1078/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.08.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am   August 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0061-I/4/2007

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1016/J vom 19. Juni 2007 der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Bei der Beantwortung dieser Anfrage gehe ich davon aus, dass Personen und Einrichtungen, die durch Beschluss der Bundesregierung eingesetzt wurden, vom Wortlaut dieser Anfrage nicht umfaßt sind. Im Bundesministerium für Finanzen ist dies der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung, der mit seinem Büro im Bundesministerium für Finanzen untergebracht ist.

 

Zu 1. – 4.:

Eine Unterbringung von ressortfremden Personen im Sinne der Anfrage und unter Bedacht­nahme auf meine einleitenden Ausführungen erfolgte in meinem Ressort weder in der Vergangenheit noch ist dies jetzt der Fall.

 

Vollständigkeitshalber möchte ich aber erwähnen, dass externen Beratern, die an Projekten des Bundesministerium für Finanzen mitwirkten, in der Vergangenheit fallweise und nur

kurzfristig leerstehende Räumlichkeiten für Besprechungen, Lagerung von Unterlagen etc. unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Diesbezüglich liegen aber in meinem Ressort keine Aufzeichnungen vor.

 

Zu 5.:

An der bestehenden Praxis, wie ich sie unter zu 1. – 4. dargelegt habe, werde ich auch in der Zukunft nichts ändern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen