1042/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau                                                                                         Geschäftszahl:  BMUKK-10.000/0114-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                         Wien, 8. August 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1065/J-NR/2007 betreffend Schulwegsicherheit im 8. Bezirk in Wien, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Recherchen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur haben ergeben, dass in Zusammenarbeit zwischen der Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für alle Wiener Volksschulen Schulwegpläne mit einer Darstellung der sichersten Schulwege erstellt werden. Eltern und der Lehrkörper werden dabei in die Überlegungen mit einbezogen. Diese Schulwegpläne haben genaue Erhebungen und Untersuchungen über die Verkehrssituation des jeweiligen Schulumfeldes zur Grundlage. Für vereinzelt auftretende Problemfälle in Zusammen­hang mit dem Verkehrsumfeld steht die Verkehrserziehungsreferentin des Stadtschulrates für Wien zur Verfügung. Ob derzeit weitere Untersuchungen zur Schulwegsicherheit von Privaten oder sonstigen Institutionen und Organisationen durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Im Übrigen wäre darauf hinzuweisen, dass die Erarbeitung von regionalen Verkehrssicherheits­konzepten nicht in Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fällt. Vielmehr wird unter Hinweis auf den Regelungsgehalt der Straßenverkehrsordnung 1960 hinsichtlich „Maßnahmen zur Unfallverhütung“ (§ 96 StVO) bzw. einer „Schulweg­sicherung“ im weiten Sinne auf die Zuständigkeit der lokalen Verkehrsbehörden hingewiesen.

 

Zu Frage 5:

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Wiener Gemeindebezirken ist nach­folgender Tabelle zu entnehmen (Quelle: Statistik Austria – vorläufige Zahlen Schuljahr 2005/06 – ohne Statutschulen und Schulen des Gesundheitsbereiches):

 

Bundesland

Wien

Schuljahr

2005/06

 

 

Bezirk

Schülerinnen/Schüler

901 - Wien 1

           4.857

902 - Wien 2

           8.738

903 - Wien 3

         12.854

904 - Wien 4

           4.520

905 - Wien 5

           7.481

906 - Wien 6

           7.044

907 - Wien 7

           4.775

908 - Wien 8

           4.361

909 - Wien 9

           3.525

910 - Wien 10

         20.454

911 - Wien 11

           7.889

912 - Wien 12

         10.226

913 - Wien 13

           7.501

914 - Wien 14

           8.003

915 - Wien 15

         14.755

916 - Wien 16

           9.651

917 - Wien 17

           5.088

918 - Wien 18

           6.527

919 - Wien 19

           8.048

920 - Wien 20

           8.508

921 - Wien 21

         21.004

922 - Wien 22

         18.839

923 - Wien 23

         11.031

Zusammen

       215.679

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1042/J-NR/2007 durch den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Zu Fragen 10 bis 13:

Untersuchungen über „Beinahe-Schulwegunfälle“ sind nicht bekannt und fallen weiters nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 14 bis 19:

Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (ua. Verkehrsampeln, Schutzwege, Zonenbeschränkungen) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Einrichtung etwa eines Schutzweges oder einer Lichtzeichen­anlage erfolgt durch die lokalen Verkehrsbehörden in der Regel im Verordnungswege. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind weiters keine geeigneten Dokumenta­tionen über die Verkehrssituation rund um die einzelnen Schulen bekannt, mit deren Hilfe die Schulen entsprechend selektiert werden könnten, sodass in Folge auch die gewünschten Schülerinnen- und Schülerzahlen nicht bereit gestellt werden können.

 

Zu Fragen 20 bis 24:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1042/J-NR/2007 durch den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Zu Fragen 25 bis 27:

Zu diesen Fragen ist festzuhalten, dass es sich hiebei um verkehrsrechtliche Angelegenheiten handelt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fallen. Vielmehr zählt dieser Bereich (soweit es sich auch um vorbeugende Maß­nahmen handelt, wie zum Beispiel Einrichtung von Ampeln, Fußgängerübergängen) zum ver­kehrsrechtlichen Bereich, bei dem den Schulbehörden/den Schulen keine Ingerenz im Sinne einer Parteistellung zukommt.

 

Nach Auskunft des Stadtschulrates für Wien werden insbesondere bei Schulneubauten allfällige Koordinationsaufgaben zweckmäßigerweise von diesem wahrgenommen. Wie der Stadtschulrat für Wien berichtet, werden Fragestellungen nach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (bezogen auf Schulneubauten) im Zuge der Baugenehmigung automatisch einbe­zogen und entsprechend fixiert. Aus dem tatsächlichen Schulbetrieb sich ergebende aus Sicht der Schule erforderliche weitere Maßnahmen können von dieser an die verantwortlichen Stellen herangetragen werden. Der Stadtschulrat für Wien ist über Aufforderung zur Unterstützung gerne bereit. Im konkreten Fall des Bundesgymnasiums Wien 8 ist der Schulein- und -ausgang am Jodok-Fink-Platz sehr weit vom fließenden Verkehr entfernt. Dem Stadtschulrat für Wien ist jedenfalls kein Antrag der Schule für irgendwelche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen bekannt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.