1070/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.08.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


Mag. Norbert DARABOS                                                                       1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 

S91143/94-PMVD/2007                                                                                          14. August 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Juni 2007 unter der Nr. 1001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Luftraumsicherheit Euro 2008" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Am 29. April 2005 wurde zwischen meinem Amtsvorgänger und seinem schweizerischen Amtskollegen eine Absichtserklärung über die Zusammenarbeit beim Schutz des Luftraumes unterzeichnet. Die nachfolgenden Verhandlungen wurden nach den mir vorliegenden Informationen aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, im Februar 2006 sistiert und erst im Juni 2007 wieder aufgenommen.

 

Zu 6 und 7:

Mit den genannten Ländern sind ausschließlich auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 gerichtete Abkommen nicht vorgesehen.

Zu 8 und 10:

Der Einsatz der Luftstreitkräfte wird zum Zwecke einer verstärkten Luftraumüberwachung bzw. Luftraumsicherung aus heutiger Sicht analog zu den im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2006 getroffenen Maßnahmen erfolgen.

Zu 9:

Um auf das zu erwartende Bedrohungsspektrum lückenlos reagieren zu können, ist im Rahmen der Luftraumüberwachung bzw. Luftraumsicherung über die passive Komponente hinaus, die sich aus ortsfesten und mobilen Sensoren des Luftraumüberwachungssystems „Goldhaube“ sowie anderen in- und ausländische Sensoren bzw. Luftlageinformations­systemen zusammensetzt, ein Geschwindigkeitsbereich von 0 km/h (etwa Ballon oder Fall­schirmspringer) bis Überschall (z. B. Verkehrsflugzeug oder Militärluftfahrzeug) abzu­decken. Dies wird durch den Einsatz von Luftfahrzeugen in verschiedenen Geschwindig­keitskategorien, wie Hubschraubern, Flächen- und Düsenflugzeugen, Fliegerabwehr­einheiten sowie Spezialeinsatzkräften erreicht.

Zu 11:

Auswirkungen für den zivilen Luftverkehr durch allenfalls erforderliche Luftraumbe­schränkungen werden so gering wie möglich gehalten werden.

Zu 12 und 15:

Da Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer Beant­wortung dieser Fragen Abstand nehme.

 

Zu 13 und 18:

Für die zu erwartenden Luftraumsicherungsoperationen steht eine ausreichende Anzahl an Einsatzpiloten zur Verfügung.

Zu 14:

Die letzten Luftraumsicherungsoperationen wurden im Jänner 2007 im Zusammenhang mit dem World Economic Forum in Davos sowie im Mai 2007 im Zuge des Besuches des russischen Präsidenten durchgeführt.

Zu 16 und 17:

Mit den derzeit vorhandenen Mitteln ist der vorgesehene Einsatz bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 – wie in der Frage 9 beschrieben - gesichert.

Zu 19:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zur Frage 9 kommen auch Luftfahrzeuge der Type Saab 105 OE im Rahmen der Luftraumüberwachung in Betracht.

Zu 20:

Die Schweiz verwendet Luftfahrzeuge des Typs F-18 „Hornet“. Die genaue Stückzahl ist mir nicht bekannt.

Zu 21:

Nein.