1065/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.08.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-57001/0004-V/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1003/J der Abgeordneten Gertrude Aubauer und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
Unter Ansatz 1/1582 „Senioren und sonstige Angelegenheiten“ sind im Bundesvoranschlag 2007 insgesamt 3,887 Mio. EUR veranschlagt.
In diesem Betrag enthalten sind
a) 1,337 Mio. EUR für Allgemeine Seniorenförderungen (gesetzliche Verpflichtung) und
b) 1,2 Mio. EUR für Förderungen.
Zu a):
Der Förderungszweck der Allgemeinen Seniorenförderung ist in § 19 Abs. 1 Bundesseniorengesetz geregelt. Demnach werden die Mittel zur Unterstützung der Beratung, Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren durch Seniorenorganisationen gewährt. Der Kreis der FörderempfängerInnen für die Allgemeine Seniorenförderung ist im Bundes-Seniorengesetz § 19 Abs. 2 geregelt. Es sind dies jene Seniorenorganisationen, die die im Bundes-Seniorengesetz festgelegten Anforderungen erfüllen.
Zu b):
Darüber hinaus werden gemeinnützige Vereine für Aktivitäten im Senioren- und Freiwilligenbereich von österreichweiter Bedeutung bzw. innovative Pilotprojekte auf regionaler Ebene mit folgenden Schwerpunkten gefördert:
· Modellprojekte an der Schnittstelle des Überganges vom Beruf in den Ruhestand
· Projekte zum lebenslangen Lernen für ältere Menschen
· Stärkung der Solidarität und des Dialoges zwischen den Generationen (u.a. Modellprojekte zum generationenübergreifenden Wissens- und Erfahrungsaustausch)
· Partizipation von Seniorinnen und Senioren auf gesellschaftlicher, politischer und kultureller Ebene
· Fortbildungsmaßnahmen für pflegende Angehörige
·
Innovative Projekte sozialen Engagements.
Aufschlüsselung der SubventionsempfängerInnen im Bereich Senioren- und Freiwilligenprojekte im Jahr 2007:
ISGS Kapfenberg
Ehrenamts- und Freiwilligenbörse des Bürgerbüros für Jung und Alt Kapfenberg
Projekt: Weiterführung der Ehrenamtsbörse, Gewinnung weiterer Freiwilliger für den Besuchsdienst
Radiofabrik, Freies Radio Salzburg
Projekt: Radioaktiv Seniorenradio
Verein Frontzement, Verein zur Förderung von interdisziplinären Kunstformen Wien, Untergruppe Generationentheater Innsbruck
Projekt: Seniorentheater, Theaterstück „Frühere Verhältnisse“
Verein pro humanis Graz
Projekt: Jubiläum 15 Jahre Vereinsbestehen/Jahresfachtagung 2007 für
ehrenamtliche MitarbeiterInnen
Kontaktbörse Wiener Senioren
Projekt: Prävention, Kultur und Bildungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren aus Wien, Niederösterreich und Burgenland
Verein Freiwilligen Zentrum Oberkärnten
Projekt: Aufbau eines Freiwilligen Zentrums für den Raum Oberkärnten – ein Beitrag zur Professionalisierung des Freiwilligen Engagements und zur Förderung von solidarischem Miteinander
Kulturverein TAG theateragenda
Projekt: Seniorentheater
Diakonie - Zentrum Salzburg
13. Salzburger Diakonie-Dialoge, Veranstaltungstitel: Wofür haben wir noch Zeit? Zeiterleben und Zeitdruck in der Altenarbeit
GEFAS Kärnten
Projekt: Seniorentheater – Kammermusik
Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung
Projekt: Einrichtung einer gesonderten Organisationseinheit im Europäischen Zentrum zur Unterstützung der Umsetzung der UNECE-Regionalstrategie zu Fragen des Alterns
Zentrum für Generationen & Barrierefreiheit
Projekte: Intergenerative Mediation, Vorträge, Durchführung von Mediationen, Neuauflage der Busbroschüre, Vortragsreihe für Seniorinnen und Senioren, Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen
Artemis Generationentheater
Projekt: 10 Jahre Artemis Generationentheater, Jahresprogramm 2007.
