1074/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.08.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0171-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1022/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Fragen 1, 2, 3 und 4:

 

Vorweg ist anzumerken, dass davon ausgegangen wird, dass Einrichtungen, die durch Gesetz oder Verordnung oder im Wege des § 8 BMG eingerichtet wurden, nicht von der gegenständlichen Anfrage betroffen sind. Unter dieser Voraussetzung ist im Zeitraum vom 28.2.2003 bis 19.6.2007 die Überlassung von Räumlichkeiten an die „EURAG-EUROPE“ die einzige Unterbringung ressortfremder Personen im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz.

 

Ab April 2006 wurden seitens meines Ministeriums dem Verein „EURAG-EUROPE“, Bund der älteren Generation Europas, Räumlichkeiten im Ausmaß von 101,09 m² Nutzfläche unbefristet als Precarium zur Verfügung gestellt. Das Precarium ist unentgeltlich und wurde auf jederzeitigen Widerruf gewährt. Hinsichtlich der sonstigen Konditionen bestehen für den Verein „EURAG-EUROPE“ ähnliche Sorgfaltspflichten wie sie für Büroraummieter üblich sind.

 

 

Frage 5:

 

Es bestehen keine konkreten Pläne zur Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium. Sollte eine derartige Unterbringung zur Erfüllung der Aufgaben des Ministeriums erforderlich sein, muss dies im Anlassfall individuell geprüft werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen