1042/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
![]()
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0114-III/4a/2007
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 8. August 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1065/J-NR/2007 betreffend Schulwegsicherheit im 8. Bezirk in Wien, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Recherchen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur haben ergeben, dass in Zusammenarbeit zwischen der Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für alle Wiener Volksschulen Schulwegpläne mit einer Darstellung der sichersten Schulwege erstellt werden. Eltern und der Lehrkörper werden dabei in die Überlegungen mit einbezogen. Diese Schulwegpläne haben genaue Erhebungen und Untersuchungen über die Verkehrssituation des jeweiligen Schulumfeldes zur Grundlage. Für vereinzelt auftretende Problemfälle in Zusammenhang mit dem Verkehrsumfeld steht die Verkehrserziehungsreferentin des Stadtschulrates für Wien zur Verfügung. Ob derzeit weitere Untersuchungen zur Schulwegsicherheit von Privaten oder sonstigen Institutionen und Organisationen durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Im Übrigen wäre darauf hinzuweisen, dass die Erarbeitung von regionalen Verkehrssicherheitskonzepten nicht in Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fällt. Vielmehr wird unter Hinweis auf den Regelungsgehalt der Straßenverkehrsordnung 1960 hinsichtlich „Maßnahmen zur Unfallverhütung“ (§ 96 StVO) bzw. einer „Schulwegsicherung“ im weiten Sinne auf die Zuständigkeit der lokalen Verkehrsbehörden hingewiesen.
Zu Frage 5:
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Wiener Gemeindebezirken ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen (Quelle: Statistik Austria – vorläufige Zahlen Schuljahr 2005/06 – ohne Statutschulen und Schulen des Gesundheitsbereiches):
|
Bundesland |
Wien |
|
Schuljahr |
2005/06 |
|
|
|
|
Bezirk |
Schülerinnen/Schüler |
|
901 - Wien 1 |
4.857 |
|
902 - Wien 2 |
8.738 |
|
903 - Wien 3 |
12.854 |
|
904 - Wien 4 |
4.520 |
|
905 - Wien 5 |
7.481 |
|
906 - Wien 6 |
7.044 |
|
907 - Wien 7 |
4.775 |
|
908 - Wien 8 |
4.361 |
|
909 - Wien 9 |
3.525 |
|
910 - Wien 10 |
20.454 |
|
911 - Wien 11 |
7.889 |
|
912 - Wien 12 |
10.226 |
|
913 - Wien 13 |
7.501 |
|
914 - Wien 14 |
8.003 |
|
915 - Wien 15 |
14.755 |
|
916 - Wien 16 |
9.651 |
|
917 - Wien 17 |
5.088 |
|
918 - Wien 18 |
6.527 |
|
919 - Wien 19 |
8.048 |
|
920 - Wien 20 |
8.508 |
|
921 - Wien 21 |
21.004 |
|
922 - Wien 22 |
18.839 |
|
923 - Wien 23 |
11.031 |
|
Zusammen |
215.679 |
Zu Fragen 6 bis 9:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1042/J-NR/2007 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu Fragen 10 bis 13:
Untersuchungen über „Beinahe-Schulwegunfälle“ sind nicht bekannt und fallen weiters nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 14 bis 19:
Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (ua. Verkehrsampeln, Schutzwege, Zonenbeschränkungen) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Einrichtung etwa eines Schutzweges oder einer Lichtzeichenanlage erfolgt durch die lokalen Verkehrsbehörden in der Regel im Verordnungswege. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind weiters keine geeigneten Dokumentationen über die Verkehrssituation rund um die einzelnen Schulen bekannt, mit deren Hilfe die Schulen entsprechend selektiert werden könnten, sodass in Folge auch die gewünschten Schülerinnen- und Schülerzahlen nicht bereit gestellt werden können.
Zu Fragen 20 bis 24:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1042/J-NR/2007 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu Fragen 25 bis 27:
Zu diesen Fragen ist festzuhalten, dass es sich hiebei um verkehrsrechtliche Angelegenheiten handelt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fallen. Vielmehr zählt dieser Bereich (soweit es sich auch um vorbeugende Maßnahmen handelt, wie zum Beispiel Einrichtung von Ampeln, Fußgängerübergängen) zum verkehrsrechtlichen Bereich, bei dem den Schulbehörden/den Schulen keine Ingerenz im Sinne einer Parteistellung zukommt.
Nach Auskunft des Stadtschulrates für Wien werden insbesondere bei Schulneubauten allfällige Koordinationsaufgaben zweckmäßigerweise von diesem wahrgenommen. Wie der Stadtschulrat für Wien berichtet, werden Fragestellungen nach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (bezogen auf Schulneubauten) im Zuge der Baugenehmigung automatisch einbezogen und entsprechend fixiert. Aus dem tatsächlichen Schulbetrieb sich ergebende aus Sicht der Schule erforderliche weitere Maßnahmen können von dieser an die verantwortlichen Stellen herangetragen werden. Der Stadtschulrat für Wien ist über Aufforderung zur Unterstützung gerne bereit. Im konkreten Fall des Bundesgymnasiums Wien 8 ist der Schulein- und -ausgang am Jodok-Fink-Platz sehr weit vom fließenden Verkehr entfernt. Dem Stadtschulrat für Wien ist jedenfalls kein Antrag der Schule für irgendwelche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen bekannt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.