgeräte aus privaten Haushalten bei Sammelstellen der Gemeinden sowie beim Handel (Verkaufsfläche > 150m² und wenn gleichzeitig ein gleichartiges Neugerät gekauft wird).

 

-          Das Sammelziel von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr ist bis Ende 2006 zu erreichen.

 

-          Die Hersteller und Importeure sind für die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der gesammelten Altgeräte verantwortlich („Produzentenverantwortung“). Umweltgefährdende Bestandteile müssen einer speziellen Behandlung zugeführt werden. Für Altgeräte sind engagierte Verwertungsquoten vorgegeben, die bis Ende 2006 zu erreichen sind.

 

-          Nach außen sichtbar werden so genannte Sammel- und Verwertungssysteme agieren, die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Beiziehung einer Koordinierungsstelle kontrolliert und koordiniert werden. Dazu sind auch Registrierungs- und Meldungsverpflichtungen vorgesehen.

 

-          Der Wiederverwendung von Altgeräten wird eine hohe Priorität eingeräumt. Die dokumentierte Weitergabe von weitgehend funktionsfähigen Geräten an Reparaturbetriebe und Weiternutzer soll forciert werden.

 

-          Für die Finanzierung von Altgeräten aus dem Distanzhandel („e-commerce“, Internethandel) wurde eine spezielle Regelung vorgesehen.

 

-          Die Hersteller und Importeure sind über die Sammel- und Verwertungssysteme für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Haushalte und Betriebe verantwortlich.

 

-          Ein Verbot bestimmter umweltgefährdender Substanzen (z.B. Blei, Quecksilber, Cadmium, bestimmte Flammhemmer) bei der Produktion sowie beim Inverkehrsetzen von elektrischen und elektronischen Geräten (seit Mitte 2006 in Kraft).

 

-          Die bisherigen Regelungen über Kühlgeräte und Lampen werden durch die Elektroaltgeräteverordnung ersetzt. Es erfolgt eine Rückabwicklung der Pfänder-, Plaketten- und Gutscheingelder an die Konsumenten.

 

Ergänzend zur Elektroaltgeräte-Verordnung wurden in der Behandlungspflichtenverordnung, BGBl. II Nr. 459/2004, i.d.g.F., Vorgaben zur umweltgerechten Sammlung sowie zu Lagerung, Transport und Behandlung von Elektroaltgeräten festgeschrieben.

 

Weitere wesentliche Maßnahmen für eine reibungslose Umsetzung der EAG-VO waren die Entwicklung und Implementierung eines elektronischen Registers, der Genehmigung von bislang fünf Sammel- und Verwertungssystemen gemäß AWG zur Sicherstellung der EAG-Sammlung bzw. Abholung der gesammelten Massen von kommunalen Sammelstellen sowie der Installierung und Beauftragung einer Koordinierungsstelle zur bundesweiten Koordination der Sammeltätigkeiten zwischen den Systemen und zwischen Systemen und Kommunen.

 

Es ist absehbar, dass durch diese Maßnahmen das EU-weit geforderte Sammelziel von 4kg/EW/Jahr bereits vorzeitig um mehr als 50 % überschritten werden kann.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Berechnungen des Umweltbundesamtes zufolge sind in Österreich als Hauptverursacher für Feinstaub an vorderster Stelle die Industrie mit 37 %, gefolgt vom Straßenverkehr mit 19 %, die Raumwärmeerzeugung mit 16 %, die Landwirtschaft mit 15 % und der Off-Road-Bereich mit 10 % der Emissionen einzustufen[1].

 

Der in Österreich seit dem Jahr 2001 gültige Grenzwert von 50 µg/m3 als Tagesmittelwert (TMW) für PM10 wurde in den Jahren 2003 und 2004 in allen Bundesländern überschritten, in den Jahren 2005 und 2006[2] wurden an einigen Messstellen schon nach wenigen Wochen die erlaubten 30 Überschreitungen erreicht.

