1059/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                                              Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0133-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                  Wien, 8. August 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1089/J-NR/2007 betreffend Abo-Ermäßigungen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die die Abg. Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 26. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Selbstverständlich muss Menschen mit Behinderungen der Zugang zum österreichischen Kulturleben ermöglicht werden, wobei schwierige Situationen wie Aufführungen in Burgruinen, im Gebirge oder in teilweise unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken auch künftig nicht gänzlich zu vermeiden sein werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingen für die barrierefreie Zugänglichkeit wurden in den vergangenen Jahren festgelegt. Mit der Vollziehung sind die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen betraut.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Das von der Stadt Wien und dem Bund geförderte Theater in der Josefstadt, zu dem auch die Spielstätte Kammerspiele (ein Kellertheater!) gehört, an der vor wenigen Jahren ein behinder­tengerechter Schrägaufzug eingebaut wurde, ist bemüht, die Wünsche seiner Abonnentinnen und Abonnenten – auch jener mit Mobilitätsbeeinträchtigungen – hinsichtlich Service und Pro­gramm zufrieden zu stellen. Nach Auskunft des Theaters in der Josefstadt gibt es aufgrund der großen Attraktivität speziell der Abonnements im Parkett derzeit eine Warteliste von rund 730 Bewerberinnen und Bewerbern; ich sehe keine Möglichkeit, in den um Gleichbehandlung bemühten Vergabemodus des Theaters einzugreifen.

 

Zu Frage 4:

Die Kontrolle der baulichen Maßnahmen, auch bezüglich der Barrierefreiheit, fällt in den Kompetenzbereich der Stadt Wien. Zudem hat die Geschäftsführung der Theater in der Josef­stadt GmbH Gespräche mit den Behindertenzuständigen/Expertinnen und Experten des 8. Bezirks – auf Vermittlung und im Beisein des Bezirksvorstehers – geführt und die erarbeiteten Unterlagen an die Planerinnen und Planer weitergeleitet.

 

Zu Frage 5:

Im umgebauten Theater in der Josefstadt sind vier Rollstuhlplätze im Parkettbereich geplant (bisher nur zwei Plätze), die von der zuständigen Behörde MA 36 in Abänderung der Eignungs­feststellung bescheidmäßig vorgeschrieben wurden.

 

Zu Frage 6:

Die Leitung des Theaters in der Josefstadt ist bemüht, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Begleitperson nicht zu trennen und verkauft die betroffenen nebeneinander liegenden Plätze möglichst paarweise. Da die Rollstuhlplätze, wie von der Behörde vorgeschrieben, um den unmittelbaren Zugang zum Fluchtweg zu haben, jeweils zu zweit nebeneinander auf der rechten Parkettseite beim Seitenausgang angeordnet sind, ist bei Vollauslastung mit vier Roll­stuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern nicht für alle Begleitpersonen unmittelbar neben den Roll­stuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ein Sitzplatz vorhanden. Grund für diese Maßnahme ist ausschließlich der Sicherheitsaspekt für alle Besucherinnen und Besucher im Fluchtfall.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.