1060/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.08.2007
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0140-III/4a/2007 |
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Wien, 8. August 2007 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1145/J-NR/2007 betreffend das Medienservice des BMUKK, die die Abg. Ursula Haubner und Kollegen am 4. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Medienservice ist ein Teil einer Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (im Folgenden kurz „Medienabteilung“). Die Medienabteilung umfasst den gesamten Bereich der Medienpädagogik, die sich in Medienerziehung, dh. Heranführung der Kinder und Jugendlichen zu einem selbstbestimmten Umgang mit Medien unter Einbeziehung eigenen Medienschaffens, Mediendidaktik (Gutachterkommissionen für audio-visuelle Medien) und Angelegenheiten des Jugendmedienschutzes unterteilen lässt.
Die Medienabteilung verfügt zur Bewältigung ihrer Aufgaben über ein Budget von 2,823 Mio. Euro im Jahr 2007 und 2,780 Mio. Euro im Jahr 2008.
Von diesem Budget werden die Herstellung und Verbreitung von a.-v. Bildungsmedien, Medieninitiativen wie Schülerradio, die Aufrechterhaltung und der Ausbau der von Medienpädagogen/Innen international anerkannten Website www.mediamanual.at, Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Medienpädagogik sowie die Herausgabe der Zeitschrift „Medienimpulse“ finanziert.
Zu Frage 2:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Die genannten Einrichtungen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes und werden auch nicht vom Bund dotiert.
Zu Frage 3:
Vom Ressort wurden in den Jahren
2006 11 339 Unterrichtsmedien
2005 24 643 Unterrichtsmedien
2004 7 502 Unterrichtsmedien
2003 4 770 Unterrichtsmedien
2002 13 222 Unterrichtsmedien
2001 9 672 Unterrichtsmedien
2000 12 249 Unterrichtsmedien
an Schulen und Bildungseinrichtungen abgegeben.
Zu Frage 4:
Zumal die „Landes- und Bezirksbildstellen“ – wie bereits zu Frage 2 ausgeführt – nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen, kann für deren Verleiherfolg keine Aussage getroffen werden.
Von der Medienabteilung wurden in den Jahren
2006 4 698 a.-v. Unterrichtsmedien
2005 4 905 a.-v. Unterrichtsmedien
2004 5 935 a.-v. Unterrichtsmedien
2003 6 471 a.-v. Unterrichtsmedien
2002 6 582 a.-v. Unterrichtsmedien
2001 7 084 a.-v. Unterrichtsmedien
2000 6 436 a.-v. Unterrichtsmedien
an Schulen und Bildungseinrichtungen verliehen.
Zu Frage 5:
Zunächst ist festzuhalten, dass seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Gelder an den ORF „abgeliefert“ werden. Vielmehr besteht eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem ORF, die vorsieht, dass das Ressort für 700 000 Euro gemeinsam mit dem ORF pro Jahr Aufträge an die Filmwirtschaft erteilt, um Bildungsmedien herzustellen, die einerseits zur Ausstrahlung im Fernsehen und andererseits auch für den Einsatz im schulischen Bereich geeignet sind. In all diesen Fällen ist aber der Empfänger der Ressort-Gelder nicht der ORF, sondern die jeweilige Filmproduktion, die vertraglich dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die relevanten Verwertungsrechte einräumt. Durch die Ausstrahlung im Fernsehen erhalten breiteste Bevölkerungsschichten die Möglichkeit Anteil an bildenden Programmen zu haben, die ohne Mitwirkung des Ressorts nicht zu Stande kommen würden.
Zu Frage 6:
In der Medienabteilung werden Budgetmittel für die Herstellung von Medien nach den Kriterien „Bedarf“, „Eignung für den Einsatz im Schulbereich“, „Österreichbezug“ bereit gestellt.
Zu Frage 7:
Erfahrungsgemäß kaufen österreichische Schulen die Medien nicht direkt beim FWU, sie greifen lieber über die österreichischen Verleihstellen auf das Medienangebot auch des FWU zurück, weil das FWU als der größte Medienanbieter im deutschsprachigen Raum über eine breite Palette von a.-v. Medien verfügt, mit denen Kernbereiche der Lehrpläne abgedeckt werden können.
Da die deutschen Lehrpläne mit den österreichischen in vielen Gegenständen vergleichbar sind, können österreichische Schulen auch auf das FWU-Angebot zurückgreifen. Diese FWU-Medien werden dann über die österreichischen Landeseinrichtungen bzw. über die Medienabteilung des Ressorts den Schulen angeboten. Deshalb ist es auch Handlungsmaxime des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, die Herstellung nur solcher Produktionen finanziell zu unterstützen (als Förderung oder durch Auftragserteilung), die nicht ohnehin schon für Schulen verfügbar sind.
Zu Frage 8:
Da die Produktionen, die das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (mit)finanziert, speziell für den Einsatz an österreichischen Schulen (Österreichbezug) konzipiert sind, ist es verständlich, dass diese Produktionen für den deutschen Markt nur bedingt interessant sind. Trotzdem gibt es zahlreiche Produktionen, die auch an ausländische Bildungseinrichtungen verkauft werden können.
Ziel der Medienabteilung des Ressorts ist es eine optimale Versorgung der österreichischen Bundesschulen mit a.-v. Bildungsmedien zu erreichen und nicht eine „ausgewogene Handelsbilanz“ mit finanziell stärkeren Marktanbietern.
Zu Frage 9:
Als die für die Ausstattung der Bundesschulen mit Bildungsmedien zuständige Organisationseinheit ist die Medienabteilung des Ressorts mehr denn je zuvor unverzichtbar, um das vielfältige Angebot an Bildungsmedien in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Schule und Wissenschaft zu prüfen und relevante Medien für den österreichischen Bildungsbereich durch Anbieten im Verleih, Verkauf und im Rahmen einer Online Distribution bereitzustellen.
Gerade im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einführung von Media-On-Demand-Diensten für Bundesschulen, wie sie derzeit die Medienabteilung realisiert, ist eine kompetente Stelle, die den Ankauf und die Aufbereitung der a.-v. Medien besorgt, von zentraler Bedeutung.
Was den gesamten Bereich der Medienabteilung, wie eingangs kurz umrissen, betrifft, gilt der medienpädagogische Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auch international als innovativ und nachahmenswert.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.