 

Das wichtigste rechtliche Instrument zur Verringerung der Feinstaubbelastung in Österreich stellt das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) dar. Diesem Gesetz zufolge sind nach Feststellung von Grenzwertüberschreitungen und der Durchführung einer Statuserhebung in dem betroffenen Gebiet Maßnahmenkataloge vom Landeshauptmann per Verordnung zu erlassen. Im Frühjahr 2006 wurde mit der Novelle zum IG-L, BGBl. I Nr. 34/2006, auch eine explizite gesetzliche Grundlage für die Erstellung derartiger Maßnahmenkataloge geschaffen, in denen Reduktionsmaßnahmen für die relevanten Schadstoffe und Fristen für die Sanierung festzulegen sind. Diese Maßnahmenkataloge können Maßnahmen im Verkehr, für Anlagen[3] und für den Umgang mit Stoffen und Produkten vorsehen. Bei Überschreitungen um mehr als 50 % des Grenzwertes sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Das IG-L setzt die EG Rahmenrichtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität sowie die Tochterrichtlinie 99/30/EG über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft um.

 

Als Tagesmittelwert (TMW) für die Konzentration von PM10 sind 50 µg/m3 festgelegt,  als Jahresmittelwert (JMW) 40 µg/m3. Allerdings wurden die Überschreitungsmöglichkeiten des TMW im österreichischen Recht gegenüber der Richtlinie eingeschränkt. Gemäß IG-L waren bis einschließlich 2004 jeweils 35 Überschreitungen des Grenzwerts pro Jahr zulässig, von 2005 bis 2009 sind jeweils 30 Überschreitungen jährlich und ab 2010 jeweils 25 Überschreitungen jährlich zulässig. Um dem Funktionsmechanismus des IG-L Rechnung zu tragen, wurde der Grenzwert bereits mit der Umsetzung der Richtlinie in der IG-L-Novelle 2001, BGBl. I Nr. 62/2001, in Kraft gesetzt.

 

Österreich hat mit dem vorzeitigen In-Kraft-Setzen der Grenzwerte auch dem ‚Vorbeugeprinzip’ des Artikels 7 der Richtlinie Rechnung getragen, der auf die Grenzwerte und deren In-Kraft-Treten gemäß der Richtlinie abstellt. Indem der Grenzwert für PM10 bereits 2001, also fast vier Jahre vor dem in der Richtlinie vorgesehenen Datum (1. Jänner 2005) in Kraft getreten ist, wurde sichergestellt, dass mit der Vorbereitung und dem Start von emissionsreduzierenden Maßnahmen gemäß IG-L nicht erst ab dem Jahr 2005 begonnen wurde, sondern bereits erheblich früher, nämlich mit der Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht mit der Novelle des IG-L im Jahr 2001.

 

Die Feinstaubbelastung in Österreich ist auf verschiedene Verursacher zurückzuführen, die darüber hinaus räumlich und zeitlich im unterschiedlichen Maße zur Gesamtsituation beitragen; auch der grenzüberschreitende Schadstofftransport trägt zur Belastung bei. Deshalb ist dieses Problem vielerorts nicht durch Einzelmaßnahmen zu beheben, weshalb eine gut koordinierte, länderübergreifende Vorgangsweise sinnvoll erscheint.

 

Aus diesem Grund habe ich zusammen mit der Landesumweltreferentenkonferenz (LURK) am 16. Juni 2005 eine informelle Bund – Länder – Arbeitsgruppe auf technischer Ebene eingesetzt, die über die Arbeiten im Rahmen des Vollzuges des IG-L hinausgehend Vorschläge für eine koordinierte Gesamtstrategie und für Maßnahmen zur langfristigen Lösung der Feinstaubproblematik in Form eines Expertenpapiers[4] (auch Optionenbericht genannt) unter Beachtung weiterer die Luftqualität beeinflussender Schadstoffkomponenten erarbeiten sollte.

 

Bei den darin aufgelisteten Bundesmaßnahmen handelt es sich nicht um Akutmaßnahmen, die aufgrund von bestimmten Grenzwertüberschreitungen des IG-L zu setzen sind, sondern um darüber hinausgehende Aktivitäten, die auf lange Sicht über eine Senkung der Hintergrundbelastung zur Lösung der Feinstaubproblematik beitragen können.

