1078/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.08.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0061-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1016/J vom 19. Juni 2007 der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Bei der Beantwortung dieser Anfrage gehe ich davon aus, dass Personen und Einrichtungen, die durch Beschluss der Bundesregierung eingesetzt wurden, vom Wortlaut dieser Anfrage nicht umfaßt sind. Im Bundesministerium für Finanzen ist dies der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung, der mit seinem Büro im Bundesministerium für Finanzen untergebracht ist.
Zu 1. – 4.:
Eine Unterbringung von ressortfremden Personen im Sinne der Anfrage und unter Bedachtnahme auf meine einleitenden Ausführungen erfolgte in meinem Ressort weder in der Vergangenheit noch ist dies jetzt der Fall.
Vollständigkeitshalber
möchte ich aber erwähnen, dass externen Beratern, die an Projekten
des Bundesministerium für Finanzen mitwirkten, in der Vergangenheit
fallweise und nur
kurzfristig leerstehende Räumlichkeiten für Besprechungen, Lagerung von Unterlagen etc. unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Diesbezüglich liegen aber in meinem Ressort keine Aufzeichnungen vor.
Zu 5.:
An der bestehenden Praxis, wie ich sie unter zu 1. – 4. dargelegt habe, werde ich auch in der Zukunft nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen