105/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.01.2007
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BM für Inneres

 

 

Anfragebeantwortung

GÜNTHER PLATTER

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Dr. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 24. November 2006 unter der Nummer 98/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wahlkarten Nationalratswahl 2006“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

 

Zu Frage 1:

Bei der Nationalratswahl 2006 wurden insgesamt 417.488 Wahlkarten ausgestellt. Die Zahlen der ausgestellten Wahlkarten gliedern sich wie folgt:

 

Bundesland:                           Inland:                         Ausland:                     Insgesamt:

Burgenland:                            12.493                          317                          12.810

Kärnten:                                 23.602                       1.522                           25.124

Niederösterreich:                   74.722                       2.149                          76.871

Oberösterreich:                      63.878                       2.402                          66.280

Salzburg:                                24.838                       1.343                          26.181

Steiermark:                            56.860                         4.360                        61.220

Tirol:                                       24.017                         1.684                        25.701

Vorarlberg:                             13.282                         1.056                        14.338

Wien:                                      104.733                        4.230                        108.963

Österreich:                             398.425                      19.063                        417.488

Die Wahlkarten wurden den §§ 38 bis 40 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO) entsprechend von den 2.358 Gemeinden dezentral ausgestellt. Eine Erfassung nach der Art der Ausfolgung der Wahlkarten (persönlich, im Postweg, durch Boten oder dergleichen) ist in der NRWO weder für die lokale Ebene noch für die Ebene des Bundesministeriums für Inneres vorgesehen. Eine nachträgliche Erhebung ist nicht mehr möglich. Daher unterbleibt auch eine Beantwortung der Frage nach der „Zahl der Wahlkarten, die nicht zugestellt werden konnten“.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Dem Bundesministerium für Inneres liegen insgesamt 21 schriftliche Eingaben vor, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen einer verspätet oder nicht erhaltenen Wahlkarte beschwert haben. Zu diesen Beschwerdefällen sind noch einige weitere Fälle hinzuzuzählen, in denen Anruferinnen und Anrufer via Hotline des Bundesministeriums für Inneres deponiert haben, ihre Wahlkarte nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Eine zahlenmäßige Erfassung dieser Anrufe fand nicht statt.

 

Zur Frage 4:

Weitere Unzukömmlichkeiten sind dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt geworden.

 

 

 

Zu Frage 5:

Die bekannt gewordenen Fällte beruhen zum überwiegenden Teil auf Fehlleistungen in den Bereichen der in- oder ausländischer Postverwaltungen. Der Handlungsspielraum des Bundesministeriums für Inneres, bei zukünftigen Wahlen Maßnahmen für Verbesserungen zu ergreifen, ist daher als gering zu bezeichnen. Das Bundesministerium für Inneres wird jedoch bei künftigen Wahlen in noch stärkerem Maß darauf hinweisen, dass bei der Weiterleitung von Wahlkarten kurz vor dem Wahltag nach Möglichkeit auf spezielle Zustellungsarten („priority“ oder dergleichen) zurückgegriffen werden sollte.