 

Bereits in Angriff genommene Maßnahmen auf Bundesebene:

 

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Dieselfahrzeuge wird ab 1. Juli 2005 im Sinne eines Bonus-Malus-Systems für Fahrzeuge mit Partikelfilter um 300,- € abgesenkt und für Fahrzeuge ohne Partikelfilter zunächst um 150,- € (bzw. 0,75 % der NoVA Bemessungsgrundlage) und ab 1. Juli 2006 um 300,- € (bzw. 1,5 % der NoVA Bemessungsgrundlage) angehoben werden. Für Diesel Pkws unter 80 KW beginnt das Bonus/Malus System ab 1. Jänner 2006.

 

Der Einsatz von schwefelfreien Kraftstoffen mit < 10 mg/kg Schwefelgehalt konnte bereits ab 1.1.2004 realisiert werden, wobei mittlerweile ein Marktanteil von bereits 80 % erreicht werden konnte. Damit wurde die kraftstoffseitige Voraussetzung für den Einsatz von Partikelfiltern auf nationaler Ebene gesetzt.

 

Weiters wurde ein Förderpaket für Maßnahmen zur Feinstaubreduktion bei Baumaschinen und im Industriebereich von der Bundesregierung in Höhe von ca. 7,5 Mio. € für die Jahre 2005 und 2006 bereitgestellt.

 

Seitens des BMLFUW ist eine Verordnung gemäß § 21 IG-L in Vorbereitung, die die Genehmigungsvoraussetzungen für bisher nicht bundesrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen vorsieht. Dies betrifft u.a. landwirtschaftliche Anlagen und stationäre Motoren und wird auch Auswirkungen auf die Staubemissionen der betroffenen Anlagen haben.

 

Eine Novelle des IG-L, die mit 2006 in Kraft trat, sieht mehr und umfassendere Maßnahmen im Fall von Grenzwertüberschreitungen sowie eine Einschränkung von Ausnahmebestimmungen vor. Gerade im Fall von PM10 sind von den Ländern umfassende Programme zur Einhaltung der Grenzwerte zu erstellen und umzusetzen.

 

Im Auftrag des BMLFUW wurde vom Umweltbundesamt eine Fachgrundlage für Maßnahmen zur Verminderung der Schwebestaubbelastung erstellt, die im Mai 2005 fertig gestellt wurde und flankierende Maßnahmen zum IG-L zu einer weiteren PM10 Reduktion empfiehlt. Jedoch können dadurch regionale und lokale Maßnahmen durch die Landeshauptleute nicht ersetzt werden.

 

Im Industrie- und Gewerbebereich werden zurzeit mehrere Verordnungen zu § 82 Gewerbeordnung (GewO) überprüft und vor allem in Hinblick auf eine Reduktion der Feinstaubbelastung novelliert.

 

Zu drei Verordnungsentwürfen konnte die Begutachtungsphase bereits abgeschlossen werden. Bei der Novelle der Verordnung für Anlagen zur Zementerzeugung steht die Minderung der Staubemissionen aus diffusen Quellen im Vordergrund. Die Überarbeitung der Verordnung zur Erzeugung von Nichteisenmetallen sieht eine deutliche Absenkung des allgemeinen Emissionsgrenzwertes für staubförmige Emissionen vor und die Verordnung für Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl wird ebenfalls im Sinne der Reduktion der Feinstaubbelastung novelliert.

 

Darüber hinaus finden derzeit Überlegungen zur Novellierung der Feuerungsanlagen-Verordnung und der Verordnung für Anlagen zur Glaserzeugung statt.

 

Maßnahmen im Verkehrsbereich sind zum Teil in Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ressorts und den Ländern und Gemeinden zu setzen, etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Optimierung der Raumplanung. In diesem Bereich sind zahlreiche emissions­reduzierende Maßnahmen in Vorbereitung oder Planung.

 

Die Republik Österreich setzt sich weiters in den entsprechenden Gremien in der EU für Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen aus dem Verkehr in jenen Bereichen ein, in denen der Gemeinschaft die Regelungskompetenz zukommt und ein Alleingang eines Mitgliedstaates nicht zulässig ist. Dazu zählt etwa eine möglichst weitgehende Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge für Staubemissionen (EURO 5 für Pkw; EURO 6 für Lkw).

