1061/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau                                                                                              Geschäftszahl:BMUKK-10.000/0141-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                  Wien, 8. August 2007

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1164/J-NR/2007 betreffend Armut, Armuts­gefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005), die die Abg. Sylvia Rinner, Genossinnen und Genossen am 4. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1165/J-NR/2007 durch den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Die Armutsbekämpfung ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Ein umfassendes Paket an Maßnahmen soll eine materielle Besserstellung und eine bessere soziale Eingliederung eines Großteils der armutsgefährdeten Personen bewirken. Für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf die jüngste Novelle zum Schülerbeihilfengesetz 1983 hingewiesen (Artikel 19 des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 24), welches im Grund­sätzlichen zum Abbau von Bildungsschranken aus sozialen Gründen ins Leben gerufen worden ist. Die mit 1. September 2007 in Kraft tretenden Änderungen der Grundbeträge für die Schul- und Heimbeihilfe bzw. Fahrtkostenbeihilfe sowie der Parameter für die Berechnung der Schul- und Heimbeihilfe entsprechend der Geldwertentwicklung um 15% sollen nicht nur zu einer Erhö­hung der individuellen Beihilfen führen, sondern auch den Kreis der Bezieherinnen und Bezieher erweitern.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.