Im Sinne des § 111 AußStrG werden Förderungen zur Durchführung von Besuchsbegleitung vergeben. Die Besuchsbegleitung dient der Aufrechterhaltung oder Wiederanbahnung der Kontakte zwischen Kindern und den von ihnen getrennt lebenden Elternteilen, primär den Vätern.
Folgende FördernehmerInnen haben im Jahre 2007 eine Förderung des BMSK zur Durchführung der Besuchsbegleitung im Sinne des § 111 AußStrG erhalten:
Eltern bleiben Eltern, Schärding
Kinderwohl - Förderung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen, Graz
Kidsnest GesmbH zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, St. Pölten
Wiener Familienbund, Wien
Tiroler Kinderfreunde, Innsbruck
Leopoldstädter Kinderfreunde, Wien
Freiheitlicher Familienverband Österreich, Wien
Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik, Wien
Burgenländischer Familienbund, Eisenstadt
SpielRaum. Professionelle Besuchsbegleitung, Graz
Besuchsbegleitung Unterland, Schwaz
Oberösterreichischer Familienbund, Linz
KOKO. Kontakt- und Kommunikationszentrum für Kinder, Salzburg
Eltern-Kind-Zentrum Bärentreff, Steyr
IFS Familienarbeit gemGmbH, Bregenz
Weiters werden Förderungen für männerpolitische Projekte, welche die Zielgruppen Buben, männliche Jugendliche und Erwachsene gemäß den folgenden Schwerpunktthemen betreffen, vergeben:
Aufschlüsselung der SubventionsempfängerInnen in diesem Bereich für das Jahr 2007:
Kidsnest - Gesellschaft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen GmbH
Projekt: Pilotprojekt zur Sensibilisierung von Gewalt bei Burschen
Gender Plattform - Verein zur Förderung von geschlechtssensiblen Konzepten und deren Umsetzung in Schulen und Gesellschaft
Projekt: Vortragsreihe zu den Themen Gender und Erziehung, Familie, Gesundheit Migration, Gewalt und Raum(gestaltung)
Verein Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Projekt: Durchführung einer europäischen Fachtagung anlässlich 10 Jahre Gewaltschutzgesetz in Österreich
Kinderschutzzentrum Graz – Verein Hilfe für Kinder und Eltern
Projekt: Outdoor – Natur auf der Spur, Beratung und Begleitung von männlichen Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrung
Frauenforum Salzkammergut
Projekt: Konfliktlösungskurse für Burschen
Fragen 2 und 3:
Die Verwendung der im Rahmen der Allgemeinen Seniorenförderung zur Verfügung gestellten Mittel wird jährlich aufgrund der Richtlinien für die Allgemeine Seniorenförderung sachlich und rechnerisch überprüft. Durch eine vorgesehene Berichtslegungspflicht ist sichergestellt, dass eine detaillierte Darstellung der Aktivitäten und der mit diesen Aktivitäten erreichten Personen erfolgt.
Förderungen im Bereich der Besuchsbegleitung werden gemäß den Grundsätzen des BMSK für die Gewährung der Förderung von Besuchsbegleitung im Sinne des § 111 AußStrG und nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel vergeben. Die zuständigen Fachabteilungen prüfen die Einhaltung der Grundsätze sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.
Im Bereich der senioren-, freiwilligen- und männerpolitischen Projektförderungen wird entsprechend der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, gemäß den Förderschwerpunkten seitens des Ressorts und nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mitteln beurteilt.
Die FördernehmerInnen legen nach Beendigung der Projekte einen Projektbericht vor, dessen Inhalt von der Fachabteilung geprüft und ggf. abgenommen wird. Bei einzelnen Projekten erfolgt darüber hinaus eine weitergehende Evaluierung.
Im Bereich der heuer ausgebauten und weiterentwickelten Besuchsbegleitungsförderung ist in Zukunft auch eine externe Evaluierung geplant.
Mit freundlichen Grüßen