 

Synergien zwischen Partikelemissionsreduktion und Klimaschutz im Verkehr durch Forcierung von Umwelt-Mobilitätsmanagement: Ausbau der neuen Umweltförderschiene zum betrieblichen Mobilitätsmanagement durch eine verstärkte Beratungskampagne für Betriebe zur Fördereinreichung

-          Forcierung von Mobilitätsmanagement auf kommunaler und regionaler Ebene;

 

-          Start der Umsetzung des Kinder-Umwelt-Gesundheit-Aktionsplans für Europa durch Pilotprojekte zum Schulischen Mobilitätsmanagement, der unter österreichischer Federführung im Rahmen der letzten Umwelt- und Gesundheitskonferenz in Budapest im Juni 2004 beschlossen wurde;

 

-          Spritspar-Kampagne und Wettbewerb des BMLFUW gemeinsam mit dem Fachverband der Fahrschulen, dem Land NÖ und Aufbau einer Spritsparplattform;

 

-          Bewusstseinbildungsinitiativen wie z.B. Autofreier Tag seit 5 Jahren.

 

Bewusstseinsbildungs-Kampagnen

Verschiedene Kampagnen zu den Themen „Saubere Luft – Alles für die Kinder tun“ (begleitend zum Start des Bonus-Malus-Systems für Dieselpartikelfilter, zur Umsetzung des          CEHAPE, zum Inkrafttreten der Biokraftstoff-VO sowie zum Mobilitätsmanagement) und „Spritsparen“ (begleitend zum Pkw-Verbrauchsinformationsgesetz, zur Spritsparoffensive, zum Autofreien Tag 2005, zur Förderung des Öffentlichen Verkehrs und des gesundheitsfreund­lichen Zufußgehens und Radfahrens sowie von Mobilitätsmanagement) sind in Umsetzung bzw. Planung.

 

Innovative Modellprojekte

-          zweite Phase des Modellvorhabens Autofreier Tourismus im Konnex mit drei transalpinen EU-Projekten Alps Mobility II, Alpine Awareness und Mobilalps;

 

-          Pilotprojekt Nachhaltiger Verkehr und Tourismus in sensiblen Gebieten am Beispiel der Region Neusiedlersee/Fertö-tó.

 

Dabei geht es um die Verknüpfung von Ökotourismus und Ökomobilität, innovative Verbesserungen im Öffentlichen Verkehr, neue Antriebs- und Mobilitätskonzepte, regionales Mobilitätsmanagement und zielgruppenspezifische Bewusstseinbildung für umweltorientierte Mobilität.

 

Trotz dieser zahlreichen auf Bundes- wie auch Landesebene getroffenen Maßnahmen ist die Belastung mit Feinstaub nach wie vor hoch und muss als das derzeit größte lufthygienische Problem angesehen werden. Eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen ist daher nötig und wird von allen relevanten Ministerien und den Landeshauptleuten sowie den betroffenen Kommunen auch weiterhin erfolgen.

 

Zu Frage 8:

 

Erneuerbare Energieträger haben in Österreich bereits eine lange Tradition. Neben Wasserkraft wurde und wird v.a. Biomasse seit Jahrzehnten als einheimischer Energieträger genutzt.

 

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergieverbrauch im Bereich von 21 bis 23 % eingependelt.

 

Gezielte Maßnahmen und Politiken auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene haben dazu geführt, dass sich in etlichen Technologiebereichen Erfolgsgeschichten entwickelt haben, die auch international bekannt geworden sind (Solartechnologie; Biomassekessel; Biodieselanlagen; Wasserkrafttechnologie;…). Eng damit verbunden sind Erfolge von Unternehmen und Dienstleistern im Bereich der Erneuerbaren Energieträger. Die Maßnahmen zeigen Wirkung:

 

-          In Österreich sind mehr als 3 Mio. m2 Solarkollektoren und mehr als 600 Windkraftanlagen installiert.

