1063/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.08.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/91-PMVD/2007 14. August 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pack, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Juni 2007 unter der Nr. 969/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Mehrkosten der Nichtübernahme der Eurofighter in Österreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im vorliegenden Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass mit 1. Juni 2007 Maßnahmen für die Aufnahme des Flugbetriebes mit österreichischen Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“ in Manching veranlasst wurden, da zu dieser Zeit keine Zusicherung vorlag, die für den Betrieb des Eurofighter „Typhoon“ in Österreich erforderlichen Freigaben der Geräte mit US-Technologie zeitgerecht zu erhalten.
Mittlerweile konnte mit Unterstützung durch die deutsche Bundeswehr unter temporärer Sicherstellung der Einhaltung der Sicherheitsauflagen und mit Ersatzmaßnahmen für US-klassifiziertes Gerät der Flugbetrieb in Zeltweg aufgenommen werden. Im Hinblick auf eine geordnete Übernahme der Luftraumüberwachung mit Flugzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“ ab Juni 2008 bleibt ein allfällig erforderlicher Flugbetrieb in Manching vorerst weiterhin als Option bestehen.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Falle der Aufnahme des Flugbetriebes in Manching würden bis zu 6 Piloten in Deutschland untergebracht werden.
Zu 2:
Bis zu 80 Personen.
Zu 3:
Bei voller Ausnutzung des Zeitrahmens bis November 2007 wurden für die Entsendung rund 1.650.000 Euro veranschlagt, wovon rund 500.000 Euro für Entsendegebühren, rund 750.000 Euro für Unterkünfte und rund 400.000 Euro für Verpflegung und Aufwand vorgesehen sind.
Zu 4 und 5:
Der Betriebsaufwand in Manching ist mit jenem in Österreich vergleichbar. Hinsichtlich der zusätzlich anfallenden Kosten verweise ich auf meine frühere Anfragebeantwortung Nr. 826/AB zu 839/J.
Zu 6:
Das Simulatortraining wird am „Full Mission Simulator“ in Zeltweg durchgeführt.
Zu 7:
Entfällt.
Zu 8:
Ein im Bedarfsfall erforderlicher Lufttransport mittels Verbindungshubschrauber bzw. leichtem Transportflugzeug verursacht keine Zusatzkosten, da er aus dem Regelflugbetrieb abgedeckt werden würde. Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 3.