1067/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.08.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 19. Juni 2007 unter der Nummer 985/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der im Rahmen des Stradivari-Falles festgenommenen vorbestraften georgischen Asylwerber" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Diesbezüglich werden keine statistischen Daten geführt.

 

Zur Frage 7:

 Ja.

 

Zur Frage 8:

Von den mit dem Diebstahl in Zusammenhang gebrachten sechs georgischen Staatsangehörigen, haben fünf im Zeitraum Dezember 2004 bis März 2007 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt.

 

 

Zu den Fragen 9 und 11:

Drei Personen reisten auf unbekanntem Wege nach Österreich ein, eine über die Türkei und die Slowakische Republik, eine über Ungarn.

 

Zur Frage 10:

Ja, die Einreise erfolgte jeweils unter Umgehung der Grenzkontrollen.

 

Zur Frage 12:

Keine der genannten Personen hatte Ausweispapiere.

 

Zur Frage 13:

Als Fluchtgründe wurden im Zuge der Einvernahmen vor dem Bundesasylamt genannt: Verfolgung durch den russischen Geheimdienst, Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur georgischen Arbeiterpartei, Verfolgung durch Gruppen des georgischen Staatspräsidenten sowie der georgische Bürgerkrieg im Jahre 2004.

 

Zur Frage 14:

Ein Verfahren ist seit März 2006 in erster Instanz und ein weiteres seit Juni 2007 in zweiter Instanz rechtskräftig negativ. Die übrigen Verfahren befinden sich derzeit im Berufungsstadium.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Grundsätzlich stehen den Asylwerbern für die Rechtsberatung Flüchtlingsberater (§ 66 AsylG 2005) und im Zulassungsverfahren Rechtsberater (§ 64 AsylG) zur Verfügung. Die Kosten der Rechtsberatung werden teils vom Bund und teils aus Mitteln der Europäischen Union getragen. Die Kostenberechnung erfolgt gesamthaft, sodass eine Bezifferung der Kosten der Rechtsberatung für einzelne Personen nicht möglich ist. Weiters waren drei der genannten Personen auch anwaltlich vertreten. Insofern sind keine Kosten für den Bund entstanden.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Von einer Beantwortung dieser Fragen, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 20 bis 24:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.