 

-          Im Bereich der Biomasse-Heizungen kam es zu einem Boom, insbesondere bei Pellets­heizungen: Deren Anteil stieg von 2004 auf 2005 um 46 % und erstmal wurden 2005 mehr neue Pelletsheizungen als Ölheizungen installiert.

 

Was den Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern betrifft, so wurden bereits zu Beginn der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1999 Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern gesetzlich verankert (ELWOG 1998) und in der Folge mit dem Ökostromgesetz auch eine eigene Gesetzesgrundlage geschaffen.

 

Mit dem Ökostromgesetz 2002 und der Einspeisetarif-VO 2002 wurden die Grundlagen für eine sehr erfolgreiche Entwicklung im Bereich der Ökostromerzeugung gelegt. So wurde das im Ökostromgesetz für 2008 verankerte Mindestziel von 4 % Strom aus Biomasse, Biogas, Windkraft und Sonnenenergie bereits 2005 überschritten – für 2008 wird nun ein Anteil von voraussichtlich 9 % erwartet.

 

Mit der Novelle des Ökostromgesetzes im Jahr 2006 wurde die Ökostromförderung bis 2011 sichergestellt. In Summe werden durch die Novelle insgesamt mehr als 1 Mrd. € für neue Ökostromprojekte bereit gestellt.

 

Was den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen betrifft, so wurden im Jahr 2005 laut "Ökostrombericht 2006" der E-Control vom November 2006 in Österreich 40,92 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt.

 

Bezogen auf den Bruttoinlands-Stromverbrauch von 69,02 Mrd. kWh errechnet sich der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren von 59,3 % für das Jahr 2005.

 

Was den EU-weiten Vergleich betrifft, so liegt Österreich auf Basis von vorläufigen EUROSTAT-Daten für das Jahr 2004 mit einem erneuerbaren Stromanteil von 64,3 % hinter Lettland (71,1 %) an zweiter Stelle.

 

Zu Frage 9:

 

Die europäische Umwelttechnikindustrie leistet heute schon mit rund 3,5 Mio Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von rund 216 Mrd €, das sind 2,1 % des EU-BIP bereits einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Dieses Segment ist der am stärksten wachsende Markt der EU. Durch eine frühe Spezialisierung hat Österreich eine gute Position im internationalen Wettbewerb erreicht. Mit einem von der wachstumsstarken Umwelttechnikindustrie erwirtschafteten Erlös von rund 4 % gemessen am Bruttoinlandsprodukt liegt Österreich innerhalb der EU auf Rang zwei hinter Dänemark. Während Deutschland z.B. insbesondere im Umwelttechnikbereich „Mess-, Steuer-, und Regeltechnik“ erfolgreich ist[5], ist Österreich im Bereich „Saubere Technologien“ Spitzenreiter.[6].[7] Die österreichische Umwelttechnikindustrie hat in den vergangenen Jahren beachtliche Umsatzzuwächse von 7,7 Prozent pro Jahr erzielt. Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) aus dem Jahr 2005 waren 2003 insgesamt 17.200 Beschäftigte, das sind 3,3 % der Sachgüterindustrie, in der österreichischen Umwelttechnikindustrie tätig (ohne Dienstleister!). Der Umsatz hat sich seit 1993 mehr als verdoppelt, so dass Österreichs Firmen im Jahre 2003 Umwelttechnik im Wert von 3,78 Mrd € verkaufen konnten (ohne Dienstleister!).

 

Umwelttechnik ist ein europäisches Schwerpunktthema: Die EU stellt den Anspruch, künftig weltweit führend bei der Entwicklung und Nutzung von Umwelttechnologien zu sein. Dazu hat die EU Anfang 2004 im ETAP, dem „Aktionsplan für Umwelttechnologien in der Europäischen Union“ die wichtigsten Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung und Verbreitung umweltgerechter Technologien, Produkte und Dienstleistungen geschaffen. Der ETAP ist der Grundstein zur Förderung der Umweltindustrie. Zur weiteren Umsetzung des ETAP haben die Mitgliedstaaten Ende 2005 ihre nationalen „ETAP-Roadmaps“ der Europäischen Kommission notifiziert. Ziel dieser Roadmaps ist eine koordinierte Maßnahmenplanung mit dem Ziel, das große Potential der Umwelttechnologien in Österreich und Europa umfassend zu nutzen und zu fördern.

 

In der österreichischen Roadmap sind 18 leistungsstarke Maßnahmen zur Förderung von Umwelttechnologien enthalten (siehe unter: http://ec.europa.eu/environment/etap/road­maps_en.htm). Darin finden sich Beiträge über Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer Österreich, des Wirtschaftsforschungsinstitutes, des Umweltbundesamtes und des Lebensministeriums. Die in der österreichischen Roadmap beschriebenen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung werden fortlaufend umgesetzt. Diesbezüglich sind insbesondere auch die Maßnahmen zur Steigerung und stärkeren Fokussierung von Forschung wie z.B. das Impulsprogramm "Nachhaltig Wirtschaften" mit den Programmlinien "Haus der Zukunft", "Fabrik der Zukunft" und "Energiesysteme der Zukunft" des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und Maßnahmen zur Förderung der Umweltindustrie wie z.B. die gemeinsame Exportinitiative Umwelttechnologien des Lebensministeriums und der Wirtschaftskammer anzuführen. Um die Aufbruchstimmung im Umweltschutz in den neuen Mitgliedstaaten der EU und der mitteleuropäischen Nachbarschaft aktiv zu nutzen, wurde z.B. die gemeinsame Exportinitiative von der Wirtschaftskammer Österreich und vom Lebensministerium 2005 um die Branche der Umwelttechnologieanbieter erweitert.

 

Durch diese Initiative, die 2005 in Moskau und Bukarest und 2006 in New York und Sofia Station machte, wird die Vermarktung österreichischer Umwelttechnologien im Ausland erleichtert und das teilweise noch vorhandene Informationsdefizit im Ausland betreffend die Einsatzmöglichkeiten und die ökonomischen und ökologischen Vorteile von Umwelttechnologien österreichischer Umwelttechnologieunternehmungen weiter abgebaut. Die Initiative, mit der ein entscheidender Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung in Europa geleistet wird, hat sich mittlerweile als eine sehr erfolgreiche österreichische Marke etabliert, mit der Aktivitäten gebündelt, Synergien geschaffen und österreichischen Unternehmen professionelles Export-Know-how für die neuen Zielmärkte im erweiterten Europa zur Verfügung gestellt werden. Als Ergebnis wurde u.a. auch die Erstellung der Internetplattform „www.exportinitiative.at“ initiiert.

 

Um die mit dem Einsatz von Umwelttechnologien verbundenen bedeutenden Umwelt-, Arbeitsplatz- und Wertschöpfungseffekte aufzuzeigen, wurde beim informellen Treffen der EU-Umweltminister vom 19. - 21. Mai 2006 in Eisenstadt/Rust die Förderung der Umwelttechnologie als ein zentrales Thema diskutiert. Im Ergebnis wurde von den Umweltministern übereinstimmend festgehalten, den durch ETAP hervorgerufenen sehr dynamischen Prozess konsequent fortzusetzen. Mit dem neuen europäischen Finanzierungsinstrument CIP (Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) werden insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Umwelttechnologiebereich zusätzlich unterstützt werden.

 

Um die Vorreiterrolle Österreichs in der Umwelttechnik zu stärken, habe ich zusammen mit dem niederösterreichischen Umweltlandesrat Josef Plank im Herbst 2006 eine noch stärkere Vernetzung von Umwelttechnik-Betrieben mit Politik und Wissenschaft durch die Erarbeitung eines Masterplans Umwelttechnologie (MUT) gestartet. Damit soll die fachliche und wirtschaftliche Vorreiterrolle in diesem Bereich für Jahrzehnte gesichert werden. Die Fertigstellung und Präsentation des MUT ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen.

 

Zu Frage 10:

 

Da die österreichischen Nationalparks ungehindert zugänglich sind, können keine exakten Besucherzahlen erfasst werden. Gezählt werden können lediglich die Teilnehmer an Exkursionen, geführten Wanderungen und Veranstaltungen sowie die Besucher von Infozentren.

 

Die Nationalparkverwaltungen haben in den letzten Jahren sukkzessive Infrastruktureinrichtungen für Besucher geschaffen. Allein 2005 wurden drei neue Infozentren eröffnet: Gstatter­boden (NP Gesäuse), Reichraming (NP OÖ Kalkalpen) und Orth a.d. Donau (NP Donau-Auen). Das vorläufig letzte größere Projekt wird in Mittersill (Hohe Tauern/Salzburg) Mitte 2007 fertig gestellt. Mit dem Zuwachs an neuen Einrichtungen stiegen naturgemäß auch die Besucherzahlen in den diversen Zentren, sodass die Zahlen/Jahr nicht wirklich vergleichbar sind. Die endgültigen Zahlen für 2006 liegen noch nicht vor.

 

Beispiel 2005 :

 

-          61.500 SchülerInnen waren im Rahmen von Projekten in unseren Nationalparks unterwegs → ergibt in Summe 3.700 Führungen.

-          Es gab 2.300 geführte Exkursionen und Wanderungen mit insgesamt 35.000 Teilnehmer­Innen.

-          In den Infozentren wurden rd. 230.000 Besucher gezählt.

 

Die Investitionen in den Aufbau einer guten Infrastruktur für die Besucher, die äußerst vielseitigen jährlichen Besucherprogramme der Nationalparkverwaltungen und die exzellente Qualifikation der Nationalparkmitarbeiter tragen Früchte. Auch der Nationalparktourismus hat eine sehr positive Entwicklung genommen. So fallen 6,5 % aller Sommernächtigungen in Österreich in das Gebiet der Nationalparkgemeinden. Eine Besonderheit ist die Tatsache, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Nationalparks um 1 Tag länger ist als der Österreich-Durchschnitt.

 

Die Zahl der Schulklassen bleibt – bedingt durch zeitliche Beschränkungen während des Schuljahres – konstant. In den am meisten frequentierten Monaten sind die personellen Kapazitäten der NP-Verwaltungen voll ausgeschöpft.

 

Akzeptanz: Die Schutzgebiete haben sich zu erfolgreichen, multifunktionalen Einrichtungen entwickelt. Sie sind gleichermaßen Vorzeigeprojekte im Naturschutz, Umweltbildungszentren, Stätten der Forschung und Besuchermagneten. Durch ihre Dynamik haben sie nebenbei und nicht ganz unerwünscht erheblich zur Verbesserung der Regionalentwicklung beigetragen. Das betrifft sowohl den Dienstleistungssektor als auch das Gewerbe. Dadurch wich in allen Nationalparkregionen die anfänglich vorherrschende Skepsis bzw. Ablehnung einer positiven Einstellung. Im Gegensatz zu früher wollen nun z.B. Gemeinden, die bisher nicht zu den Nationalparkregionen zählten, Nationalparkgemeinden werden.

 

 

Der Bundesminister:

 



[1] siehe Emissionsinventur des Umweltbundesamtes

[2] siehe http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/luft/luftguete_aktuell/ueberschreitungen/

[3] als Genehmigungsvorraussetzung für Anlagen wurde festgelegt, dass der Stand der Technik einzuhalten und dass die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte anzustreben ist.

[4] veröffentlicht unter http://www.umweltnet.at/article/archive/8665

[5] Laut eines Forschungsprojektes, das das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Deutschen Umweltbundesamtes durchgeführt hat, entfällt z.B. der größte Anteil der Deutschen Umwelttechnikexporte auf Produkte der Mess-, Steuer- und Regeltechnik).

[6] (Bereich „saubere Technologien: Beschäftigungsanteil: 51,1%, Umsatz: 54,2% (2003); Bereich „nachgelagerter Umweltschutz“: Beschäftigungsanteil: 34,3%, Umsatz: 34,3% (2003); Bereich „Mess-, Steuer-, und Regeltechnik, Umweltbeobachtung“ Beschäftigungsanteil: 14,5%, Umsatz: 11,5% (2003).

[7] Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28.08.2006